Bezugsvorlagen 2011 0916, 2010 0710
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
rd. 2,5 Mio € |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ortsrat Schillerslage empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf, die unter 4. aufgeführten Beschlüsse
zu fassen.
2. Der Ortsrat Ehlershausen empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf, die unter 4. aufgeführten Beschlüsse
zu fassen.
3.
Der Ortsrat
Otze empfiehlt dem Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf, die unter 4.
aufgeführten Beschlüsse zu fassen.
4. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf
beschließt:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf nimmt die Aussagen des Schlussberichts
"Radverkehrskonzept 2011" sowie des Anlagenbandes
"Handlungsbedarf und Maßnahmenempfehlungen Radverkehrskonzept 2011"
zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Maßnahmenempfehlungen entsprechend
der Bereitstellung von Haushaltsmitteln umzusetzen.
Sachverhalt und Begründung:
Inhalt
1 Allgemeines
2 Zielsetzung
3 Gründe zur
Förderung des Radverkehrs
4 Radverkehrszählung
5 Unfallbetrachtung
6 Leitlinien
der Radverkehrsführung in Burgdorf
7 Radverkehrsnetz
8 Maßnahmenkonzeption
zur Verbesserung der Wegeinfrastruktur im Radverkehrsnetz
9 Fahrradparken
10 Öffentlichkeitsarbeit
und Serviceleistungen
11 Kostenschätzung
12 Schlussbemerkungen
Anlagen:
Anlage 1: Plan
1a, Plan 1b: Radverkehrsnetz Burgdorf
Anlage 2: Plan
2a, Plan 2b: Handlungsbedarf
Anlage 3: Maßnahmenempfehlungen
1 Allgemeines
Im Mai 2010
wurde die Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV) aus Hannover mit der Erarbeitung
eines Radverkehrskonzeptes beauftragt. Der Schlussbericht liegt nun vor und
umfasst insgesamt 247 Seiten. Aus Kostengründen wurde darauf verzichtet, den
Bericht vollständig als gedrucktes Exemplar dieser Vorlage beizufügen. Der
vollständige Bericht steht im Ratsinformationssystem zur Verfügung. In dieser
Vorlage wird eine kurze Zusammenfassung des Inhalts gegeben sowie exemplarische
Maßnahmen vorgestellt.
Falls ein Ratsmitglied
keinen Zugang zum Ratsinformationssystem hat, besteht die Möglichkeit, ein
gedrucktes Exemplar des Berichtes zu erhalten.
Zum Beginn
der Erarbeitung des Konzeptes wurde ein öffentlicher Workshop durchgeführt, aus
dem sich ein projektbegleitender Arbeitskreis gebildet hat. Der Arbeitskreis
tagte insgesamt viermal. Die Mitglieder setzten sich unter anderem aus allen
politischen Fraktionen, dem ADFC, dem Seniorenrat, der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde
sowie den Straßenbaulastträgern zusammen. Die einzelnen Arbeitsschritte und
Ergebnisse des Konzeptes wurden dem Arbeitskreis jeweils vorgestellt.
Anregungen und Maßnahmenvorschläge aus dem Arbeitskreis konnten kontinuierlich
in das Konzept einfließen.
Der Umwelt-
und Verkehrsausschuss wurde im Jahr 2011 mit der Informationsvorlage
Nr. 2011 0916 über den Stand der Bearbeitung informiert.
Einen
Zwischenbericht sowie die Maßnahmenvorschläge des Schlussberichtes wurden den
Ortsvorstehern und Ortsbürgermeistern an zwei Gesprächsterminen vorgestellt.
2 Zielsetzung
Radverkehrsförderung
kommt im Zusammenhang mit dem Klimawandel eine besondere Bedeutung zu und
dient bei gleichzeitiger Verlagerung von Kfz-Fahrten auf umweltfreundliche Verkehrsmittel
auch der Attraktivierung unserer Stadt. Aufgrund der kompakten Kernstadt und
der ebenen Topographie bieten sich für den Radverkehr in Burgdorf gute
Voraussetzungen. Ein entsprechendes Konzept stellt eine entscheidende Planungsgrundlage
dar und hilft finanzielle Mittel und personelle Kapazitäten zielgerichtet für
einen mittelfristigen Zeitrahmen einzusetzen. Um die notwendigen
Voraussetzungen für eine dauerhafte, nachhaltige und effiziente
Radverkehrsförderung zu schaffen, wurden die bereits entwickelten
Förderansätze, z.B. die Fahrradwegweisung sowie die Öffnung von
Einbahnstraßen, im vorliegenden Radverkehrskonzept zusammengefasst und
weiterentwickelt. Das Konzept berücksichtigt nicht nur den infrastrukturellen
Ausbau, sondern alle Aspekte der Radverkehrsförderung unter dem Gesichtspunkt
"Radverkehr als System".
3 Gründe zur
Förderung des Radverkehrs
Die
verstärkte Nutzung des Radverkehrs bietet neben Aspekten eines umweltschonenden
städtischen Verkehrs auch soziale, wirtschaftliche und gesundheitsbezogene
Vorteile. Mit einer konsequenten systematischen Radverkehrsförderung können
diese positiven Effekte insbesondere dann greifen, wenn es gelingt, im
Stadtverkehr vermeidbare Pkw-Fahrten durch Radfahrten zu ersetzen
3.1 Das Fahrrad ist ein Wirtschaftsfaktor
Das Fahrrad
ist ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor, der zur Stabilisierung und
Förderung lokaler und regionaler Wirtschaftsstrukturen beiträgt. Dieses
Potenzial ist bei weitem noch nicht ausgeschöpft.
Der
Fahrradtourismus gewinnt weiter an Bedeutung und hat sich in vielen Regionen
als wichtiger Wirtschaftsfaktor erwiesen. Fast 2 Millionen Deutsche
unternehmen jährlich eine mehrtägige Urlaubsreise mit dem Rad. Im Inlandsurlaub
nutzen etwa die Hälfte der Deutschen das Fahrrad vor Ort. Seit bekannt ist,
dass Fahrradtouristen im Schnitt mehr Geld vor Ort ausgeben als Autoreisende
und in manchen Regionen ein erheblicher Teil der Übernachtungen (z. B. ein
Drittel im Münsterland) auf Fahrradtouristen entfällt, werden diese zunehmend
umworben.
Radler stärken
den innerstädtischen Einzelhandel. In dem Projekt "Einkaufen mit dem
Fahrrad" in Kiel wurde aufgezeigt, dass die fahrradfahrende Kundschaft
eher vor Ort einkauft und damit die gewachsenen Einzelhandels-Standorte
stärkt. Die Rad-Einkäufer entscheiden sich in der Regel bewusst für das
Einkaufen mit dem Fahrrad, kommen häufiger in die Geschäfte und geben auch mehr
Geld aus.
Bike+Ride-Plätze
erweitern den Einzugsbereich von Bussen und Bahnen im Vergleich zu einem
fußläufigen Einzugsbereich. Im Vergleich zum Park+Ride für Pkw-Nutzer liegen
die Investitionskosten für die Fahrradabstellbereiche deutlich niedriger.
3.2 Radfahren ist ein erheblicher Beitrag zum
Umweltschutz
Radfahren
ist leise, verbraucht keine fossile Energie und belastet Stadt und Umwelt nicht
mit Schadstoffen. Es ist neben dem zu Fuß gehen die stadtverträglichste
Fortbewegung. Damit trägt es zur Verbesserung der Lebensqualität sowie zur
Erreichung der Reduktionsziele bei Schadstoffen bei. Im nationalen
Radverkehrsplan werden an Hand von Modellrechnungen die erheblichen Beiträge
einer verstärkten Fahrradnutzung zur Minderung der Kfz-bedingten
Schadstoffemissionen aufgezeigt.
Würden
beispielsweise die Hälfte aller Pkw-Fahrten unter fünf Kilometer mit dem
Fahrrad zurückgelegt werden, würde dies eine bundesweite Ersparnis von jährlich
4,5 Mio. Tonnen CO2 bedeuten. Dieser Wert entspricht etwa der
jährlichen CO2-Immission aller Privathaushalte in Berlin[1].
Im Rahmen
des Klimaschutz-Aktionsprogramms für Burgdorf, das in diesem Jahr erarbeitet
wird, ist die umweltfreundliche Mobilität ein Baustein, die CO2-
Emmisionen zu senken. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich der
Förderung des Radverkehrs, sollen deshalb auch im Rahmen des
Klimaschutz-Aktionsprogramms umgesetzt werden.
Regelmäßige
Radverkehrszählungen sind ein geeignetes Mittel, um die Entwicklung des Radverkehrs
und die Intensität der Fahrradnutzung zu erheben. Im Rahmen einer
kontinuierlichen Qualitätssicherung ist es sinnvoll, die Zählungen regelmäßig
an den gleichen Zählstellen und im vergleichbaren Erhebungsdesign zu wiederholen.
Hierdurch kann dann auch die Wirkung von Einzelmaßnahmen (z. B. Nutzung neuer
Radrouten, Akzeptanz realisierter Maßnahmen) überprüft werden.
Insgesamt
wurden 4.902 Radfahrerinnen und Radfahrer erfasst. Die einzelnen Zählstellen
wurden dabei unterschiedlich frequentiert.
Im Zeitraum
von 15-19 Uhr wurden 4.057 Radfahrerinnen und Radfahrer gezählt. Die meisten
davon wurden am Kleinen Brückendamm sowie im weiteren Verlauf auf der Immenser
Straße beobachtet (vgl. Abb.
1). Ein hohes Radverkehrsaufkommen war auch im Bereich
des Bahnhofes (Bahnhofstraße) sowie der beiden Tunnel zwischen West- und
Innenstadt (Magdalenentunnel und Finanzamttunnel) erkennbar.
