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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beauftragt den Bürgermeister, die von MODULDREI Standortstrategie GmbH erstellte „Strategie für den Wirtschaftsstandort Burgdorf“ in seiner vorliegenden Fassung vom 24.07.2024 umzusetzen und stellt dafür die erforderlichen Ressourcen im Rahmen der Haushaltsmittel und des Stellenplanes bereit.
Damit soll die Wirtschaftsförderung in die Lage versetzt werden, auf die in der Wirtschaftsstandortstrategie beschriebene Vision Burgdorf 2030 hin arbeiten zu können und die priorisierten Handlungsfelder und Projekte realisierbar zu machen.
Die Wirtschaftsförderung gibt jährlich einen Bericht zum Stand des laufenden und des geplanten Arbeitsprogramms.
Sachverhalt und Begründung:
In den beiden Anträgen vom 08.01.2023
·
A
2023-0393 der FDP-Fraktion „Strategische Gewerbeentwicklung“ und
·
A
2023-0394 der Antrag der Gruppe Bündnis90/Die Grünen und der SPD-Fraktion -
"Strategie für eine nachhaltige und flächensparende
Gewerbeflächenentwicklung für zukunftsorientierte Unternehmen"
werden mehrere Themen und Ziele
für die weitere gewerbliche Entwicklung der Stadt Burgdorf formuliert. Beide
Anträge wurden in den inhaltlich dafür zuständigen Fachausschüssen A-WALV und
A-USB vertagt, um zunächst die Ergebnisse einer zu diesem Zeitpunkt noch zu
erstellenden Wirtschaftsstandortstrategie abzuwarten. Dabei liegt die
Zuständigkeit der Flächenentwicklung in der Stadtplanung (zuständiger
Fachausschuss A-USB). Die Vermarktung und Vergabe von Gewerbeflächen ist in der
Wirtschaftsförderung/Liegenschaften angesiedelt mit dem zuständigen
Fachausschuss A-WALV.
Zur Verdeutlichung der Sachverhalte bietet es sich an, zunächst einen Exkurs zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept (Stadtplanung – A-USB) zu machen und danach zur Wirtschaftsstandortstrategie (Wirtschaftsförderung – A-WALV).
1. Exkurs: Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEFEK) (Stadtplanung –
A-USB)
Bereits im Jahr 2017 wurde mit der Vorlage BV 2017 0436 die Diskussion um Kriterien bei der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ins Rollen gebracht. Die Vorlage wurde am 03.06.20218 vom VA einstimmig beschlossen. Der damalige Bürgermeister wurde seinerzeit damit beauftragt, anhand der genannten Entscheidungskriterien die in Betracht kommenden Standorte für künftige neue Gewerbegebiete zu ermitteln, einer vergleichenden Bewertung zu unterziehen und zu gegebener Zeit zur weiteren politischen Diskussion vorzustellen.
Über die Vorlagen BV 2019 0941+ BV 2019 0993 + BV 2019 0993/1 wurde von der Verwaltung im Jahr 2019 einen Vorentwurf für ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept (GEFEK) - gefördert mit REGIP-Mitteln - auf den Weg gebracht.
Kriterien für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung waren bisher (vgl. BV 20219 0993):
Nutzerspezifische Kriterien
a)
Grundstücksspezifische
Kriterien
b)
Infrastrukturelle
Kriterien
c)
Sonstige
Kriterien aus Nutzersicht („Adressbildung“)
Stadtstrategische Kriterien
a)
Gebietsspezifische
Kriterien
b)
Wettbewerbliche
Kriterien
Städtebauliche und stadtplanerische Kriterien
a)
Raumordnungsspezifische
Kriterien
b)
Stadtplanerische
Kriterien
c)
Erschließungsbezogene
Kriterien
d)
Naturfachliche
Kriterien
Diese wurden entsprechend gewichtet (sehr wichtig/wichtig/wünschenswert). Zu den „sehr wichtigen“ Faktoren zählten die Verkehrsanbindung, die Anbindung an die Kernstadt/positive Wechselwirkungen mit dem Stadtgebiet und der ÖPNV.
Auf der Grundlage der v. g. Kriterien wurden dann Standorte benannt (vgl. nachfolgende Abbildung) von denen 4 weiter untersucht wurden (2a Burgdorf-Nordwest, 2c Sorgensen, 1a Beinhorn und 1d Ehlershausen).
