Beschlussvorschlag:
1)
Im Ausschuss für Haushalt, Finanzen und
Verwaltungsangelegenheiten wird
Niklas
Peisker (vorher Arne Hinz)
als
neues stellvertretendes Mitglied benannt.
2)
Im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung
und Bau wird
Niklas
Peisker (vorher Gabriele Voß)
als
neues Mitglied benannt.
Im
Übrigen wird
Niels
Giltzau (vorher Matthias Vollgold)
als
neues beratendes Mitglied benannt.
3) Im
Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung wird
Niklas Peisker (vorher Arne Hinz)
als
neues stellvertretendes Mitglied benannt.
4)
Im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit,
Liegenschaften u. Verkehr wird
Niklas
Peisker (vorher Arne Hinz)
als
neues Mitglied benannt.
5) Im
Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport wird
Niklas Peisker (vorher Arne Hinz)
als
neues stellvertretendes Mitglied benannt.
Im
Übrigen werden
Christian
Woller und Stefanie Schütte (Stellvertretung)
als
neue Mitglieder der Elternvertretung benannt.
6)
Im Ausschuss für Jugendhilfe und Familie
werden
Gabriele
Voß (vorher Johanna Degro)
als
neues Mitglied sowie
Johanna
Degro (vorher Gabriele Voß)
und
Niklas Peisker (vorher Arne Hinz)
als
neue stellvertretende Mitglieder benannt.
Im
Übrigen werden
Florian
Viergutz
als
stellvertretendes Mitglied als Vertretung der Jugendverbände sowie
Christoph
Engelen
als
beratendes Mitglied als Leitung der Abteilung Jugendhilfe benannt.
7)
Im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung
und Bau wird
Silke
Volz-Auerbach (vorher Marie-Luise Brandes)
als
neues beratendes Mitglied für den Seniorenrat benannt.
Die Besetzung der oben genannten Ausschüsse wird wie in
der Anlage dargestellt festgestellt (Anlage zum Protokoll).
Sachverhalt und Begründung:
Der Seniorenrat hat mit E-Mail vom 15.04.2024 vorgeschlagen, im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung und Bau anstelle von Frau Marie-Luise Brandes, die ihren Rücktritt erklärt hat, Frau Silke Volz-Auerbach als beratendes Mitglied für den Seniorenrat in den Fachausschuss zu berufen (vgl. Ziffer 7 im Beschlussvorschlag).
Hinsichtlich der in den Ziffern 1 bis 6 des Beschlussvorschlags aufgeführten Ausschussumbesetzungen wird zur Begründung auf die Ursprungsvorlage BV 2024 0738 verwiesen.
Der Rat stellt die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest (§ 71 Abs. 9 Satz 3 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG). Der Beschluss bedarf als sog. innerorganisatorische Maßnahme nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.
(Pollehn)
