Betreff
Erweiterung/Umbau der Kindertagesstätte Fröbelweg
Vorlage
BV 2024 0780/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Rund 350.000 € ab voraussichtlich 2026

36509.423100

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

1) Der Durchführung der Projektvariante 1 beim Projekt „Kindertagesstätte Fröbelweg“ wird zugestimmt. Das Projekt wird zu den mit Beschluss zur Vorlage BV 2020 1276 festgelegten Rahmenbedingungen und unter der Maßgabe der Realisierung einer sechsgruppigen Einrichtung (3 Krippengruppen und 3 Kindergartengruppen) vorangetrieben.

2) Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, notwendige vertragliche Vereinbarungen mit der St. Pankratius Kirchengemeinde Burgdorf und ggf. dem Kirchenkreis Burgdorf als Träger der Einrichtung auszuhandeln und abzuschließen.

3) Die Realisierung erfolgt vorbehaltlich der kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigung.

     

(Pollehn)

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Im Verwaltungsausschuss am 28.05.2024 wurden zu der Vorlage bzw. den konkreten finanziellen Auswirkungen des Projektes auf den Haushalt der Stadt Burgdorf Rückfragen gestellt.

Die Nachfragen beantworte ich gerne wie folgt:

Es wird der Abschluss eines Mietvertrages angestrebt, in dessen Rahmen über die monatlichen Zahlungen des Mietzinses die Realisierungskosten wie auch die Instandhaltung abgegolten werden. Der zugrundliegende Mietvertrag stellt ein direktes Rechtsverhältnis zwischen der Stadt Burgdorf und der Kirche dar; auf diesen Mietvertrag wird der Mietzins gezahlt. Dieser beträgt nach aktueller Prognose voraussichtlich rund 350.000 € pro Jahr (circa 22 € pro Quadratmeter pro Monat).

Die Investitionskosten werden im Ergebnishaushalt als monatliche Mietzahlung; voraussichtlich 350.000 € p.a. abgebildet. Der Mietzins wird auf das Mietverhältnis gezahlt und so als eigener Posten außerhalb des Betriebsführungsvertrages behandelt. Mit Betriebsbeginn der zwei zusätzlichen Krippengruppen wird im Rahmen des Betriebsführungsvertrages der Defizitausgleich (überwiegend zusätzliche Personalkosten) anzupassen sein.

Ergänzend zur Vorlage BV 2024 0780