Betreff
Schulstart Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule - Interimslösungen zur Schulwegplanung
Bezug Vorlage BV 2023 0648
Vorlage
M 2024 0757
Aktenzeichen
66.011.011
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.



1             Allgemeines

In der Vorlage (BV 2023 0648) wurde der Ausbau des 2. Bauabschnitts der Straße "Vor dem Celler Tor" zwischen Wasserwerksweg und Sorgenser Grundweg einschließlich der ggf. erforderlichen Anpassung des Knotens erläutert. Das Ausbauprogramm wurde am 12.03.2024 vom Verwaltungsausschuss beschlossen. Der Baubeginn wird erst nach dem Schulstart der Rudolf-Bembenneck-Gesamtschule (RBG) erfolgen können, voraussichtlich ab Oktober 2024. Die Fertigstellung der Straße ist für das Frühjahr 2025 geplant. Die Baumaßnahme wird daher erst nach Inbetriebnahme der RBG umgesetzt werden.

Aufgrund von personellen Engpässen in der Abteilung Tiefbau verzögert sich die Umsetzung der Fahrradstraßen 1. Bauabschnitt zur RBG ebenfalls.

Für die Zeit bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen wurden für die Schulwegsicherung Interimslösungen entwickelt und mit dem Straßenbaulastträger, der Polizei und der Verkehrsbehörde der Region Hannover abgestimmt.

2             Interimslösungen für die Schulwegplanung

2.1          Fahrradstraßen

Im Rahmen der Erarbeitung des aktuellen erstellten Schulwegkonzeptes für Burgdorf wurde die Radverkehrsanbindung des neuen Schulstandortes von Westen und aus Richtung Bahnhof bzw. Innenstadt untersucht. Erarbeitet wurde eine Fahrradstraße von der Hannoverschen Neustadt aus über die Wallgartenstraße, Blücherstraße und den Wasserwerksweg. Die geplanten Fahrradstraßen von Westen und Süden werden aufgrund des Personalmangels in der Abteilung Tiefbau erst in 2025 ausgebaut werden können. Außerdem sind weitergehende Untersuchungen zum Parkraum erforderlich. Die Planungen sollen nach Möglichkeit bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Die Straßen im Zuge der geplanten Fahrradstraßen befinden sich alle in Tempo 20 - bzw. Tempo 30 – Zonen. Die Querung der Gartenstraße ist mit Hilfe der dortigen Fußgängerlichtsignalanlage geschützt möglich.

In der Wallgartenstraße zwischen Gartenstraße und Heinrichstraße ist aufgrund des Parkens am östlichen Fahrbahnrand ein Begegnungsverkehr zwischen Kraftfahrzeugen (Kfz) und Fahrradfahrern nicht möglich. Radfahrer oder Kfz müssen in Lücken zwischen den parkenden Fahrzeugen, z.B. in Grundstückszufahrten, ausweichen. Diese kleinen Lücken sind unzureichend, um ein sicheres Ausweichen zu möglichen und oft schlecht zu sehen. Mit einem absoluten Halteverbot VZ 283

auf der Westseite der Straße und mehreren abschnittsweisen absoluten Halteverboten auf der Ostseite soll die Situation zum Ausweichen deutlich verbessert werden.

Bis zum Ausbau der Fahrradstraße soll die Interimsmaßnahme bestehen bleiben, siehe Anlage 1.


2.2          Vor dem Celler Tor

Um insbesondere vor der Schule eine sichere Führung der Radfahrer und Fußgänger bis zur Fertigstellung der Radverkehrsanlagen zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

2.2.1      Tempo 30

Die Ausweisung von Tempo 30 soll zwischen dem Wirtschaftsweg an der Sorgenser Mühle bis südlich der Zufahrt zur Feuerwehr und zum THW erfolgen, siehe Anlage 2. Die Ausweisung des Tempo 30-Bereichs wird nach Fertigstellung des Straßenbaus von der Verkehrsbehörde überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt.

2.2.2      Temporäre Fußgängerbedarfs-Lichtsignalanlage (LSA)

Um die Querung der Straße "Vor dem Celler Tor" vor der Schule zu sichern, ist die Anlage von zwei temporären Fußgängerbedarfs-LSA jeweils südlich und nördlich der Adolf-Michelssen-Straße vorgesehen, siehe Anlage 3. Die zwei Fußgängerbedarfs-LSA sollen parallelgeschaltet werden, das heißt, wenn eine Lichtsignalanlage auf Rot oder Grün schaltet, dann bekommt die andere Lichtsignalanlage das gleiche Signal. Die Lichtsignalanlagen sollen auch von den Radfahrern genutzt werden.

Die Installation und der Betrieb der Anlage für ca. 4 Monate verursacht Kosten von rd. 37.000 €. Haushaltsmittel stehen unter dem Sachkonto 54200.787201 (Ausbau vor dem Celler Tor) zur Verfügung. Gegebenenfalls können sich die Kosten noch reduzieren, wenn die Region Hannover eine Fußgängerbedarfs-LSA bis zum Baubeginn zur Verfügung stellt.

2.3.3      Ausbau der Parkplätze vor Palasca

Die Parkplätze vor der Keksfabrik Palasca sollen in den Sommerferien verlängert und verbreitert werden. Diese Parkplätze sollen zum Halten der LKWs dienen, die Palasca beliefern. Durch die Vergrößerung der Parkplätze können die LKWs dort halten und müssen nicht mehr auf dem Radfahrstreifen stehen. Die Parkplätze und der angrenzende Gehweg (zwischen Palasca und Wasserwerksweg) werden in den Sommerferien hergestellt, so dass die Bauarbeiten im Bereich der Schule zum Schulstart abgeschlossen sind.

3             Adolf-Michelssen-Straße

Im ersten Bauabschnitt der Straße "Vor dem Celler Tor" ist mit der Verlängerung der Adolf-Michelssen-Straße als Rad-/Gehweg bereits eine Alternative für den Radverkehr aus Süd-Osten kommend geschaffen worden. Die Schüler können diese Möglichkeit schon jetzt nutzen, um aus Richtung Süd-Osten zur RBG zu fahren und die Straße "Vor dem Celler Tor" zu meiden.

Anlagen:

Anlage 1: Lageplan Wallgartenstraße - Absolutes Halteverbot

Anlage 2: Lageplan Vor dem Celler Tor – Tempo 30

Anlage 3: Lageplan temporäre Lichtsignalanlagen


In Vertretung

(Kugel)