Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
25.000 € |
51100 429100 |
X |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
X ja |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1) Für das Projekt „Instandsetzung Kühlhaus
Otze“ der Otzer Vereine und Verbände e.V. wird – vorbehaltlich der Förderung
durch LEADER-Mittel – eine kommunale Ko-Finanzierung in Höhe von 12.500 Euro
gewährt.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, eine
Richtlinie zur Vergabe der kommunalen Ko-Finanzierung an durch LEADER
geförderte Projekte zu erarbeiten.
Sachverhalt und Begründung:
LEADER ist ein Förderprogramm für die Regionalentwicklung,
das den Menschen in ländlichen Räumen die Möglichkeit bietet, ihre Region
weiterzuentwickeln.
Gemeinsam bilden die Kommunen Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und Isernhagen die LEADER-Region Aue-Wulbeck. Insgesamt steht der LEADER-Region Aue-Wulbeck für die gesamte Förderperiode von 2023 bis 2027 ein Betrag von über 2,8 Millionen Euro zur Verfügung, um Vorhaben, Initiativen und Projektideen entsprechend der im Regionalen Entwicklungskonzept formulierten Ziele umzusetzen. Finanziert wird LEADER durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), ergänzt durch Mittel von Bund, Ländern und Kommunen.
Gemeinsam mit Bürger*innen, Fachleuten sowie Verantwortlichen aus den Kommunen wurde der LEADER-Prozess begonnen und ein Regionales Entwicklungskonzept (REK) für die Region als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage erarbeitet (M 2022 0160). Private Akteure können Fördermittel zur Umsetzung von Projekten in der Region Aue-Wulbeck beantragen, wenn diese Projekte den im REK dargestellten Zielen und Kriterien entsprechen.
Fachlich begleitet wird der gesamte LEADER-Prozess durch das Büro Mensch und Region, welches für die Förderperiode 2023 bis 2027 als Regionalmanagement (REM) tätig ist. Dieses berät unter anderem auch interessierte Akteur*innen zu ihren Projektideen und begleitet die Antragstellung. Das REM prüft in diesem Zusammenhang, ob das Projekt grundsätzlich LEADER-förderfähig ist und wie weit es den im Regionalen Entwicklungskonzept dargestellten Zielen entspricht.
Nur Akteur*innen, deren Projektanträge auf Grundlage der Fördertatbestände im REK diese Prüfung erfolgreich durchlaufen, können ihre Projekte im Entscheidungsgremium zur LEADER-Förderung, der LAG, vorstellen. Die LAG bildet sich aus politischen Vertreter*innen sowie gesellschaftlichen Akteur*innen aus den vier beteiligten Kommunen Burgdorf, Burgwedel, Lehrte und Isernhagen.
Die LEADER-Projekte müssen 25 % ihres Projektbudgets durch eine öffentliche Ko-Finanzierung jenseits der LEADER-Förderung „einwerben“. An erster Stelle sind hier die jeweiligen Kommunen gefragt, einen Beitrag zu leisten.
Die Stadt Burgdorf stellt aus diesem Grund (von 2023 bis 2027) jährlich 25.000 Euro im Haushalt bereit, die zur Ko-Finanzierung von privat initiierten LEADER-Projekten genutzt werden können (vgl. M 2023 0425)[1].
Um das Antragsverfahren für Projektinitiativen aus den Ortsteilen möglichst niedrigschwellig und schlank zu gestalten, soll eine Richtlinie erarbeitet und den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden.
Bisher liegt ein beschlussfähiger Antrag für ein LEADER-Projekt vor, welches eine kommunale Ko-Finanzierung benötigt.
Projekt |
Projektträger |
LEADER - Mittel |
Kommunale Ko-Finanzierung |
Instandsetzung Kühlhaus Otze (in Antragstellung; noch nicht von der LAG bewilligt) |
Otzer Vereine und Verbände e.V. |
90.273,63 € |
12.500,00 € |
Im Projektantrag zur LEADER-Förderung wird das Projekt wie folgt beschrieben:
„Mit der Instandsetzung des Kühlhauses (Gefrierhaus) soll dieses Gebäude mit zur Gestaltung des Lindenbrink Ensemble beitragen. Das alte Feuerwehrgerätehaus ist 2023 instandgesetzt worden und gehört ebenso zum Lindenbrink-Ensemble. Im Kühlhaus befinden sich die Toiletten, die für Veranstaltungen benötigt werden, ferner ist auch ein Vereinsraum und eine Trafostation in diesem Gebäude. Die Toiletten und der Vereinsraum sind abgängig und müssen instandgesetzt werden. Das Kühlhaus muss zusätzlich wärmegedämmt werden einschließlich neuer Fenster und Türen.