Bei den
Zählungen in den Morgenstunden wurden insgesamt 845 Radfahrerinnen und
Radfahrer beobachtet. Hier wurde neben der wichtigen Nord-Süd-Achse Kleiner
Brückendamm und Immenser Straße auch die Saarstraße stark frequentiert.
Abb. 1: Übersicht zur Anzahl der
gezählten Radfahrerinnen und Radfahrer je Zählstelle
Insgesamt
wurden über den gesamten Zählzeitraum an allen Zählstellen kontinuierlich
zahlreiche Radfahrerinnen und Radfahrer beobachtet. Im morgendlichen
Schülerverkehr waren zusätzlich einige Achsen besonders stark frequentiert.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Schülerverkehr einen hohen Anteil am
Radverkehr in Burgdorf einnimmt, insgesamt aber auch in den
Nachmittagszeiträumen ein hohes Radverkehrsaufkommen zu verzeichnen war. Das
Fahrrad ist demnach in Burgdorf ein wichtiges Verkehrsmittel für alle
Bevölkerungsgruppen.
5 Unfallbetrachtung
Im Rahmen
der Konzepterstellung wurde das Unfallgeschehen mit Radverkehrsbeteiligung im
Stadtgebiet Burgdorf betrachtet. Dieser Unfallbetrachtung liegen Daten zu den
polizeilich gemeldeten Unfällen im Stadtgebiet Burgdorf mit Beteiligung von
Radfahrern für die Jahre 2007 - 2009 zugrunde.
Von 2007
bis 2009 wurden in Burgdorfer insgesamt 2.239 Straßenverkehrsunfälle
polizeilich erfasst, knapp 8 % davon mit Radfahrerbeteiligung. An diesen
171 Unfällen waren insgesamt 331 Personen beteiligt, davon waren
190 Personen mit dem Rad unterwegs. Betrachtet man allerdings nur die
Unfälle mit Personenschäden, so waren im Untersuchungszeitraum in knapp
30 % aller Straßenverkehrsunfälle Radfahrerinnen und Radfahrer beteiligt.
Bei etwa
9 % der Radverkehrsunfälle wurden Personen schwer verletzt oder getötet,
bei etwa 70 % der Unfälle gab es leicht Verletzte, etwa 21 % waren
reine Sachschadensunfälle. Insgesamt wurden im Bezugszeitraum zwei Radfahrer
getötet und 13 Radfahrer schwer verletzt.
|
Abb. 2:
Unfallfolgen bei Radverkehrsunfällen der Jahre 2007-2009
Die
häufigste Unfallursache "Fehler beim Einfahren in den fließenden
Verkehr" wurde überwiegend den Kfz-Fahrern, aber in einem Drittel der
Unfälle auch den Radfahrern zugeordnet. Zahlreiche Unfälle wurden zudem durch
das "Nichtbeachten der Vorfahrt" bzw. der
"Rechts-Vor-Links-Regelung" verursacht. Die Ursachen "Benutzung
der falschen Fahrbahn" sowie "Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot"
wurden ebenfalls häufig als Unfallursachen angeführt und fast ausschließlich
dem Radfahrer zugeordnet. Diese Ursache, die überwiegend das unerlaubte Fahren
auf einem Radweg in Gegenrichtung bezeichnet, ist auch in anderen Städten als
häufigster unfallverursachender Fehler der Radfahrer bekannt.
Besonders
auffällige Unfallschwerpunkte wurden von der Polizei nicht definiert, an
einigen Stellen im Stadtgebiet wurden jedoch vermehrt Unfälle registriert. Dies
gilt zum Beispiel für Straßenzüge wie die Marktstraße. Hier wurden vor allem
bei Parkwechselvorgängen häufigere Konflikte – meist mit Sachschaden – ermittelt.
In der
Gartenstraße wurden seit 2005 bereits 15 Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung
polizeilich registriert. Die beteiligten Radfahrer befanden sich zum
Unfallzeitpunkt überwiegend auf den Gehwegen oder querten eine der einmündenden
Straßen. Nur in drei Fällen befanden sich die Radfahrer auf der Fahrbahn. Zum
Ende 2007 wurden Fahrbahneinengungen zur allgemeinen
Geschwindigkeitsreduzierung installiert, allerdings wurden auch danach noch
sieben Unfälle mit Radfahrern polizeilich aufgenommen. Aus gutachterlicher
Sicht können zusätzliche Markierungen zur fahrdynamischen Führung der
Verkehrsteilnehmer an den Einengungen die Gartenstraße für den Radverkehr
weiter attraktivieren und das subjektive Empfinden vor allem für die Radler positiv
beeinflussen.
Auch am
Knoten Depenauer Weg / Saarstraße (vorfahrtbevorrechtigte Fahrradstraße) wurden
in 2007 und 2008 einige von Kfz beim Kreuzen verursachte Unfälle registriert.
Die Beschilderung wurde daraufhin optimiert. Weitere Unfälle ereigneten sich am
Knoten Depenauer Weg/Steinwedeler Kirchweg, einer wichtigen Verbindung für den
Schülerverkehr. Hier gilt "rechts vor links".
Einige
Unfälle mit leichtverletzten Radfahrern wurden auch an den Ein- bzw. Ausfahrten
der beiden Tankstellen im Stadtteil Heeßel registriert. Die Radverkehrsführung
innerhalb der Ortsdurchfahrt Heeßel wurde in 2011 geändert.
Im Jahr
2009 starben zwei Radfahrerinnen auf Burgdorfer Straßen. Am Knoten
Schillerslager Straße/Moorstraße kollidierte eine Radfahrerin mit einem
abbiegenden Bus. Hier wurde daraufhin die Führung für den Radverkehr geändert.
Allerdings ist dieser Knoten auch heute noch aufgrund der schlechten Sichtbeziehungen
und der umwegigen Führung nicht zufriedenstellend für den Radverkehr
passierbar. Von Seiten der Gutachter wird empfohlen den Radverkehr im
Mischverkehr mit dem Kfz über den Knoten zu führen und den Knoten voll zu
signalisieren (vgl. Maßnahmen Nr. 84 und Detailplan im Anhang 3). Auch
unterhalb der Unterführung der B 188 auf Höhe der Rolandstraße ist 2009
eine Radfahrerin tödlich verunglückt. Die Ursache für diesen Unfall wurde der
Radfahrerin zugeordnet, die beim Einfahren in den fließenden Verkehr nicht
ausreichend auf den Kfz-Verkehr der Rolandstraße geachtet haben soll.
Bei dieser
Analyse der gemeldeten Radverkehrsunfälle ist zu berücksichtigen, dass gerade
bei Radverkehrsunfällen ein sehr hoher Anteil polizeilich nicht erfasster
Unfälle (Dunkelziffer) existiert, die hier nicht einbezogen werden konnten.
6 Leitlinien der
Radverkehrsführung in Burgdorf
6.1 Vorbemerkung
Die
Radverkehrsführung in Burgdorf soll eine weitgehend einheitliche bauliche und
verkehrstechnische Ausführung erhalten. Dies dient sowohl der besseren
Akzeptanz und Verständlichkeit der Radverkehrsführungen für alle
Verkehrsteilnehmer als auch der Vereinfachung der Planungs- und
Abstimmungsprozesse.
6.2 Radverkehrsführung an Hauptverkehrsstraßen
- Im Regelfall kommt aus Sicherheitsgründen innerorts
die richtungstreue Führung zum
Einsatz.
- Die Wahl der Radverkehrsführung hängt
von der Verkehrsbelastung sowie der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Die
Vorauswahl der vorzusehenden Radverkehrsführung erfolgt nach den Vorgaben der Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen (ERA 2010).
Die Wahl der geeigneten Radverkehrsanlage ist von
folgenden Kriterien abhängig:
- Flächenverfügbarkeit
- Schwerverkehrsstärke
Je mehr Schwerverkehr, desto eher ist
die Seitenraumführung zu favorisieren.
- Kfz-Parken
Je höher die Parknachfrage und je häufiger Parkwechselvorgänge stattfinden,
desto eher empfiehlt sich die Seitenraumführung.
- Anschlussknotenpunkte
Je mehr Einmündungen und Zufahrten und je höher die Belastung, desto eher ist
die Fahrbahnführung zu wählen.
- Gemeinsame Geh- und Radwege sind innerorts die
Ausnahme und nur bei geringem Fußverkehrsaufkommen vorzusehen. Außerorts sind
sie die Regel.
Die
Gutachter empfehlen, sich beim Ausbau von Radverkehrsanlagen an den Vorgaben
der ERA 2010 zu orientieren. Folgende Breiten sind danach
vorzusehen:
|
Baulicher Radweg |
gemeinsamer Geh- und Radweg |
Radfahrstreifen |
Schutzstreifen |
Einrichtungsverkehr |
(1,60)-2,00 m |
³ 2,50 m (innerorts) |
1,60 m zzgl. 0,25 m Markierung |
(1,25)-1,50 m (inkl. Markierung) |
Zweirichtungsverkehr |
beidseitig: (2,0)-2,50 m einseitig: (2,5)-3,00 m |
³ 2,50 m (außerorts) |
--- |
--- |
Tab. 1: Ausbaustandards für Radverkehrsanlagen nach ERA 2010
einschließlich Markierung
Folgende
Breiten für Sicherheitstrennstreifen sind bei der Planung zusätzlich zu
berücksichtigen:
- 0,75 m zum Längsparken
- 0,50 m zum
fließenden Kfz-Verkehr (Einrichtungsverkehr)
- 0,75 m zum fließenden Kfz-Verkehr
(Zweirichtungsverkehr)
Für an
Radwege angrenzende Gehwege (beidseitig) sind Mindestbreiten von 2,30 m
vorzusehen, darin enthalten ist ein Begrenzungsstreifen zum Radweg
(0,30 m) sowie ein Abstand zum Haus von 0,20 m.
