Betreff
Lehrschwimmbecken der Gudrun-Pausewang-Grundschule
Vorlage
2011 0071/1
Aktenzeichen
25 - Lah
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

     

Laufende Kosten:

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport/der Bauausschuss/der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfehlen dem Verwaltungsausschuss den nachstehenden Beschluss zu fassen.

 

2.        Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen:

 

      a)   die für die Stilllegung des Lehrschwimmbeckens in der Gudrun-Pausewang-Grundschule erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000,00 € und die dann entstehenden Kosten für den Schülertransport zum Hallenfreibad in Höhe von 10.000 € sowie 2.700 € als Entgelt für die Nutzung des Hallenfreibades über den Haushalt 2012 zur Verfügung zu stellen

 

      oder

 

      b) die für den Umbau des Lehrschwimmbeckens in der Gudrun-Pausewang-Grundschule in einen Lagerraum erforderlichen Mittel in Höhe von 35.000 € und die dann entstehenden Kosten für den Schülertransport zum Hallenfreibad in Höhe von 10.000 € sowie 2.700 € als Entgelt für die Nutzung des Hallenfreibades über den Haushalt 2012 zur Verfügung zu stellen

 

      oder

 

      c) die für den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens in der Gudrun-Pausewang-Grundschule zunächst erforderlichen Mittel für bauliche Maßnahmen in Höhe von 120.000 € über den Haushalt 2012 zur Verfügung zu stellen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Nachgang zu den Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am 28.11.2011 und des Bauausschusses am 01.12.2011 und zur Vorbereitung auf die Sitzung des Bau- und des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 09.01.2012 beantworte ich nachfolgend verschiedene in der bisherigen Diskussion aufgeworfene Fragen.

Die in Auftrag gegebene gutachterliche Stellungnahme über den bau- und gebäudetechnischen Zustand des Lehrschwimmbeckens der Gudrun-Pausewang-Grundschule der Planungsgesellschaft Hildesheim mbH habe ich als Anlage 1 beigefügt.

 

a.)    Bauliche Aspekte

 

      Der bauliche Aufwand, der für den sicheren Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens zwingend erforderlich ist, ist in der Anlage 2 unter ‚Maßnahmen mit Priorität I‘ dargestellt. Basierend auf den Angaben aus der gutachterlichen Stellungnahme der Planungsgesellschaft Hildesheim mbH sind Maßnahmen mit einem Kostenumfang von rd. 120.000 € in jedem Fall durchzuführen, bevor der Betrieb des Lehrschwimmbeckens wieder aufgenommen werden kann. Die weiteren dort aufgeführten Kosten sind in unmittelbarem Zusammenhang mit dem weiteren Betrieb des Lehrschwimmbeckens zu sehen, um es mittelfristig auf den Stand der Technik zu bringen. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass neben den im Gutachten genannten Kosten in der Folgezeit auch andere anfallen können (z.B. Hubbodentechnik), die aufgrund der aufgezeigten ‚Vorinvestition‘ dann konsequenterweise auch getätigt werden müssten.

      Auf Nachfrage legte die Planungsgesellschaft Hildesheim mbH noch grobe Kostenschätzungen für eine endgültige Stilllegung des Lehrschwimmbeckens und für einen Umbau in einen Lagerraum vor (s. Anlage 3). Danach beträgt der Aufwand für

-    eine Stilllegung des Beckens                                     9.966 € und

-    für einen Umbau in einen Lagerraum                         34.659 €.

 

 

      Auch wenn das Gebäude nicht weiter genutzt wird, fallen Kosten für die bauliche Unterhaltung des Objektes an. Je nach Nutzung des Gebäudeteils kann dieser Aufwand stark differieren.

      Über den Haushalt 2012 ist nun zu entscheiden, ob die für den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens zunächst erforderlichen Maßnahmen mit einem Kostenrahmen von rd. 120.000 € in 2012 durchgeführt werden sollen. Für den Fall der Stilllegung des Beckens wären 10.000 € und für einen Umbau in einen Lagerraum 35.000 € in den Haushalt 2012 einzustellen.

      Sollte eine andere Nutzung des Gebäudeteils des Lehrschwimmbeckens angedacht werden, so wäre dazu zunächst eine Planung mit entsprechender Kostenschätzung durchzuführen. Je nach zukünftiger Nutzung ist hier mit Planungskosten in Höhe von mindestens 10.000 € (bei einem baulichen Gesamtaufwand von ca. 50.000 €) zu rechnen, die dann ebenfalls über den Haushalt 2012 bereitzustellen wären.

 

b.)    Organisatorische Aspekte im Falle der dauerhaften Schließung des Lehrschwimmbeckens

 

       Schwimmunterricht für die Gudrun-Pausewang-GS/Ausweichmöglichkeiten in das Hallenfreibad (HFB)

      Im HFB können dienstags bis donnerstags jeweils fünf Bahnen zeitgleich belegt werden. Aus dem als Anlage 4 beigefügten Belegungsplan ergibt sich, dass derzeit noch Kapazitäten vorhanden sind, die der Gudrun-Pausewang-GS relativ zeitnah zur Verfügung gestellt werden könnten.

      Die Nutzung des HFB durch die Grundschulen Kleinburgwedel und Wettmar könnte zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 beendet werden, so dass der GPGS dann weitere Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden könnten.

 

Einsatz von Bussen für die Fahrt zum Schwimmbad/Fahrtkosten und Kosten für die HFB-Nutzung

      Zur Gewährleistung des Schwimmunterrichts müsste von der Stadt Burgdorf als Schulträgerin der Transport der Schülerinnen und Schüler finanziert werden. Hierfür wären im Haushalt ca. 10.000 € jährlich zu veranschlagen (40 Wochen jeweils 6 Klassenverbände, Kosten je Hin- und Rückfahrt ca. 56 € – die Schule müsste hier durch organisatorische Maßnahmen aufwandsminimierend tätig werden).

      Zusätzlich müssten für die Nutzung des HFB 2.700 € veranschlagt werden (40 Wochen, jeweils 140 Schülerinnen und Schüler, Nutzungsentgelt 0,48 € je Schülerin bzw. Schüler).

Diese errechneten Beträge sind Maximalwerte.

 

c.)    Einsparvolumen bei Schließung des Lehrschwimmbeckens

      Die jährlichen laufenden Kosten für das Lehrschwimmbecken an der Gudrun-Pausewang-GS sind mit insgesamt 51.000 € zu beziffern. Der derzeit erzielte Ertrag in Höhe von 5.000 € entfiele bei Schließung des Lehrschwimmbeckens.

      Insgesamt ergibt sich folgende Berechnung:

      Betriebskosten des Lehrschwimmbeckens:      51.000 €

      Entfall des Ertrages:                                  -5.000 €

      Buskosten:                                             -10.000 €

      Kosten Nutzung HFB:                                 -2.700 €

       Jährliches Einsparvolumen                           33.300 €

 

      Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise dürfte das tatsächliche Einsparvolumen künftig höher ausfallen. Nach Schließung des Lehrschwimmbeckens würden geringe Kosten für die Substanzerhaltung anfallen.

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Vor dem Hintergrund der beträchtlichen Finanzmittel, die zur Fortführung des Betriebs des Lehrschwimmbeckens (investive und laufende Finanzmittel) notwendig sind, wird der Beschlussvorschlag zu a) favorisiert. Dieses auch deshalb, weil der Schwimmunterricht insbesondere auch der Schülerinnen und Schüler der Gudrun-Pausewang-Grundschule im Hallenfreibad gewährleistet werden kann.