Beschlussvorschlag:
Frau/Herr
______________________ wird als 1. stellvertretende*r Bürgermeister*in gewählt.
In Vertretung
Sachverhalt und Begründung:
Mit dem Mandatsverlust des ehemaligen Ratsherren Arne Hinz ist eine Neuwahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin / des 1. stellvertretenden Bürgermeisters verbunden.
Alle Ratsmitglieder
sind vorschlagsberechtigt. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht (§ 41 Abs. 3
NKomVG).
Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds des Rates ist geheim zu wählen (§ 67 NKomVG).
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der durch Gesetz oder durch Satzung geregelten Zahl der Ratsmitglieder (mindestens 18) gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht die Ratsvorsitzende.
(Kugel)