Benutzungspflichtige
Radverkehrsanlagen haben eindeutige, an den jeweiligen Einmündungen sich
wiederholende Beschilderungen, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
Burgdorfer Radwegestandard
Burgdorf weist insbesondere bei Radwegen eine Vielzahl unterschiedlicher
baulicher Ausführungen auf. Zukünftig sollen die Radwege sukzessive ein einheitliches Erscheinungsbild entsprechend
dem in den vergangenen Jahren zum Einsatz gekommenen baulichen Standard
erhalten.
Dieser sieht Folgendes vor:
Abb. 3: Burgdorfer Radwegestandard (Skizze
Stadt Burgdorf)
- Verwendung von grauem
Betonpflaster (10x20 cm), Verlegung im Ellenbogenverband ohne Fase.
- Beidseitig erfolgt eine
Einfassung aus einer Binderschicht mit anthrazitfarbenem Betonrechteckpflaster
(10x20 cm), links ohne Fase.
- Sicherheitstrennstreifen
werden im Läuferverband quer zur Fahrtrichtung in grauem Betonsteinpflaster
(10x20 cm) angelegt.
- Radwege werden an Grundstückszufahrten
niveaugleich geführt, Verwendung von Rampensteinen oder Einfahrtschwellen.
Abb. 4:
Grundstückszufahrten mit Rampenstein (Soltau)
Radverkehrsanlage
an Grundstückszufahrten
An
Grundstückszufahrten soll der Radwegebelag durchgeführt werden, um die
Bevorrechtigung des Radverkehrs zu verdeutlichen.
Das Radwegeniveau
sollte durchgängig sein, also keine Absenkungen im Zuge der
Grundstückszufahrten. Möglich ist dies z. B. durch den Einsatz von
Rampensteinen (siehe Abb. 4)
An
Gefahrenstellen, wie z. B. häufig genutzten Zufahrten von Tankstellen,
kann die Sicherheit durch eine Roteinfärbung erhöht werden.
Freigabe linker Radwege
Die
Freigabe linker Radwege ist aus Sicherheitsgründen nur im begründeten Ausnahmefall
vorzusehen.
Aufgrund
der besonderen Problematik mit einem hohen Anteil linksfahrender Radfahrer in
Burgdorf ist die Kennzeichnung der Radwege, die das Linksfahren ermöglichen,
besonders wichtig. Hierdurch wird umgekehrt auch verdeutlicht, wo der
Radverkehr richtungstreu geführt wird.
Im Zuge von
Zweirichtungsradwegen soll eine Kennzeichnung mit
Z 1000-31 StVO in beide Richtungen erfolgen, um die Zulässigkeit der
Ausnahmeregelung zu verdeutlichen und gleichzeitig ein Bewusstsein dafür zu
schaffen, dass beim Fehlen dieser Beschilderung kein Zweirichtungsradverkehr
erlaubt ist.
|
Abb. 5: Beschilderung eines benutzungspflichtigen
Radweges im Zweirichtungsverkehr mit Zusatzzeichen 1000-31 StVO
(Leipzig)
Ist der
Zweirichtungsverkehr nur auf einem ausgewählten Abschnitt zulässig, um
z. B. das legale Erreichen einer gesicherten Querungsstelle zu
ermöglichen, so kann dies mit Z 254 StVO verdeutlicht werden.
|
Abb.6: Verdeutlichung des Endes eines
Zweirichtungsradweges durch Z 254 StVO (Hannover)
An Knotenpunkten
ist eine besondere Sicherung der Zweirichtungsradwege erforderlich.
Neben der Markierung von Piktogrammen und Pfeilen wird die Roteinfärbung der
Radverkehrsfurten empfohlen.
Im Zuge der
Zufahrten der Anschlussknoten ist zusätzlich eine Beschilderung mit
Zeichen 1000-32 StVO (Fahrradfahrer beide Richtungen) zu empfehlen.
Zu Beginn
und am Ende eines Zweirichtungsradweges sind sichere Querungsmöglichkeiten
erforderlich.
Radverkehrsanlagen an Knotenpunkten
Der Sichtkontakt
an Knotenpunkten muss gewährleistet sein. Hierzu ist es erforderlich, dass
- das Parken im Einmündungsbereich unterbunden wird,
- der Radweg an die Fahrbahn herangeführt wird und
- die Radfahrer sich durch eine vorgezogene
Haltlinie im Sichtfeld der Kraftfahrer aufstellen können.
Grundsätzlich
ist die Markierung von Radverkehrsfurten erforderlich.
6.2 Radverkehr in Erschließungsstraßen und auf
selbständigen Wegen
Radverkehr
in Tempo 30-Zonen wird grundsätzlich im Mischverkehr auf der Fahrbahn
geführt.
Einbahnstraßen
sollen für Radverkehr - wenn möglich - in Gegenrichtung geöffnet werden, auch
wenn sie nicht Bestandteil des Radverkehrsnetzes sind.
Selbständige
Wege in der freien Landschaft:
Außerhalb der Landschaftsschutzgebiete (LSG) sollen selbständige
Wege befestigt werden (asphaltieren oder ebenes Pflaster verlegen). Wenn sie
besondere Bedeutung für den Alltagsradverkehr ausüben, sollten sie auch
beleuchtet werden.
Selbstständige
Wege im Bereich der LSG erhalten eine wassergebundene Decke. Eine weitergehende
Befestigung, z.B. Asphalt oder Pflaster, ist aufgrund der
Schutzgebietsverordnungen nicht zulässig.
Das neu
entwickelte Radverkehrsnetz für Burgdorf wurde mit dem Ziel konzipiert, die
Stadtteile an das Stadtzentrum mit seiner gesamtstädtischen Versorgungsfunktion
anzubinden, sowie auch die Anbindung an die Umlandgemeinden zu berücksichtigen.
Einbezogen wurden dabei sowohl die Belange des Alltags- wie die des
Freizeitradverkehrs.
7.2 Struktur des Radverkehrsnetzes
Das neu
konzipierte Radverkehrsnetz für Burgdorf umfasst eine Länge von rund 175 km.
Nicht alle
Abschnitte sind schon für die radverkehrliche Nutzung geeignet, sondern werden
z. T. als perspektivische Netzerweiterung berücksichtigt, da z.B.
noch neue Wegeverbindungen geschaffen werden müssen. Die perspektivische
Netzerweiterung berücksichtigt zum Einen den Neubau von Brücken bzw. Bahnunterführungen
(westliche Alternativverbindung zwischen Schillerslage und der Burgdorfer
Innenstadt, Ost-West-Verbindung südlich Ehlershausen auf Höhe des
Campingplatzes), zum Anderen den Wegeausbau südlich Beinhorn/Heeßel, eine
Verbindung nach Steinwedel sowie den Wegeausbau der Freizeitroute südlich von
Dachtmissen bis zum Großen Stern. Die perspektivische Netzerweiterung umfasst
insgesamt rund 15 km.
Das Netz
ist im innerstädtischen Bereich – der Stadtstruktur entsprechend ‑
stark verdichtet und verbindet radial die vom Zentrum weiter entfernt liegenden
Stadtteile und Ziele mit dem Zentrum. Neben der Binnenerschließung des Zentrums
bietet das Netz für alle Radfahrer, die ihr Ziel nicht im Zentrum haben, auch
die Möglichkeit, zügig daran vorbei zu fahren. Die Radialverbindungen enden
nicht an der Stadtgrenze, sondern führen weiter in die Nachbarkommunen. Zur
Grundstruktur des Netzes vgl. Anlage 1 Plan 1 (a und b).
Neben den
Hauptverkehrsstraßen ergänzen zahlreiche Erschließungsstraßen und auch
selbständige Wegeverbindungen das Netz. Sie dienen vor allem der
Netzverdichtung und sichern die Verbindung zwischen den zumeist radial
verlaufenden Hauptverkehrsstraßen. Besondere Beachtung haben im Zuge der
Netzkonzeption zentrale Verbindungen in die Innenstadt sowie die
Ortsdurchfahrten der einzelnen Stadtteile erfahren.
8. Maßnahmenkonzeption
zur Verbesserung der Wegeinfrastruktur im Radverkehrsnetz
8.1 Grundsätze der
Maßnahmenkonzeption
Ausgehend
von den im Rahmen der Bestandsanalyse ermittelten Defiziten im Burgdorfer
Radverkehrsnetz erfolgte die Entwicklung der Maßnahmenkonzeption zur
Verbesserung der Wegeinfrastruktur. Dabei wurde das nach heutigem Kenntnisstand
bewährte Entwurfsrepertoire für den Radverkehr gezielt im Hinblick auf
vergleichsweise schnell umsetzbare und kostengünstige Maßnahmen unter
Berücksichtigung der Verkehrssicherheit eingesetzt. Maßgabe sind die in
Kapitel 6 aufgeführten Leitlinien für Burgdorf.
Das
Maßnahmenprogramm ist auf einen mittel- bis längerfristigen Zeitrahmen
ausgelegt. Einzelne Maßnahmen für den Radverkehr sind erst im Kontext mit aus
anderem Anlass anstehenden Vorhaben sinnvoll durchzuführen. Im Einzelnen ist
der ermittelte Handlungsbedarf für Burgdorf in einem tabellarischen Verzeichnis
(vgl. Anlage 3 "Maßnahmenempfehlungen" und in einem Übersichtsplan
(Anlage 2: Plan 2 a und b Handlungsbedarf) dargelegt.
