Betreff
Neufassung der Entschädigungssatzung
Vorlage
2011 0069/1
Aktenzeichen
10-022-124
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen/Ratsherren und der Ortsratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher der Stadt Burgdorf.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Wie bereits in den Vorlagen 2011 0979 und 2011 0069 dargestellt, wurde die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) zum 01.11.2011 durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ersetzt.

Auswirkungen der Gesetzesänderung sollen in die Entschädigungssatzung der Stadt Burgdorf aufgenommen werden.

 

Anliegend wird der Entwurf einer Entschädigungssatzung beigefügt, wie er anlässlich eines Treffens einer Arbeitsgruppe aus allen im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelmitgliedern am 08.11.2011 erarbeitet wurde - unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 06.12.2011 geführten Diskussion.

 

Neben redaktionellen Änderungen – so wurden sämtliche Regelungen der NGO durch die entsprechenden Vorschriften des NKomVG ersetzt – und Formulierungen zur Klarstellung wurden wesentliche Änderungen wie folgt vorgenommen:

 

·           Einarbeitung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 27.02.2007 zur Höhe der Entschädigung für die ausschließliche Nutzung des Ratsinformationssystems mit Ausnahme der Regelung für die Fraktionsvorsitzenden (§ 2 Abs. 6, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 7)

 

·           Einarbeitung des Ratsbeschlusses vom 11.10.2007 zur Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen (§ 12)

 

·           Veränderung des Zahlungstermins der Monatsbeträge von „Mitte des Quartals“ zu „nachträglich pro Quartal“ (§ 10 Abs. 1 a)

 

·           Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher an die aktuellen Einwohnerzahlen (§ 6).

 

 

Sämtliche Abweichungen von den Regelungen der bisherigen Entschädigungssatzung sind farbig gekennzeichnet.

 

Die Satzung soll rückwirkend zum 01. Januar 2012 in Kraft treten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage

Neufassung der Entschädigungssatzung