Betreff
Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt), Satzungsbeschluss
Bezug: Vorlage Nr. 2011 0997 - Entwurf
Vorlage
2012 0087
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.       Der Bauausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss den unter 3. formulierten Beschluss zu empfehlen.

2.       Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat den unter 3. formulierten Beschluss zu empfehlen.

3.       Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte „Satzung über die Erhaltung bau-licher Anlagen und der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt)“.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage Nr. 2001 0997 wurde zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses am 06.10.11 beraten. Danach hatten sich die Mitglieder des Bauausschusses damit einverstanden gezeigt, anhand des Entwurfes (Stand 21.09.2011) ein Architektenhearing sowie eine Einwohnerversammlung durchführen zu lassen.

Über das Architektenhearing vom 17.10.2011 hatte die Verwaltung nachfolgend in der Sitzung des Bauausschusses am 07.11.2011 berichtet. Die Ergebnisse des Architektenhearings sind dieser Vorlage in der Anlage 1 (Vermerk vom 19.10.2011) beigefügt.

Zum 14.12.2011 hatte die Verwaltung zur Einwohnerversammlung im Ratssaal des Schlosses eingeladen. Das Protokoll über diese öffentliche Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Sowohl das Architektenhearing als auch die Einwohnerversammlung stellten einen gelungenen Meinungsaustausch dar und tragen zum gegenseitigen Verständnis im Umgang mit der beabsichtigten Erhaltungssatzung bei.

Eine Anregung aus dem Architektenhearing betraf die im § 3 Abs. 2 formulierten Erhaltungsgrundsätze: Konkrete und strikte Ausbauvorgaben sollten unterbleiben, aber rahmengebende Regelungen – wie sie mit der Erhaltungssatzung vorgesehen sind – werden als Herausforderung für ein kreatives Wirken angesehen. 

Diesem Aspekt entgegenkommend, wurde der § 3 Abs. 2 des Satzungstextes um drei Merkmale gekürzt. Um aber gleichzeitig dem Genehmigungsvorgang der Verwaltung genügen zu können, werden diese drei Prüfkriterien nun explizit in der Begründung genannt.

Ansonsten haben weder das Architektenhearing noch die Einwohnerversammlung Anhaltspunkte für eine Überarbeitung oder Ergänzung des Entwurfes für die Erhaltungssatzung hervorgebracht.

Die gegenüber der Entwurfsfassung geänderten Textteile sind in der aktuellen Fassung grau hinterlegt.

Als Anlage 3 dieser Vorlage ist daher nunmehr die gegenüber dem Entwurf leicht veränderte Fassung der „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt)“, Stand: 31.01.2012 für den Satzungsbeschluss angefügt. Darüber ist zu entscheiden.

 

 

Anlagen:

1        Ergebnisprotokoll zum Architektenhearing vom 17.10.2011

2        Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 14.12.2011

3        Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt); Stand 31.01.2012 - mit Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung im Original im Maßstab 1: 2.500 (hier im Maßstab 1: 5.000 angefügt)

mit

Begründung zur Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt); Stand: 31.01.2012