Der
Konkretisierungsgrad der Maßnahmen entspricht dem eines Rahmenkonzeptes zum
Radverkehr. Im Einzelnen bedürfen die Maßnahmen vor der Umsetzung der
kleinräumigen Überprüfung sowie der entwurfs- und verkehrstechnischen
Präzisierung. Für viele Maßnahmen sind vor der Umsetzung Detailplanungen
notwendig.
Insgesamt
werden für die Herrichtung des Radverkehrsnetzes für 150 Streckenabschnitte
und Knotenpunkte insgesamt etwa 190 Einzelmaßnahmen zur Beseitigung der
bei der Bestandsaufnahme ermittelten Defizite vorgeschlagen. Diese
Maßnahmenempfehlungen sind im Einzelnen in einem tabellarischen Verzeichnis
dargelegt (s. Anlage 3 "Maßnahmenempfehlungen"). Die
Handlungsempfehlungen wurden einer Prioritätsbewertung unterzogen, die sich an
den Erfordernissen einer anforderungsgerechten Herrichtung des
Radverkehrsnetzes orientiert. Zusätzlich erfolgte eine Einschätzung des
Aufwandes zur Umsetzung der Maßnahmen durch die Stadt Burgdorf.
Plan 2
(a und b) zeigt die Bereiche mit Handlungsbedarf im Netz mit Angabe der
Priorität der jeweiligen Maßnahme (s.u.).
Prioritäten
Die
Realisierung aller Maßnahmen ist nur in einem längeren Zeitrahmen möglich. Dies
ergibt sich außer aus Kostenaspekten auch daraus, dass einige Maßnahmen längere
Planungsvorläufe benötigen oder nur im zeitlichen Kontext mit anderen
Planungsvorhaben sinnvoll zu realisieren sind.
Zu beachten ist deshalb aus dem vorgenannten, dass die
angegebenen Prioritäten für sich genommen keine zeitliche Abfolge vorgeben
können, da hier oft andere Rahmenbedingungen eine Rolle spielen.
Die
nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die einzelnen
Prioritätsstufen.
Bedeutung bzw. Priorität
der Maßnahmen: |
|
1 |
Hohe Priorität, Stufe 1: Maßnahme, die zur Funktionsfähigkeit und/oder Verkehrssicherheit eines
Netzabschnittes notwendig ist - Maßnahme zur Beseitigung akuter
Verkehrssicherheitsdefizite - Maßnahme, die
unabdingbar oder sehr wichtige Voraussetzung zum Funktionieren einer Route
ist |
2 |
Mittlere Priorität, Stufe 2: Anzustrebende Verbesserungen, die zur Erreichung des angestrebten Standards
dienen - Maßnahme, die
eine deutliche Verbesserungen des gegenwärtigen Zustandes bewirkt. |
K |
Kurzfristig umzusetzende Maßnahme Schnell und kostengünstig durchführbare Maßnahme - Kleinstmaßnahme,
die ohne großen Aufwand realisierbar ist und zur deutlichen Verbesserung der
Nutzbarkeit einer Route beiträgt |
1P |
Maßnahme, die zur Funktionsfähigkeit und/oder Verkehrssicherheit eines
perspektivischen Netzabschnittes notwendig ist |
2P |
Maßnahme, die bei Herstellung einer perspektivischen Netzerweiterung
eine deutliche Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes bewirkt |
D |
Daueraufgabe der Stadt Burgdorf |
in Planung |
In Planung befindliche Maßnahmen der Stadt Burgdorf |
im Bau |
Bereits im Bau befindliche Maßnahmen |
ü |
Bereits während der Bearbeitung der Radverkehrskonzeption umgesetzte
Maßnahmen |
Tab. 2: Ansatzpunkte zur Festlegung der Prioritäten des
Handlungsbedarfes
Zusätzlich
zu der Prioritäteneinstufung erfolgte durch die Stadt Burgdorf eine
Einschätzung zum "Aufwand der Umsetzung", die ebenfalls in der
Tabelle zum Handlungsbedarf dargestellt ist. Dabei wurden folgende Kategorien
entwickelt:
(1) geringer Aufwand zur Umsetzung
(2) mittlerer Aufwand zur Umsetzung
(3) hoher Aufwand zur
Umsetzung.
In dieser
Bewertung wurden der zu erwartende Abstimmungsbedarf mit anderen
Straßenbaulastträgern, die Höhe der Kosten sowie der gegebenenfalls
erforderliche Grunderwerb mit einbezogen.
Die
insgesamt 150 Streckenabschnitte der Maßnahmenkonzeption für Burgdorf,
verteilen sich über das gesamte Netz. Es wird empfohlen, die Umsetzung der
Maßnahmenvorschläge entsprechend den verfügbaren Haushaltsmitteln im Zuge
einzelner Verbindungen zu bündeln und nicht im gesamten Stadtgebiet zu streuen.
Der
Gesamtzeitraum, der sich für die Umsetzung der Maßnahmen in Burgdorf ergibt,
ist längerfristig zu sehen, da viele der Handlungserfordernisse mit größeren
gesamtverkehrsplanerischen Aufgaben zu kombinieren sind und weder Zeit- noch
Kostenrahmen der Stadt eine Realisierung des gesamten Handlungsbedarfs innerhalb
der nächsten 10 Jahre erlauben. Aus diesem Grund ist eine zeitliche
Strukturierung der Umsetzung von besonderer Bedeutung.
Vorrangig
werden die Maßnahmen zur Anbindung der nördlichen und westlichen Stadtteile an die
Burgdorfer Innenstadt inkl. deren Ortsdurchfahrten sowie die östliche Umfahrung
der Innenstadt zur Anbindung des Schulzentrums Südstadt gesehen. Diese
Einschätzung resultiert daraus, dass für diese Maßnahmenkomplexe bereits
Gespräche mit der Region Hannover geführt wurden, es sich um Maßnahmen im
eigenen Zuständigkeitsbereich handelt, oder die Maßnahmen im Zusammenhang mit
anderen Planungen stehen. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht den
vorrangigen Handlungsbedarf.
|
Abb. 7: Übersicht
zur ersten Netzrealisierung im Stadtgebiet
Der
Abstimmungsprozeß mit den Straßenbaulastträgern wurde für die Regionsstraßen
begonnen. Wenn dieser Prozeß weitgehend abgeschlossen ist, soll mit der
Straßenbauverwaltung für die Landes- und Bundesstraßen das Gespräch gesucht
werden. Das betrifft insbesondere die Ortsdurchfahrt Sorgensen sowie die
Schillerslager Landstraße.
8.3 Exemplarische Maßnahmenempfehlungen:
Die
vollständige Liste der vorgeschlagenen Maßnahmen ist im Ratsinformationsportal
im Anlagenband einzusehen. An dieser Stelle werden Maßnahmenvorschläge
aufgezeigt, die sich aufgrund ähnlicher Problematik an mehreren Stellen im
Stadtgebiet wiederfinden. Die Maßnahmenblätter sind in der Anlage 3 dieser
Vorlage einzusehen.
1. Aufheben der Benutzungspflicht,
Markieren von Schutzstreifen:
In den
Ortsdurchfahrten sowie an der Schillerslager Landstraße und Vor dem Celler Tor
besteht die Situation, dass entweder "kombinierte Geh-/Radwege" oder
"Gehwege Radfahrer frei" einseitig oder beidseitig vorhanden sind.
Ziel ist es, die Benutzungspflicht für Rad- und kombinierte Geh-/Radwege nur
dort anzuordnen, wo eine besondere Gefahrenlage für Radfahrer besteht. Die
Fußgänger sollen nach Möglichkeit von den Radfahrern getrennt geführt werden
und die Radfahrer sollen richtungstreu fahren.
Die
Maßnahmen sehen dort, wo genügend Platz auf der Fahrbahn ist, die Markierung
von Schutzstreifen auf der Fahrbahn vor, bei gleichzeitiger Aufhebung der
Benutzungspflicht. Falls die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen nicht
möglich ist, kann nur ein Schutzstreifen markiert werden, siehe Anlage 3,
Maßnahme 20.
Bei nur
einem Schutzstreifen, soll bei geringem Fußgängerverkehr, der vorhandene
Gehweg richtungstreu für Radfahrer
befahrbar bleiben.
2. Querungshilfen:
Die Radwege
außerorts sind in der Regel als Zweirichtungsradwege angelegt. Am Anfang und am
Ende ist eine sichere Querungsmöglichkeit zu schaffen. Die Situation besteht
zukünftig in allen Ortsdurchfahrten, z.
B. in Sorgensen, Ramlingen, Ehlershausen, Dachtmissen, Schillerslage, Alt
Ahrbeck, da die Radfahrer in der Ortslage richtungstreu geführt werden sollen
(siehe Maßnahme Nr. 44).
3. Radwegefurten fahrbahnnah führen:
Vielfach
werden die Radwege an Einmündungen weit abgesetzt von der Fahrbahn geführt.
Radfahrer die geradeaus fahren, werden von abbiegenden Fahrzeugen schlecht
gesehen. Darüber hinaus entstehen Unsicherheiten, welcher Verkehrsteilnehmer
Vorfahrt hat. Sind Furten weiter als 5,00 m vom Fahrbahnrand abgesetzt, besteht
für die Radfahrer nach VwV-StVO keine Vorfahrt an bevorrechtigten Straßen. Weit
abgesetzte Furten bestehen am Ostlandring sowie an den Kreuzungen
Ostlandring/Immenser Str, Vor dem Celler Tor/Sorgenser Str., Vor dem Celler
Tor/Im Langen Mühlenfeld, beispielhaft ist hier Maßnahme 134 zu sehen.