Folgende Arbeiten bzw. Überarbeitungen müssen durchgeführt werden: In den Toiletten sind die Urinalbecken und die Waschbecken sowie die Armaturen zu ersetzen. Die Eltverkabelung in den Toilettenraumen und auch im Aufenthaltsraum müssen erneuert werden.“
Die Vorprüfung durch das REM hat eine Übereinstimmung mit den LEADER-Fördertatbeständen und damit eine grundsätzliche Förderfähigkeit des Projekts ergeben.
Über die Förderung
durch LEADER entscheidet die LAG in ihrer Sitzung am 4. Juni 2024.
Vorbehaltlich einer Förderzusage über LEADER wird für das Projekt eine
kommunale Ko-Finanzierung in Höhe von 12.500 Euro benötigt.
Würde das Projekt „Instandsetzung Kühlhaus Otze“ mit der genannten Summe kommunal ko-finanziert, wären rechnerisch für dieses Haushaltsjahr noch 12.500 Euro an Mitteln für die kommunale Ko-Finanzierung weiterer privater Projekte ungenutzt. In den Jahren 2025 bis 2027 werden insgesamt weitere 75.000 Euro für die kommunale Ko-Finanzierung von privaten Projekten bereitgestellt. Dem kommunalen Anteil stehen bei privat initiierten Projekten 75 % an LEADER-Fördermitteln gegenüber. Diese bisher noch nicht durch Projekte in Anspruch genommenen LEADER-Fördermittel würden sich derzeit auf rund 350.000 Euro summieren. Werden diese Fördermittel bis Ende 2027 nicht verausgabt, verfallen sie.
Es ist also im Interesse der Stadt Burgdorf, Initiativen aus den Ortsteilen zu unterstützen, die über LEADER förderfähig wären, damit die LEADER-Fördermittel den Ortsteilen Burgdorfs zugutekommen. Für das Haushaltsjahr 2024 und die folgenden Jahre sind noch ausreichend kommunale Mittel im Haushalt eingestellt, um weitere Projekte aus den Burgdorfer Ortsteilen durch eine kommunale Ko-Finanzierung zu unterstützen.
Abschließend wird auf die nächsten zwei Sitzungen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) im Jahr 2024 hingewiesen, die stets öffentlich sind.
5. LAG-Sitzung |
04.06.2024 |
18 – 20 Uhr |
Germaniastraße 5 |
31275 Lehrte |
6. LAG-Sitzung |
29.10.2024 |
18 – 20 Uhr |
Isernhagen – In Klärung |
Anlagen:
1. Antrag auf Zuwendung für die Instandsetzung des Gefrierhauses (Kühlhaus) vom 02.05.2024
[1] Hinweis: Bei den für LEADER aufgeführten Beträgen, die
im Haushalt eingestellt sind, hat sich folgende Änderung ergeben, die für
zukünftige Haushaltsmittelanmeldungen berücksichtigt wird: Anstelle des unter
Position a gelisteten Betrages in Höhe von 7.000 € für laufende Kosten (LAG und
REM) ist zukünftig ein Betrag von 20.400 € anzusetzen. Gründe sind u.a. höhere
Kosten für das Regionalmanagement, als zunächst angenommen sowie eine im
Verbund mit den anderen Kommunen abgestimmte Übernahme der Kosten der LEADER-Geschäftsstelle,
die die Stadt Lehrte für die LEADER-Region innehat. Somit wird jährlich
zusammen mit dem Budget zur Ko-Finanzierung von Projekten i. H. v. 25.000 € ein
Betrag von 45.400 € im Haushalt für die Umsetzung von LEADER eingestellt.
(Pollehn)