Anschließend erteilte die Stadtverwaltung erste Aufträge für entsprechende Fachgutachten zum Thema Verkehr, Artenschutz und Boden, deren Ergebnisse mittlerweile vorliegen. Diese sollten nach damaligem Plan in das Gewerbeflächenentwicklungskonzept eingearbeitet und zusammen mit einer ergänzten Prüfung des entsprechenden Erschließungsaufwandes der Politik sowie der Öffentlichkeit vorgestellt werden, um auf dieser Grundlage eine Handreichung für die künftige Entwicklung neuer Gewerbegebiete zu haben. Eine Präsentation der Ergebnisse erfolgte aber bisher nicht.
Von den favorisierten Standorten ist mittlerweile aus aktuellem Anlass für den Standort 1d ein Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung eines B-Planes und Änderung des FNP erwirkt worden, um einem ortsansässigen Unternehmen in Ehlershausen eine Entwicklungsperspektive am Standort Burgdorf zu ermöglichen. Für die anderen Standorte gibt es derzeit keine weiterführenden Planungsperspektiven und -beschlüsse.
Die Bekanntgabe der Erarbeitung einer Wirtschaftsstandortstrategie seitens der Wirtschaftsförderung, die laufenden Verhandlungen zur Gründung der Burgdorf GmbH und die inhaltliche Auseinandersetzung mit den zur Abstimmung stehenden politischen Anträge (s. o.) führten dazu, dass die Arbeiten zum GEFEK bisher nicht abgeschlossen werden konnten.
Auszug
aus dem Entwurf zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept
(Stand 16.07.2019):
2. Exkurs zur
Wirtschaftsstandortstrategie (Wirtschaftsförderung – A-WALV):
Im Haushalt 2023 wurden auf Vorschlag der Verwaltung Haushaltsmittel für die Erstellung einer Wirtschaftsstandortstrategie eingestellt. Die Haushaltssatzung 2023 ist am 1.6.2023 in Kraft getreten.
Im November 2023 wurde die Entwicklung einer Wirtschaftsstandortstrategie für Burgdorf mit folgendem Ziel ausgeschrieben:
Auf Grundlage einer aktuellen aussagekräftigen Bestandsanalyse und deren
Bewertung sollen die zukünftigen Handlungsbedarfe für die wirtschaftliche
Entwicklung der Stadt Burgdorf erkannt und priorisiert werden, um daraus eine
umsetzbare Strategie für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung der Stadt
Burgdorf zu formulieren.
Der Auftragsgegenstand war
·
die
Durchführung einer aussagekräftigen Bestandsanalyse des Wirtschaftsstandortes
Burgdorf und deren Bewertung
·
die
Entwicklung einer Strategie unter Beteiligung relevanter Akteure zur weiteren
Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Burgdorf mit der größtmöglichen Aussicht
auf Konsens im Rat der Stadt Burgdorf
·
die
Durchführung von zielführendem/r Strategie-Workshop(s) vor Ort
·
eine
Abschlusspräsentation
Die Vergabe der Leistungen erfolgte als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. Von 5 angeschriebenen Agenturen haben 3 ein Angebot abgegeben. Im Ergebnis wurde der Auftrag im Dezember 2023 an die MODULDREI GmbH aus Dortmund vergeben.
Zeitliche Vorgabe war, den Prozess im 1. Quartal 2024 zu starten und vor der Sommerpause das Ergebnis zu präsentieren. Die Abschlusspräsentation fand am 4. Juni 2024 im zuständigen Fachausschuss A-WALV durch Prof. Dr. Stefan Lennardt statt. Die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Punkte (Auswertung von 2 noch fehlenden Experteninterviews) wurden in den in der Anlage vorliegenden Abschlussbericht vom 24.07.2024 zwischenzeitlich eingearbeitet.
In dem vorliegenden
Strategie-Konzept wird empfohlen (vgl. S. 90), die Frage der verfügbaren
Ressourcen zu klären:
„Die priorisierten
Handlungsfelder und Projekte für die Wirtschaftsförderung stellen ein
Arbeitsprogramm dar, das zum einen auf die genannte Vision hinarbeitet und zum
anderen mit den verfügbaren Ressourcen (so gerade eben) machbar ist. Dazu muss
hart priorisiert werden: Gewerbeflächen gehen dann bspw. vor Bestandspflege –
vielleicht keine gute Idee…. Die Pflege des Bestands und die Vermarktung des
Standortes sind wichtige Aufgaben für die Wirtschaftsförderung heute. Damit sie
u.a. in die konkrete Gewerbeflächenvermarktung und die Entwicklung einsteigen
kann, empfehlen wir mindestens 1 besser 1,5 zusätzliche Stellen, die allein für
die Wirtschaftsförderung eingesetzt werden“.