4. Umbau komplexer Knotenpunkte:
Zur
Verbesserung der Führung der Radfahrer an Knotenpunkten, ist häufig ein
kompletter Umbau der Kreuzung sowie Neuregelung der Signalisierung notwendig.
Handlungsbedarf besteht an den Kreuzungen Schillerlager Str./Moorstraße,
Schwarzer Herzog, B3/Rhöndamm/Ramlinger Str. Beispielhaft wird hier die
Maßnahme zur Kreuzung Schillerslager Str./Moorstraße aufgeführt. Die hier
vorgeschlagenen Maßnahmen verdeutlichen den Aufwand, der an derartigen
Knotenpunkten notwendig ist (siehe Maßnahme Nr. 84 und Detailzeichnung).
5. Belagsqualität bei selbstständig
geführten Radwegen verbessern:
Außerhalb
von Landschaftsschutzgebieten wird bei selbstständig geführten Radwegen als
Oberflächenbelag Asphalt oder ungefastes Pflaster vorgeschlagen (siehe Maßnahme
Nr. 107)
Dort wo
sich die Wege in Landschaftsschutzgebieten befinden, soll eine wassergebundene
Deckschicht zum Einsatz kommen (siehe Maßnahme Nr. 133).
6. Belagsqualität des Radwegenetzes
innerorts verbessern:
Innerorts
verläuft das Radwegenetz vielfach auf vorhandenen Wegen und Straßen. Auch hier
ist teilweise der Oberflächenbelag zu verbessern. Das kann zum Teil im Rahmen
einer Deckensanierung erfolgen (siehe Maßnahme Nr. 141).
7. Radwegeneubau an klassifizierten
Straßen:
An vielen
Landes- und Regionsstraßen fehlt außerorts eine Radverkehrsanlage, z.B. an der
L 412 nach Immensen, an der L 311 nach Hänigsen, an der K 124 zwischen
Sorgensen und Dachtmissen, an der K 125 am Rhöndamm, an der L 383 nach
Großburgwedel sowie an der B 188 nach Uetze. Der Bedarf des Neubaus wird
im Radverkehrskonzept festgestellt.
Maßnahme Nr. 52 steht beispielhaft für Neubaumaßnahmen an klassifizierten
Straßen.
8. Neubau von selbständig geführten
Radwegen:
Im Rahmen
der perspektivischen Netzerweiterung und in weiteren Einzelfällen ist der
Neubau von Radwegeabschnitten notwendig. Um Verbindungen zu Ortschaften und
anderen Zielen herzustellen, sind beispielsweise auf folgenden Strecken Lücken
im Radwegenetz zu schließen: zwischen Heeßel und der Weststadt, in Verlängerung
des Ahrbergenweges, zwischen Beinhorn und Heeßel sowie nördlich von Otze.
Beispielhaft ist hier die Maßnahme Nr. 71 aufgeführt.
9. Verbreiterung von Radwegen:
Bei einigen
Radwegen entspricht die vorhandene Breite nicht den Vorgaben der Regelwerke.
Bei diesen Wegen wird deshalb eine Verbreiterung vorgeschlagen, das betrifft
zum Beispiel den Weg in Verlängerung des
Marris-Mühlenweges, den Weg zwischen der Mönkeburgstraße und dem Ahrbergenweg,
den Weg zwischen der Straße Vor den Höfen und Färberstraße. Beispielhaft ist
Maßnahme Nr. 42 aufgeführt.
10. Bau von Brücken oder Unterführungen
An zwei
Stellen in der perspektivischen Netzerweiterung sind Brückenbauwerke oder
Unterführungen zum Lückenschluss notwendig. Das trifft auf die geplante
Ahrbergenbrücke sowie die perspektivische Kreuzung der Bahn nördlich von Otze
zu. Beispielhaft ist die Ahrbergenbrücke als Maßnahmenblatt beigefügt (siehe Maßnahmen
Nr. 40).
11. Verlegung von Wegen zur Schaffung
besserer Sichtbeziehungen:
Um für die
Radfahrer und Fußgänger bessere Sichtbeziehungen zu erreichen, ist es an drei
Radwege-Kreuzungen (Kreuzung Geschwister-Schollweg/Zuwegung zur
Astrid-Lindgren-Schule, Kreuzung Geschwister-Schollweg/Magdalenentunnel,
Kreuzung Mönkeburgstraße/B 443) erforderlich, die Wege zu verlegen.
Beispielhaft ist Maßnahme Nr. 76 dargestellt.
12. Erhöhung von Brückengeländer:
Brücken,
die für den Radverkehr zugelassen werden, müssen mindestens eine Geländerhöhe
von 1,20 m aufweisen. Die vorgeschriebene Geländerhöhe wird an einigen Brücken
im Stadtgebiet nicht erreicht, so z.B. an der Scheibenbergsbrücke, an der
Brücke an der Eseringer Straße sowie an der Mühlenbrücke. Die Radfahrer werden
mit Hilfe eines Schildes aufgefordert abzusteigen. Die Brückengeländer sind zu
erhöhen, damit zukünftig die Radfahrer diese Brücken nutzen können, siehe als
Beispiel Maßnahme Nr. 104, 105.
13. Drängelgitter und Klapppfosten
versetzen:
Vielfach
stehen in Radwegen Drängelgitter zu eng oder Klapppfosten mittig im Weg. Die
Gitter und Pfosten verhindern, dass Kfz-Fahrzeuge in die abgesperrten Wege
fahren. Damit Fahrradfahrer auch mit Anhänger ohne Gefahr diese Stellen passieren
können, müssen die Hindernisse mind. 1,50 m Durchfahrtsbreite aufweisen. Das
ist an einigen Stellen nicht gegeben, so dass die Gitter auseinander gesetzt
werden müssen (siehe Maßnahme Nr. 140).
Mittig
angeordnete Poller verursachen darüber hinaus Unfälle, weil Radfahrer mit
diesen kollidieren können. Besser ist daher eine Anordnung von zwei
Klapppfosten, jeweils an der Seite des Weges (siehe Maßnahme Nr. 126).
14. Weitere Einzelmaßnahmen:
Maßnahme Nr. 43: Spargelfeld:
Um die
Verbindung zwischen Am Güterbahnhof und Otze für Radfahrer im Radverkehrsnetz
anbieten zu können, ist es unabdingbar, dass die Straße Spargelfeld für den
Kfz-Durchgangsverkehr gesperrt wird. Zur Zeit wird auf der schmalen Straße zu
schnell gefahren, als dass Radfahrer dort sicher fahren könnten.
Maßnahmen Nr. 78, 79: Finanzamttunnel:
Um die
Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer im Tunnel zu erhöhen, soll der Radweg
rot eingefärbt und nicht mehr nach Fahrtrichtungen unterteilt werden. Als
weiterer Vorschlag ist ein Display aufgeführt, das anzeigt, ob sich Radfahrer
im Tunnel befinden. Der Einsatz des Displays wird kritisch gesehen, da
derartige Einrichtungen sehr leicht durch Vandalismus zerstört werden können.
Maßnahme Nr. 95: Anforderungstaster für
die Lichtsignalanlagen:
Um
Radfahrern das Abbiegen bzw. Einfädeln in den Verkehr zu leichtern, werden in
der Wallgartenstraße sowie am Peiner Weg
Anforderungstaster für die Lichtsignalanlage vorgeschlagen (vgl.
Maßnahme Nr. 95).
Maßnahme Nr. 113: richtungstreue Führung
Kleiner Brückendamm
Um die
richtungstreue Führung der Radfahrer auf dem Kleinen Brückendamm zu erreichen,
ist zum einen eine Querungsmöglichkeit
auf Höhe des Pferdemarktes notwendig (siehe Maßnahme Nr. 114) sowie der Umbau
der Kreuzung Schwarzer Herzog zum Kreisverkehrsplatz notwendig.
Maßnahmen Nr. 117, 118, 119: durchgängige
Führung der Radfahrer auf dem Radfahrstreifen auf der Uetzer Str.:
Zur Zeit
müssen Radfahrer, wenn sie die Uetzer Straße vom Schwarzen Herzog Richtung Hülptingsen
befahren, an mehreren Stellen den Gehweg benutzen. Das heißt, dass die
Radfahrer zwischen dem Radfahrstreifen und Gehweg wechseln müssen, so zum
Beispiel auf Höhe des kirchlichen Friedhofs. In Gegenrichtung muss in
Hülptingsen ebenfalls zunächst ein
Gehweg befahren werden, das gilt auch für den weiteren Verlauf auf der
Uetzer Str. Später ist dann auf den Radfahrstreifen zu wechseln, der bis zur
Kreuzung Schwarzer Herzog durchgeht.
Die
Ausführungen machen deutlich, dass keine Kontinuität hinsichtlich der Führung
der Radfahrer besteht, darüber hinaus sind die Breiten für gemeinsame Rad- und
Gehwege nicht ausreichend. Der Radfahrstreifen soll deshalb beidseitig
durchgängig zwischen der Kreuzung Schwarzer Herzog und Ostlandring ausgebildet
werden. Dafür müssen vor dem kirchlichen Friedhof die Parkplätze entfallen.
Die
Parkplätze werden laut Auskunft der Kirche bei ca. 20 größeren Beerdigungen im
Jahr benötigt.
Da
gegenüber dem Friedhof ein Parkplatz auf Höhe der Lichtsignalanlage vorhanden
ist, sowie Parkmöglichkeiten in Seitenstraßen (z.B. dem Peiner Weg, dem
Duderstädter Weg sowie der Schopenhauerstraße) vorhanden sind, ist es aus
meiner Sicht vertretbar, die Parkplätze vor dem Friedhof aufzugeben.
