Bezug: Vorlage Nr. 2011 0997 - Entwurf
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|
|
|
Laufende Kosten: |
€ |
|
|
|
|
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss beschließt,
dem Verwaltungsausschuss den unter 3. formulierten Beschluss zu empfehlen.
2. Der Verwaltungsausschuss beschließt,
dem Rat den unter 3. formulierten Beschluss zu empfehlen.
3. Der Rat beschließt die
als Anlage 3 beigefügte „Satzung über die Erhaltung bau-licher Anlagen und der
Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt
(Altstadt)“.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage Nr. 2001 0997 wurde
zuletzt in der Sitzung des Bauausschusses am 06.10.11 beraten. Danach hatten sich die Mitglieder des Bauausschusses damit
einverstanden gezeigt, anhand des Entwurfes (Stand 21.09.2011) ein
Architektenhearing sowie eine Einwohnerversammlung durchführen zu lassen.
Über das Architektenhearing vom 17.10.2011
hatte die Verwaltung nachfolgend in der Sitzung des Bauausschusses am
07.11.2011 berichtet. Die Ergebnisse des Architektenhearings sind dieser
Vorlage in der Anlage 1 (Vermerk vom 19.10.2011) beigefügt.
Zum 14.12.2011 hatte die Verwaltung zur
Einwohnerversammlung im Ratssaal des Schlosses eingeladen. Das Protokoll über
diese öffentliche Veranstaltung ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Sowohl das Architektenhearing als auch die Einwohnerversammlung stellten
einen gelungenen Meinungsaustausch dar und tragen zum gegenseitigen
Verständnis im Umgang mit der beabsichtigten Erhaltungssatzung bei.
Eine Anregung aus dem Architektenhearing betraf die im § 3 Abs. 2 formulierten
Erhaltungsgrundsätze: Konkrete
und strikte Ausbauvorgaben sollten unterbleiben, aber rahmengebende Regelungen – wie sie mit der
Erhaltungssatzung vorgesehen sind – werden als Herausforderung für ein
kreatives Wirken angesehen.
Diesem Aspekt entgegenkommend,
wurde der § 3 Abs. 2 des Satzungstextes um drei Merkmale gekürzt. Um aber
gleichzeitig dem
Genehmigungsvorgang der Verwaltung genügen zu können, werden diese drei
Prüfkriterien nun explizit in der Begründung genannt.
Ansonsten haben weder das Architektenhearing noch die
Einwohnerversammlung Anhaltspunkte für eine Überarbeitung oder Ergänzung des
Entwurfes für die Erhaltungssatzung hervorgebracht.
Die gegenüber
der Entwurfsfassung geänderten Textteile sind in der aktuellen Fassung grau hinterlegt.
Als Anlage 3 dieser Vorlage ist daher nunmehr die gegenüber dem Entwurf
leicht veränderte Fassung der „Satzung über die Erhaltung baulicher Anlagen und
der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den Kernbereich der
Innenstadt (Altstadt)“, Stand: 31.01.2012 für den Satzungsbeschluss angefügt.
Darüber ist zu entscheiden.
Anlagen:
1
Ergebnisprotokoll
zum Architektenhearing vom 17.10.2011
2
Protokoll
zur Einwohnerversammlung vom 14.12.2011
3
Satzung
über die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes –
Erhaltungssatzung für den Kernbereich der Innenstadt (Altstadt); Stand 31.01.2012
- mit Übersichtsplan des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung im
Original im Maßstab 1: 2.500 (hier im Maßstab 1: 5.000 angefügt)
mit
Begründung zur Satzung über die Erhaltung
baulicher Anlagen und der Eigenart des Gebietes – Erhaltungssatzung für den
Kernbereich der Innenstadt (Altstadt); Stand: 31.01.2012