Für die Umsetzung des
Arbeitsprogrammes mit den dargestellten Handlungsfeldern
A:
Gewerbeflächen und Ansiedlung
B:
Innenstadtentwicklung
C:
Bestandspflege und Vernetzung
und den damit verbundenen Projekten werden zusätzliche Haushaltsmittel benötigt.
Folgende Haushaltsmittel wurden in dem noch zu beschließenden Doppelhaushalt 2025/2026 im ersten Schritt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten bereits durch die Wirtschaftsförderung angemeldet: Software 17.000 €, Marketingaktivitäten insg. 40.000 €
Diese Kosten beziehen sich im Einzelnen auf folgende Projekte der Handlungsfelder A und C und beruhen auf ersten vorsichtigen Schätzungen:
·
A: Gewerbeflächenmanagement und
-vermarktung
o einmalige
Anschaffungskosten: Vermarktungs-Software, zzgl. lfd. Betriebskosten
o einmalige
Erstellungskosten Landing Page für Key-Account-Management,
o laufendes
Marketingbudget etc.
·
C. Bestandspflege- und Vernetzung:
o Softwarekosten
(CRM: einmalige Anschaffung + laufende Betriebskosten)
o Kosten
zur Durchführung von Wissenstransfer- und Netzwerkveranstaltungen (Marketing,
Raumkosten, Catering etc.)
o einmalige
Kosten für Erstellung Standortvideo/Fotos, Label/Logo Wirtschaftsstandort
Burgdorf
o laufende
Marketingaktivitäten
Weitere Kosten wie beispielsweise für die Entwicklung eines touristischen Entwicklungskonzeptes (vgl. S. 98) oder die Teilnahme an Messen im Rahmen des Key-Account-Management (vgl. Projekt A3) sind bislang noch nicht berücksichtigt und könnten entweder über einen Nachtragshaushalt oder zu einem späteren Zeitpunkt in die Haushaltsberatungen erneut eingebracht werden.
Über den Stellenplan sind entsprechende Stellen zur Verfügung zu stellen.
3. Zu den Politischen
Anträgen:
Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit
der politischen Anträge spielt das Handlungsfeld
A: Gewerbeflächenentwicklung und
Ansiedlungen eine besondere Rolle: Hier wird als ein wesentliches Projekt
die Erstellung eines Masterplans
„Gewerbeflächen“ mit Vergabekriterien definiert. (vgl. Strategie für den
Wirtschaftsstandort S. 65-76). An der Entwicklung des Masterplanes sind
folgende Partner innerhalb der Verwaltung von der
Wirtschaftsförderung/Liegenschaften zu beteiligen: Finanzen und Steuern,
Bauordnung, Tiefbau, Stabstelle Klimaschutz sowie Stadtplanung und Umwelt.
Der Masterplan
Gewerbeflächen soll der
Wirtschaftsförderung als Argumentations- und Planungsgrundlage dienen.
Zudem dient er als Leitfaden für Politik und Verwaltung zur mittel-
bis langfristigen Planung. Er gibt an, an welchen Standorten welche
Entwicklungen möglich sind und berücksichtigt dabei auch die gesamtstädtische
Entwicklung.
Als sog. „lebendiges Werkzeug“ beinhaltet der Masterplan neben einer
·
aktualisierten
Version des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes (GEFEK) und
·
dem aktuellen Stand
der Flächenbelegung
·
auch
standortbezogene Vergabekriterien.
Er soll die Entscheidungsgrundlage für kommunale Ansiedlungen und
perspektivische Ausweisungen neuer Flächen sein, indem die kostbaren
Gewerbeflächen nach ökonomischen,
ökologischen und sozialen, also somit nachhaltigen Kriterien entwickelt und vergeben werden.
Grundsätzlich empfiehlt MODULDREI, dass die Stadt Burgdorf eine
konsistente Strategie bei der nachhaltigen Entwicklung, Vergabe und Nutzung kostbarer
Gewerbeflächen verfolgt.
In Abstimmung zwischen den Abteilungen Stadtplanung und Umwelt sowie
Wirtschaftsförderung/Liegenschaften, den weiteren Verwaltungsabteilungen und
der Politik ist im ersten Schritt dieser Masterplan Gewerbeflächen zu erstellen und unter nachhaltigen Gesichtspunkten stetig weiter zu entwickeln.