Maßnahme Nr. 130: Immenser Str.: Führung
der Radfahrer im Mischverkehr
Auf der
Immenser Str. sind die beidseitig vorhandenen Gehwege für Radfahrer
freigegeben. Es kommt häufig zu Konflikten mit Fußgängern auf den schmalen
Wegen. Darüber hinaus sind die Radfahrer schlecht an den Grundstückszufahrten
zu sehen. Zukünftig sollen die Radfahrer auf der Fahrbahn fahren bei 30 km/h
Höchstgeschwindigkeit. Diese Maßnahme ist noch mit dem zuständigen
Straßenbaulastträger und der Straßenverkehrsbehörde abzustimmen.
9 Fahrradparken
9.1 Erhebungsergebnisse
und Handlungsbedarf für Burgdorf
Das
vorhandene Angebot an Fahrradabstellplätzen in Burgdorf weist an vielen Stellen
sowohl hinsichtlich der Qualität als auch bzgl. der Quantität noch Defizite
auf. So sind z.B. die Kapazitäten der Abstellplätze im Zentrum oder am Bahnhof
als unzureichend anzusehen. Hier werden zahlreiche Räder auf den Gehwegen bzw.
rund um den Bahnhof wild abgestellt. Aber auch die Situation an einzelnen
Schulen weist Defizite auf. Insbesondere mit Blick auf die Verkehrssicherheit
wird hier Handlungsbedarf gesehen, denn eine stand- und diebstahlsichere
Abstellmöglichkeit für das Fahrrad ist eine wesentliche Voraussetzung für die
verkehrssichere Ausstattung des Fahrrades.
Darüber
hinaus sind verschiedene Einzelziele mit radverkehrlicher Bedeutung als weitere
Handlungsfelder zu nennen. Ebenso zu erwähnen sind Einzelhandelsstandorte und
das Fahrradparken an privaten Wohnhäusern.
Nachfolgend
wird der Handlungsbedarf für Fahrradabstellanlagen in Burgdorf exemplarisch für
ausgewählte Standorte erläutert.
9.2 Innenstadt
Innerhalb
des Zentrums von Burgdorf wurden in den letzten Jahren zahlreiche
anforderungsgerechte Rahmenhalter z.B. im Bereich der Marktstraße oder der
Hannoverschen Neustadt installiert
|
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Abb. 8:Rahmenhalter
in Schrägaufstellung im Zuge der Marktstraße
Wie
bedeutend die Zielnähe der Abstellanlagen ist, zeigt die z.T. geringe Belegung
der größeren dezentralen Abstellanlagen. Trotzdem kann es sinnvoll sein entsprechende
Anordnungen vorzusehen, wenn z.B. regelmäßige Großveranstaltungen eine
entsprechende Nachfrage erwarten lassen. Dies ist beispielsweise für den Schützenplatz zu erwarten. Innerhalb
der Marktstraße und anderer Straßen mit entsprechender Zieldichte ist
demgegenüber eher davon auszugehen, dass kleinere durchgehende Angebote der
Nachfrage entsprechen und auch erforderlich sind, um das unerwünschte
"Wildparken" zu unterbinden.
Zusätzlich
zu diesen Angeboten finden sich im zentralen Stadtgebiet auch noch zahlreiche
nicht anforderungsgerechte Vorderradklemmen. Diese wurden z.T. von den
örtlichen Einzelhändlern als Werbeträger aufgestellt. Insbesondere wenn sie im
Zuge der Gehwege zu finden sind, bedeutet dies im Regelfall eine ungünstige
Einschränkung der ohnehin oft geringen verfügbaren Fläche. Zu empfehlen sind
hier Modelle wie sie in Abbildung 9 zu finden sind
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Abb. 9: Beispiele
für nutzungsgerechte Fahrradabstellanlagen mit Werbefunktion
In anderen
Städten haben sich Kooperationen zwischen Verwaltung und Einzelhändlern
bewährt. Um die gewünschte qualitative Angebotsverbesserung zu erzielen bietet
z.B. die Stadt Lemgo ihren Einzelhändlern einen kostenfreien Einbau der
Abstellanlagen an, sofern diese in anspruchsgerechte Rahmenhalter statt Vorderradklemmen
investieren.
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Abb. 10: Beispiele für
Vorderradklemmen mit Werbefunktion in der Burgdorfer Innenstadt
Defizite im
Fahrradparkangebot werden darüber hinaus dort deutlich, wo regelmäßig wild
geparkte Fahrräder anzutreffen sind. Um dem Bedarf vollständig gerecht zu
werden, ist es erforderlich, dass weitere Rahmenhalter montiert werden. Nach
Möglichkeit sollten die Standorte dort gewählt werden, wo die Wildparker stehen,
da so die größtmögliche Akzeptanz erzielt wird.
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Abb. 11: Beispiel für fehlende
Rahmenhalter in der Hannoverschen Neustadt
Nicht immer
ist die Flächenverfügbarkeit so eindeutig gegeben wie am obigen Beispiel der
Hannoverschen Neustadt. Sollten die Seitenräume keine Flächenreserven bieten,
so sollte geprüft werden, ob einzelne Kfz-Stellplätze in Fahrradabstellanlagen
umgewandelt werden können. Ein aufgegebener Kfz-Stellplatz bietet Platz für
8-12 Fahrräder.
9.3 Schulen
Unter dem Gesichtspunkt der
Schulwegsicherung und Verkehrssicherheit erhalten die Abstellanlagen an Schulen
eine besondere Bedeutung. Vielfach können bei voller Belegung der Abstellanlagen oder
aufgrund der fehlenden Standsicherheit Beschädigungen an Licht- und
Bremsanalgen nicht vermieden werden.
Die Burgdorfer Schulen haben einen hohen
Anteil radfahrender Schülerinnen und Schüler, so dass die Verbesserung der
Abstellsituation an Schulen als besonders dringlich angesehen wird. Am Beispiel
des Schulzentrums am Berliner Ring soll der Handlungsbedarf verdeutlicht
werden. Darüber hinaus besteht jedoch auch Handlungsbedarf an der Realschule,
Grund- und Hauptschule I, Astrid-Lindgren-Schule, Gudrun-Pausewang-Schule.
Im Schulzentrum
Berliner Ring steht den radfahrenden Schülerinnen und Schülern zusätzlich
zu den Anlagen außerhalb der Gebäude auch ein Fahrradkeller zur Verfügung. Bei
allen Begehungen wurden zahlreiche abgestellte Fahrräder im Bereich des
Schulhofs und neben dem Gebäude vorgefunden. Hier sind zum Teil
Vorderradklemmen installiert, die für die hohe Zahl der abgestellten Fahrräder
jedoch nicht ausreichen. Ein Austausch der Vorderradklemmen gegen
anspruchsgerechte Rahmenhalter in ausreichender Anzahl wird als notwendig
angesehen.
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Abb. 12: Fahrradparken am Schulzentrum Berliner Ring -
Bereich Schulhof
Aufgrund
der herausragenden Bedeutung des Themas Schulwegsicherheit sollte sukzessive
eine Nachrüstung der Abstellanlagen mit anspruchsgerechten Rahmenhaltern
erfolgen. Wünschenswert wäre zudem eine Überdachung als Witterungsschutz.
Für die
Auswahl der Rahmenhalter an den Schulstandorten sollte die Wahl so getroffen
werden, dass auch den Kinderrädern Standsicherheit geboten wird. Rahmenhalter
an Standorten, die viele Kinderfahrräder aufweisen, wie z.B. an Grundschulen,
sollten z.B. niedriger montiert werden.
9.4 Einzelziele
Nicht anforderungsgerechte
Vorderradklemmen findet man in Burgdorf auch an weiteren Zielen des Radverkehrs.
Exemplarisch werden nachfolgend einige öffentliche Ziele mit Handlungsbedarf
benannt.
Für die Hallen- und Freibäder Burgdorfs wird dringender Handlungsbedarf
gesehen. Das derzeitige Angebot ist für die saisonal hohe Nachfragesituation
nicht ausreichend. Die vorhandenen Anlagen bieten nicht die gewünschte
Standsicherheit und weisen auch in puncto Diebstahlschutz Mängel auf. Zudem
sind die Reihenanlagen bei voller Belegung zu eng, so dass die Räder sich
ineinander verhaken und es so zu Beschädigungen kommen kann.
|
|
Abb. 13: Fahrradparken
am Hallenfreibad Burgdorf und am Freibad Ramlingen
Am Haus
der Jugend gibt es mehrere Abstellbereiche mit Vorderradklemmen für
Fahrräder. Neben den qualitativen Mängeln der Anlage ist das Erreichen der
oberen Abstellfläche kritisch anzumerken. Dass die direkte Erreichbarkeit der
Anlage eine große Rolle spielt, zeigt die Auslastung der beiden Standorte
(Abbildung 14). Während die Anzahl der Abstellplätze im unteren Bereich
nicht ausreicht und einige Räder noch wild abgestellt werden, wird der Standort
oberhalb der Treppe trotz größerer Zielnähe kaum genutzt. Die Vorderradklemmen
im unteren Bereich sollten durch Rahmenhalter ersetzt werden. Nach Möglichkeit
sollte dabei eine deutliche Kapazitätserweiterung vorgenommen werden. Sollten
Flächenreserven hierfür nicht aktiviert werden können, so sind oberhalb der
Treppe ebenfalls Rahmenhalter zu montieren und die Treppenanlage mit einer
Rampe auszustatten.
|
|
Abb. 14: Fahrradparken
am Haus der Jugend
Darüber hinaus besteht an mehreren
öffentlichen Gebäuden wie die Rathäuser, die Leihbibliothek Handlungsbedarf
hinsichtlich der Verbesserung des Fahrradparkens.
|
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Abb. 15: Vorderradklemmen
am Rathaus I und Rathaus II
Es wird
empfohlen an wichtigen öffentlichen Zielen des Radverkehrs wie Sport- und
Freizeitstätten sowie öffentliche Gebäude sukzessive den Austausch der
vorhandenen Vorderradklemmen durch anspruchsgerechte Rahmenhalter an zentralen,
gut erreichbaren Standorten in Eingangsnähe vorzunehmen und damit eine
deutliche Angebotsverbesserung zu erzielen.
