Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.
Ratsherr Nijenhof (Fraktion WGS/FreieBurgdorfer) hat per Mail vom Donnerstag, 7. März 2024, im Vorfeld der Sitzung des A-WALV am gleichen Tage um die Beantwortung der folgenden Punkte zu den Parkgebühren gebeten:
Unter Bezugnahme auf die Mitteilungsvorlage M 2024 0715 sollte die Höhe der Einnahmeverluste mitgeteilt werden, sofern ausschließlich an den drei notwendigen Parkautomaten die Umsatzsteuer ausgewiesen und zugleich eine Erhöhung der Parkgebühren nicht erfolgen würde:
- Im
Jahr 2022 wurden ca. 21.200 € an den drei betreffenden Parkscheinautomaten
eingenommen. Somit wären ca. 4.000 € (4.028 €=19%) an das Finanzamt
abzuführen. Im Jahr 2023 wurden ca. 22.200 € eingenommen. Somit
wären ca. 4.200 € (4.218 €=19%) an das Finanzamt abzuführen.
Ebenso sollte der Vorschlag zur Aufhebung der Parkgebührenbefreiung für E-Mobile erläutert werden:
- Der
Bestand an E-Autos steigt mittlerweile stetig, sodass eine Privilegierung
von Elektrofahrzeugen beim Parken nicht mehr angemessen erscheint. Auch
andere Städte sehen inzwischen von der Regelung ab.
Zur Vorlage A 2024 0728 sollte erläutert werden, ob die Aussage aus der Mitteilungsvorlage M 2024 0715 zur Unterscheidung von Parkzonen entsprechend auch hier gilt:
- In
der angesprochenen Vorlage steht, dass kein räumlicher Zusammenhang bei
den von der Umsatzsteuer betroffenen Parkscheinautomaten zu erkennen ist,
sodass es nicht vermittelbar ist, warum gerade an diesen drei Automaten
eine höhere Gebühr fällig wird. Eine räumlich zusammenhängende Parkzone –
wie im Antrag genannt, die Marktstraße – wäre aus Sicht der Fachabteilung
umsetzbar. Hier sollten Aufwand und Nutzen bedacht werden. Die
Beschilderung müsste in der gesamten bewirtschafteten Zone geändert bzw.
ergänzt werden, die Parkscheinautomaten müssten umprogrammiert und die
verschiedenen Parkzonen sichtbar ausgewiesen werden. Das Abparken von
einem Ticket, welches an einem Automaten in einer anderen Parkzone
erworben wurde, wäre so nicht mehr möglich.
Es sollte geprüft werden, wie hoch die Kosten wären, wenn sukzessive auch Kartenzahlung (durch Debit- oder Kreditkarte) für alle Parkautomaten eingeführt würde:
- Kontaktloses
Bezahlen (NFC) wird seit Januar 2021 angeboten. Neben der klassischen
Münzzahlung wird auch das minutengenaue Handyparken über diverse Anbieter
seit März 2018 angeboten. Die Zahlung mit einer Kreditkarte ist mit
zusätzlichen Kosten für die Stadt verbunden, da hier gesondert Gebühren
für die Nutzung anfallen. Um alle Möglichkeiten, außer den bereits vorhandenen
Bezahloptionen auszuschöpfen, müssten alle 22 Parkscheinautomaten mit
einem Touchpad (um bspw. die PIN einzugeben) ausgestattet werden. Diese
sind deutlich anfälliger für Beschädigungen und Vandalismus. Eine
Umrüstung auf Touchpads wäre mit Kosten von ca. 40.000 € verbunden.
Für die weitere Beschlussfassung - einer möglichen Änderung der Parkgebührensatzung – bittet Ratsherr Nijenhof um eine Stellungnahme durch das Stadtmarketing Burgdorf (SMB) einzuholen und dem Rat vorzulegen:
- Die
Stellungnahme des SMB zur Änderung der Parkgebührensatzung:
„Sehr geehrte Frau […],
wir nehmen zur geplanten
Parkgebührenerhöhung wie folgt Stellung:
Angesichts des laufenden Verkehrsversuchs
in der Marktstraße halten wir eine öffentliche Diskussion um Parkgebührenerhöhungen
für ein falsches Signal und für kontraproduktiv. Eine Parkgebührenerhöhung
macht derzeit nur Sinn, wenn sie mit einer Verlängerung der Parkzeit und der
Einführung der „Brötchentaste“ verbunden wäre.
Mit freundlichen Grüßen
gez. […]
Vorsitzender Stadtmarketing Burgdorf e.V.“.
(Pollehn)