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ umfasst dabei laut Definition alle 3
Dimensionen, nämlich die der Ökonomie,
der Ökologie, als auch Soziales. Alle
Aspekte sind idealerweise aufeinander abgestimmt oder ergänzen sich
gegenseitig:
Ökonomische
Aspekte:
-
Langfristige
Sicherung von Steuereinnahmen
-
Langfristige
Sicherung von (zukunftsfähigen) Arbeitsplätzen
-
Sicherung
bestehender Betriebe (Bestandspflege, Zukunftsperspektive)
Ökologische
Aspekte:
-
Klimafreundliche
Energieversorgung
-
Klimafreundliches
Bauen
-
Klimafreundliche
Verkehrsanbindung
-
Minimierung
des Flächenverbrauchs bzw. bessere Ausnutzung bestehender Flächen
(Revitalisierung / Flächenrecycling)
-
Anpassen
an Klimafolgen (z.B. Vermeidung Überwärmung)
Soziale
und weitere übergreifende Aspekte:
-
Ermöglichen
von Synergien
-
Ggf.
interkommunale Zusammenarbeit, um Standortqualitäten optimal auszunutzen
-
Berücksichtigung
moderner Arbeits- und Lebenswelten
-
Ggf.
Entwicklung von Standorten mit inhaltlichem Schwerpunkt / Motto
Folgende Aspekte aus den politischen Anträgen sind im Masterplan Gewerbeflächen
zu thematisieren und auf Ihre Umsetzung zu prüfen:
·
Entwicklung neuer Gewerbestandorte mit dem
vorrangigen Ziel der nachhaltigen Schaffung neuer Arbeitsplätze und Erhöhung
kommunaler Einnahmen aus der Gewerbesteuer – bspw. über entsprechende
Vergabekriterien
·
Strategische Entwicklung und Neuordnung
innerstädtischer Flächen mit attraktiven Nutzungskonzepten – ggf. als
Gewerbeparks mit zukunftsfähiger Infrastruktur und sog. Shared Services;
Betreuung und Vermarktung durch die städt. Wirtschaftsförderung oder eine
(stadteigene) Entwicklungsgesellschaft
·
Revitalisierung von Flächen mit Einrichtung
eines Katasters sowie qualitative und nachhaltige Aufwertung bestehender
Gewerbegebiete mit Defiziten (Innen- vor Außenentwicklung)
·
(gewerbliche) Positionierung der Stadt
Burgdorf in der Region unter einem bestimmten Motto – Sanfter Tourismus/
Naherholung/ Standort für zukunftsweisende, mittelständische
(Handwerks-)Unternehmen
·
Schaffung qualitativ hochwertiger und
nachhaltig ausgestalteter Flächen für Unternehmen und Betriebe mit
Berücksichtigung der Bedürfnisse der zukünftigen Arbeitswelt
·
Planung zukünftiger Gewerbeflächen in
Kombination mit Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien unter Berücksichtigung
des Flächenverbrauches und städtebaulicher Auswirkungen (integrierte Planung)
·
Ausweisung von Gewerbegebieten unter
Berücksichtigung der klimatischen Auswirkungen mit dem Ziel der
Klimaneutralität und Anpassung an den Klimawandel, soweit es hierfür nicht
bereits gesetzliche Vorgaben gibt
·
Interkommunale Gewerbegebiete
·
Ansiedlung von Unternehmen der Green Economy
in „Grünen Gewerbegebieten“ nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit
Behandlung der weiteren Punkte aus den politischen Anträgen:
Die Entwicklung nachhaltiger Vergabekriterien, die die Vergabe der knappen Gewerbeflächen hinsichtlich der Branchen sollte sich strategisch an dem Branchencluster und Wertschöpfungsketten des Wirtschaftsraumes der Region Hannover orientieren (s. Wirtschaftsstandortstrategie S. 75 “Knappe Flächen – „Für wen“?).
Die Entwicklung des Wirtschaftsfaktors Tourismus sollte laut Strategieempfehlung ebenfalls angegangen werden. Hierzu wäre nach Ansicht der Verwaltung ein touristisches Entwicklungskonzept zu erstellen, mit Berücksichtigung von Naherholungsaspekten.
Ein positiver Imagegewinn als Wirtschaftsstandort ist langfristig durch entsprechend begleitende Standortmarketingmaßnahmen zu erreichen. Hierfür müsste ein zusammenhängendes Standortmarketingkonzept aufgestellt werden, wofür derzeit jedoch Kapazitäten und Budget fehlen (siehe Wirtschaftsstandortstrategie S. 99 „abschließende Einschätzung und Empfehlungen“).
(Pollehn)