9.5 Einzelhandel
An
Einzelhandelsstandorten wird der Bedarf nach anspruchsgerechten
Fahrradabstellmöglichkeiten vielfach unterschätzt. Da die Räder oft schwer
bepackt werden, ist die Standsicherheit gerade hier als wichtige Anforderung zu
nennen.
Die
Einzelhandelsstandorte in Burgdorf verfügen überwiegend über Anlagen mit
Vorderradhaltern, die dem Anspruch der Standsicherheit nicht genügen. In der
Regel sind diese günstig in der Nähe der Eingänge und Einkaufswagen
positioniert. Vereinzelt bieten sie eine Überdachung.
|
|
Abb. 16: Einzelhandelsstandorte in Burgdorf mit
Rahmenhaltern bzw. Vorderradhaltern mit Überdachung
|
|
Abb. 17: Vorderradhalter an Burgdorfer
Einzelhandelsstandorten
Für
bestehende Märkte ist ein Austausch nur schwer zu realisieren. Trotzdem soll
versucht werden, in Zusammenarbeit mit dem Stadtmarketing Verein, ein Austausch
der Vorderrad-Klemmer zu erreichen. Bei noch zu bewilligenden Baumaßnahmen
sollte von Seiten der Stadt eine entsprechende Beratung erfolgen, denn oft ist
es nur die Unwissenheit der Bauherren, die zu der Etablierung unzureichender
Abstellanlagen führt. Im Idealfall könnte auch die Erteilung der Baugenehmigung
an das Errichten anspruchsgerechter Fahrradabstellanlagen gekoppelt werden.
Trotz eines
sehr umfangreichen Angebotes mit Fahrradkäfig, Fahrradboxen und überdachten
Fahrradabstellanlagen sowie größeren Abstellkapazitäten beiderseits der Gleise
ist das Angebot rund um den Burgdorfer Bahnhof für die Vielzahl der
radfahrenden Pendler als nicht optimal zu bezeichnen. Die überdachte Fahrradabstellanlage
westlich des Bahnhofes beispielsweise ist nur teilweise mit
anforderungsgerechten Bügeln ausgestattet. Außerdem weisen eine bei allen
Begehungen sehr gute Auslastung der Anlage und zahlreiche wild abgestellte
Fahrräder im Bahnhofsumfeld darauf hin, dass in puncto Quantität noch weiterer
Handlungsbedarf vorhanden ist.
|
|
Abb. 18: Überdachte Abstellanlage westlich des
Bahnhofes, die nur z.T. den gerade für Langzeitparker besonders wichtigen
Diebstahlschutz bietet
|
|
Abb.19: Rund
um den Bahnhof sind regelmäßig wild abgestellte Fahrräder zu finden
Grundsätzlich
ist eine vollständige Erfassung der abgestellten Fahrräder notwendig, um die
erforderlichen Erweiterungskapazitäten verlässlich zu ermitteln. Möglichst
kurzfristig ist ein Austausch der noch vorhandenen Vorderradklemmen
anzustreben.
Darüber
hinaus besteht weiterer Bedarf an Fahrradabstellplätzen an den S-Bahn Haltepunkten Otze und Ehlershausen.
Die
Zubringerfunktion des Radverkehrs zum Öffentlichen Verkehr beschränkt sich
nicht auf Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte, sondern bezieht auch die
Bushaltestellen mit ein. In Burgdorf sind schon verschiedene Haltestellen mit
2-3 Rahmenhaltern ausgestattet worden, allerdings gibt es auch hier
weitergehenden Bedarf. Im Regelfall sollten überall dort, wo regelmäßig
Fahrräder abgestellt werden, auch Rahmenhalter aufgestellt werden.
|
|
Abb. 20: Bushaltestellen
in Burgdorf mit und ohne Fahrradabstellanlage
9.8 Weiteres Vorgehen Fahrradparken
Zur Zeit
wird eine Bestandsaufnahme für die öffentlichen Gebäude und Schulen
durchgeführt, um die Anzahl und Qualität der vorhandenen Fahrradabstellanlagen
sowie deren Auslastung zu ermitteln. Darauf aufbauend werden die Kosten für die
Erweiterung bzw. Erneuerung der Fahrradabstellanlagen ermittelt.
Um die
Kosten für die Stadt möglichst gering zu halten, kann versucht werden,
Kooperationspartner und Sponsoren zu finden. So können im innerstädtischen
Bereich die Einzelhändler und Gastronomen angesprochen werden. Aber auch die
Banken und Sparkassen könnten in die Finanzierung einbezogen werden. Schulen
könnten durch gezielte Aktionen (Tombola, Schulfest, Spendenaufruf, Konzert,
Theatervorstellung etc.) Gelder sammeln, die z.B. die Materialkosten abdecken,
und die Stadt trägt die Montagekosten.
10 Öffentlichkeitsarbeit
und Serviceleistungen
10.1 Zukünftige
Handlungsschwerpunkte
Ausgehend
von den bisherigen Handlungsfeldern, wie Fortführung der
Kommunikationsstrukturen und regelmäßige Berichterstattung über radverkehrliche
Themen in der örtlichen Presse, deren Ausbau auch in Zukunft als wesentlich
angesehen wird, sollen auch neue Schwerpunkte geschaffen werden.
Zwei große
Themenfelder, die beide unter den Gesichtspunkten Schaffung eines
"fahrradfreundlichen Klimas" und Erhöhung der Verkehrssicherheit eine
besondere Bedeutung erfahren, sollen im Folgenden weiter konkretisiert und mögliche
Umsetzungsbausteine aufgezeigt werden.
10.2 Förderung
Fahrradklima und Klimaschutz
Burgdorf
plant die Teilnahme an der deutschlandweiten Aktion "Stadtradeln". Der Wettbewerb "Stadtradeln" besteht
als Kampagne zum Klimaschutz und zur Förderung der Fahrradnutzung seit 2008 und
wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gefördert. Er
erfreut sich seitdem zunehmenden Interesses. Während in 2008 noch
23 Städte am Wettbewerb teilnahmen, hatte sich die Zahl in 2011 mit
57 teilnehmenden Städten bereits mehr als verdoppelt.
Die
Teilnahme bietet sich in 2012 an, da aktuell eine Studie zum Klimaschutz
erarbeitet wird und sich im Rahmen der Kampagne die Verbindung zwischen
Klimaschutz und steigendem Radverkehrsaufkommen sehr öffentlichkeitswirksam
darstellen lässt.
Die
übergeordneten Ziele des Wettbewerbes sind der Klimaschutz, die CO2-Ersparnis
sowie das allgemeine Überdenken des eigenen Mobilitätsverhaltens. Aber auch die
Imageförderung und Informationsverbreitung zum Thema Radfahren gehört zu den
Zielsetzungen des Wettbewerbes. Durch das gemeinsame Radeln von Politikern,
Persönlichkeiten der Stadt und Bürgerinnen und Bürgern sollen auch über den
Wettbewerbszeitraum hinaus möglichst viele Menschen für das Umsteigen aufs
Fahrrad im Alltag gewonnen werden.
Bei einer
Teilnahme werden Teams aus öffentlichen Persönlichkeiten und Bürgerinnen und
Bürgern gebildet. In diesen Teams sollen dann innerhalb von 21
zusammenhängenden Tagen so viele Fahrradkilometer wie möglich gesammelt und in
den Online-Radel-Kalender eingetragen werden. Diese "erradelten"
Kilometer werden anschließend in CO2-Ersparnis umgerechnet. Im
Internet werden die Ergebnisse tagesaktuell dokumentiert und ermöglichen einen
direkten Vergleich zu anderen Städten und Teams. Zusätzliche Anreize zur Teilnahme
bieten sich auch durch z.B. Spendeneinsätze lokaler Sponsoren an.
|
Abb. 21: Tagesaktuelle
Ergebnisse im Internet (Quelle: www.stadtradeln.de)
10.3 Richtiges
Verhalten im Straßenverkehr
Das
Radfahren in Burgdorf wird zukünftig aufgrund aktueller Erkenntnisse aus
Studien zur Verkehrssicherheit und Vorgaben der StVO neue Regelungen erfahren.
So wird z.B. das "Linksfahren" nur noch in Ausnahmefällen erlaubt
sein. Auch die gemeinsame Führung mit Fußgängern wird es in Zukunft seltener
geben, dafür wird die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn zunehmen. Diese
Veränderungen dienen alle der Verkehrssicherheit und dem Schutz schwächerer
Verkehrsteilnehmer, entsprechen aber nur eingeschränkt dem gewachsenen
Verhalten der Burgdorfer Bevölkerung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig,
auf diese Neuerungen hinzuweisen und auch das Bewusstsein für die positiven
Aspekte der Neuregelungen zu schaffen, d.h. z.B. den Sicherheitsgewinn der
richtungstreuen Führung herauszustellen.
Die Stadt
Karlsruhe macht mithilfe zahlreicher Flyer
auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr aufmerksam. Neben umfangreichen
Erläuterungen zu Unfallursachen oder Infos zum verkehrssicheren Fahrrad werden
so auch ausführliche Beschreibungen zu den aktuellen Verkehrszeichen
vermittelt.
|
|
|
Abb.22: Auswahl an Flyern zum sicheren Radfahren in
Karlsruhe
Für
Burgdorf werden entsprechende Flyer zum Thema richtungstreue Führung und
Fahrbahnnutzung als sinnvoll angesehen, da hier deutliche Änderungen gegenüber
der bisherigen Radverkehrsführung angestrebt werden und erfahrungsgemäß ein
längerer Zeitraum bis zum Erreichen der gewünschten Akzeptanz anzunehmen ist.
