Betreff
Einnahme-/ Ausgabeübersicht Gastschulgelder
Vorlage
M 2024 0735
Aktenzeichen
40.013.001-2014/001167
Art
M i t t e i l u n g

Nachfolgende Mitteilung gebe ich Ihnen zur Kenntnis.


In der Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 15.02.2024 wurde das Verfahren der Gastschulgelder erfragt.

Grundlage für die Rechnungsstellung von Gastschulgeldern ist die Satzung über die Festlegung von Pro-Kopf-Beträgen als Grundlage für die Berechnung von Schulbeträgen für den Besuch von allgemein bildenden Schulen und von Förderschulen in der Region Hannover 

Schulträger, die Schülerinnen und Schüler aus anderen regionsangehörigen Gemeinden (Herkunftsgemeinden) aufnehmen, erhalten von dem für die Herkunftsgemeinde zuständigen Schulträger einen Schulbeitrag auf der Grundlage eines von der Region Hannover pauschal nach Schulformen durch Satzung festgesetzten Pro-Kopf-Beitrages, wenn der für die Herkunftsgemeinde zuständige Schulträger die gewählte Schulform oder den gewählten Bildungsgang nicht vorhält.

In der beigefügten Anlage ist die Einnahme-/Ausgabesituation zwischen 2017 und 2023 für die Stadt Burgdorf dargestellt.

 


(Pollehn)