Die
Entwicklung derartiger Flyer soll im Rahmen des Klimaschutz-Aktionsprogramms
umgesetzt werden. Ziel ist es, ein einprägsames Layout für eine Flyer-Serie zu
erarbeiten, um zu aktuellen Themen des Radverkehrs unter einem einheitlichen
Label berichten zu können.
In
Kooperation mit der Polizei, der Verkehrswacht, dem ADFC oder anderen Partnern
haben sich in verschiedenen Städten themenbezogene
Schwerpunktaktionen bewährt und können auch für Burgdorf geeignet sein, um einen
Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten. Neben regelmäßigen
Codieraktionen könnte z.B. im Herbst die Beleuchtung der Fahrräder im
Vordergrund stehen oder zu anderen Jahreszeiten das unerlaubte Linksfahren oder
Fahren auf Gehwegen thematisiert werden.
In diesem
Jahr ist eine Aktion mit der Polizei Burgdorf geplant, um das Radfahren auf
nicht freigegebenen Gehwegen zu thematisieren.
11 Kostenschätzung
Auf der
Grundlage pauschaler Kostensätze wurde eine überschlägige Kostenschätzung für
die anforderungsgerechte Herrichtung des Radverkehrsnetzes vorgenommen. Dabei
ist zu beachten, dass sich beim derzeitigen Konkretisierungsgrad viele Kosten
beeinflussende Faktoren für die einzelnen Maßnahmen noch nicht näher bestimmen
lassen. Auch können sich im Rahmen der z. T. noch erforderlichen
Detailplanungen im Einzelnen noch erhebliche Abweichungen ergeben.
Für die
Kostenschätzung ist noch zu berücksichtigen, dass Maßnahmen, für die eine
Planung ansteht oder bereits vorliegt, nicht kostenmäßig bewertet wurden, da
davon auszugehen ist, dass hier die radverkehrsspezifischen Kosten Teil der
Gesamtkosten sind. Dies gilt auch für Maßnahmen, die als Daueraufgabe der Stadt
Burgdorf eingeschätzt werden (z. B. regelmäßiger Grünschnitt) sowie
optional angeführte Maßnahmen bzw. Alternativempfehlungen. Auch bereits
umgesetzte Maßnahmen wurden nicht in die Kostenschätzung einbezogen.
Ebenfalls
nicht berücksichtigt wurden die von der Stadt Burgdorf angegebenen Kosten für
den Brückenneubau über die B188n (Maßnahme 40). Diese würden den
Kostenschätzungsansatz überproportional erhöhen und wurden lediglich zur
Kenntnisnahme in der Maßnahmentabelle angeführt.
Für die
Umsetzung aller Maßnahmen wurden Gesamtkosten von rund 7,2 Mio. €
ermittelt. Zuzüglich weiterer Planungskosten und einer pauschalen Reserve
(ca. 10 %) ist von einem Kostenansatz von rund 8 Mio € auszugehen.
Dieser teilt sich wie folgt auf die Prioritäten (vgl. Tab. 3) bzw. die zuständigen Baulastträger[2] (vgl. Tab. 4) auf:
|
Verteilung der Maßnahmen |
|
|
Kurzfristige Maßnahmen |
25 % |
200.000 |
3 % |
Priorität 1 |
41 % |
5.200.000 |
71 % |
Priorität 2 |
28 % |
1.200.000 |
17 % |
Priorität 1P Perspektivische Netzerweiterung |
5 % |
480.000 |
7 % |
Priorität 2P Perspektivische Netzerweiterung |
1 % |
180.000 |
2 % |
Summe |
100 % |
7.260.000 |
100 % |
zzgl. Reserve |
|
740.000 |
|
Gesamtkosten |
|
8.000.000 |
|
Tab. 3: Kosten zur Herrichtung des
Radverkehrsnetzes nach Prioritäten
|
Kosten
in € |
|||||
gesamt |
Kurz-fristig |
Priorität 1 |
Priorität 2 |
Priorität 1P |
Priorität 2P |
|
Stadt
Burgdorf |
2.345.000 |
65.000 |
700.000 |
1.100.000 |
480.000 |
- |
Region
Hannover |
1.411.000 |
21.000 |
1.200.000 |
190.000 |
- |
- |
NLStBV |
3.035.000 |
7.000 |
3.000.000 |
6.000 |
22.000 |
- |
Stadt
Burgdorf, NLStBV |
330.000 |
- |
330.000 |
- |
- |
- |
Stadt
Burgdorf, Region Hannover, Forst |
44.000 |
1.000 |
43.000 |
- |
- |
- |
NLStBV,
Region Hannover |
15.000 |
- |
15.000 |
- |
- |
- |
Stadt
Burgdorf, Deutsche Bahn, Verkoppelungsinteressenten Otze |
190.000 |
|
|
|
|
190.000 |
Niedersächsische
Landesforsten |
111.000 |
1.000 |
110.000 |
- |
- |
- |
Realverband
Burgdorf |
42.000 |
- |
42.000 |
- |
- |
- |
Verkoppelungsinteressenten
Otze |
200.000 |
- |
200.000 |
- |
- |
- |
Baulastträgerschaft
zu klären |
277.000 |
130.000 |
125.000 |
22.000 |
- |
- |
Gesamtkosten |
8.000.000 |
225.000 |
5.765.000 |
1.318.000 |
502.000 |
190.000 |
Tab. 4: Kosten zur Herrichtung des Radverkehrsnetzes nach Baulastträger
(inkl. pauschaler Reserve)
Zur
Umsetzung der ersten Netzrealisierung wurden die Kosten nochmals extra
zusammengestellt. Inklusive der pauschalen Reserve von ca. 10 % ist hierbei
insgesamt von einem Kostenansatz von ca. 1,1 Mio. € auszugehen. Die
Verteilung nach Prioritäten bzw. Baulastträger ist der folgenden Tabelle zu
entnehmen:
|
Kosten in € |
|||
gesamt |
Kurzfristig |
Priorität 1 |
Priorität 2 |
|
Stadt Burgdorf |
363.000 |
38.000 |
190.000 |
135.000 |
Region Hannover |
124.000 |
20.000 |
34.000 |
70.000 |
NLStBV |
61.000 |
7.000 |
48.000 |
6.000 |
Stadt Burgdorf, NLStBV |
295.000 |
- |
295.000 |
- |
NLStBV, Region Hannover |
15.000 |
- |
15.000 |
- |
Baulastträgerschaft zu klären |
242.000 |
130.000 |
90.000 |
22.000 |
Gesamtkosten |
1.100.000 |
193.000 |
673.370 |
231.100 |
Tab. 5:
Kosten zur ersten Netzrealisierung nach Baulastträger (inkl. pauschaler
Reserve)
12 Schlussbemerkungen
Das
Maßnahmenkonzept soll entsprechend den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln
umgesetzt werden. Maßnahmen, die in die Zuständigkeit anderer
Straßenbaulastträger fallen, sind in Absprache mit der Stadt Burgdorf von
diesen umzusetzen.
Wie schnell
die Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt jedoch nicht nur von den zur
Verfügung gestellten Haushaltsmitteln ab, sondern auch von den personellen
Ressourcen in der Tiefbauabteilung. Mit dem jetzigen Personalbestand lassen
sich selbst über mehr als 10 Jahre 8 Millionen Investitionssumme kaum umsetzen.
Es ist daher mit einem sehr viel längeren Umsetzungszeitraum zu rechnen. Eine
zügigere Realisierung ist nur durch eine Aufstockung des Personals oder durch
den Einsatz von privaten Verkehrsplanungsbüros möglich.
Das Konzept
dient als Rahmenkonzept zur Förderung des Radverkehrs. Für komplexe
Umbaumaßnahmen sind weitere Detailplanungen erforderlich, die über weitere
Beschlussvorlagen ausgearbeitet werden, das gilt z.B. für den
Kreisverkehrsplatz Schwarzer Herzog sowie für Querungshilfen.
Kurzfristige
Maßnahmen sowie kleinere Maßnahmen sollen jedoch ohne weitere Beschlussvorlagen
abgearbeitet werden, z.B. Aufhebung von Benutzungspflichten, kleinere
Umbaumaßnahmen, wie Bordabsenkungen, Versetzen von Pollern, Verlegung von Wegen
zur Verbesserung der Sichtbeziehungen sowie der Einbau von Fahrradbügeln.
Als
kurzfristiger wichtiger Handlungsschwerpunkt im Zuge der infrastrukturellen
Maßnahmen ist die Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der Uetzer Str. zu nennen.
Darüber hinaus ist im Zuge der Ortsdurchfahrten dringender Handlungsbedarf
aufgezeigt worden. Hier wurden schon intensive Gespräche mit der Region Hannover
geführt. Im Anschluss daran sollen die Ortsdurchfahrten im
Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung des Bundes und des Landes
Schwerpunkt werden.
Ein
weiterer Schwerpunkt sind die Maßnahmen entlang der Hauptverkehrsstraßen, z.B.
Vor dem Celler Tor, Immenser Str., Schillerslager Landstraße. In diesem
Zusammenhang sollen im Zuge der Umbaumaßnahmen am "Schwarzen Herzog"
sowie im Bereich der Kreuzung "Im Langen Mühlenfeld/Vor dem Celler Tor"
Verbesserungen für den Radverkehr erfolgen.