Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss
für Schulen, Kultur und Sport/der Bauausschuss/der Ausschuss für Wirtschaft und
Finanzen empfehlen dem Verwaltungsausschuss den nachstehenden Beschluss zu
fassen.
2.
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu
empfehlen:
a) die für die Stilllegung des Lehrschwimmbeckens in
der Gudrun-Pausewang-Grundschule erforderlichen Mittel in Höhe von 10.000,00 €
und die dann entstehenden Kosten für den Schülertransport zum Hallenfreibad in
Höhe von 10.000 € sowie 2.700 € als Entgelt für die Nutzung des Hallenfreibades
über den Haushalt 2012 zur Verfügung zu stellen
oder
b) die für den Umbau des Lehrschwimmbeckens in der
Gudrun-Pausewang-Grundschule in einen Lagerraum erforderlichen Mittel in Höhe
von 35.000 € und die dann entstehenden Kosten für den Schülertransport zum
Hallenfreibad in Höhe von 10.000 € sowie 2.700 € als Entgelt für die Nutzung
des Hallenfreibades über den Haushalt 2012 zur Verfügung zu stellen
oder
c) die für den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens in der
Gudrun-Pausewang-Grundschule zunächst erforderlichen Mittel für bauliche
Maßnahmen in Höhe von 120.000 € über den Haushalt 2012 zur Verfügung zu
stellen.
Sachverhalt und
Begründung:
Im Nachgang zu den
Sitzungen des Ausschusses für Wirtschaft und Finanzen am 28.11.2011 und des
Bauausschusses am 01.12.2011 und zur Vorbereitung auf die Sitzung des Bau- und
des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport am 09.01.2012 beantworte ich
nachfolgend verschiedene in der bisherigen Diskussion aufgeworfene Fragen.
Die in Auftrag gegebene gutachterliche
Stellungnahme über den bau- und gebäudetechnischen Zustand des
Lehrschwimmbeckens der Gudrun-Pausewang-Grundschule der Planungsgesellschaft
Hildesheim mbH habe ich als Anlage 1
beigefügt.
a.) Bauliche Aspekte
Der bauliche Aufwand, der für den sicheren Weiterbetrieb des
Lehrschwimmbeckens zwingend erforderlich ist, ist in der Anlage 2 unter ‚Maßnahmen mit Priorität I‘ dargestellt. Basierend
auf den Angaben aus der gutachterlichen Stellungnahme der Planungsgesellschaft
Hildesheim mbH sind Maßnahmen mit einem Kostenumfang von rd. 120.000 € in jedem
Fall durchzuführen, bevor der Betrieb des Lehrschwimmbeckens wieder aufgenommen
werden kann. Die weiteren dort aufgeführten Kosten sind in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem weiteren Betrieb des Lehrschwimmbeckens zu sehen, um es
mittelfristig auf den Stand der Technik zu bringen. Darüber hinaus ist darauf
hinzuweisen, dass neben den im Gutachten genannten Kosten in der Folgezeit auch
andere anfallen können (z.B. Hubbodentechnik), die aufgrund der aufgezeigten
‚Vorinvestition‘ dann konsequenterweise auch getätigt werden müssten.
Auf Nachfrage legte die
Planungsgesellschaft Hildesheim mbH noch grobe Kostenschätzungen für eine
endgültige Stilllegung des Lehrschwimmbeckens und für einen Umbau in einen
Lagerraum vor (s. Anlage 3). Danach
beträgt der Aufwand für
- eine Stilllegung des Beckens 9.966 € und
- für einen Umbau in einen Lagerraum 34.659 €.
Auch
wenn das Gebäude nicht weiter genutzt wird, fallen Kosten für die bauliche
Unterhaltung des Objektes an. Je nach Nutzung des Gebäudeteils kann dieser
Aufwand stark differieren.
Über den Haushalt 2012 ist nun zu
entscheiden, ob die für den Weiterbetrieb des Lehrschwimmbeckens zunächst
erforderlichen Maßnahmen mit einem Kostenrahmen von rd. 120.000 € in 2012 durchgeführt
werden sollen. Für den Fall der Stilllegung des Beckens wären 10.000 € und für
einen Umbau in einen Lagerraum 35.000 € in den Haushalt 2012 einzustellen.
Sollte eine andere Nutzung des
Gebäudeteils des Lehrschwimmbeckens angedacht werden, so wäre dazu zunächst
eine Planung mit entsprechender Kostenschätzung durchzuführen. Je nach
zukünftiger Nutzung ist hier mit Planungskosten in Höhe von mindestens 10.000 €
(bei einem baulichen Gesamtaufwand von ca. 50.000 €) zu rechnen, die dann
ebenfalls über den Haushalt 2012 bereitzustellen wären.
b.) Organisatorische Aspekte im Falle
der dauerhaften Schließung des Lehrschwimmbeckens
Schwimmunterricht
für die Gudrun-Pausewang-GS/Ausweichmöglichkeiten in das Hallenfreibad (HFB)
Im HFB können dienstags bis donnerstags
jeweils fünf Bahnen zeitgleich belegt werden. Aus dem als Anlage 4 beigefügten Belegungsplan ergibt sich, dass derzeit noch
Kapazitäten vorhanden sind, die der Gudrun-Pausewang-GS relativ zeitnah zur
Verfügung gestellt werden könnten.
Die Nutzung des HFB durch die Grundschulen
Kleinburgwedel und Wettmar könnte zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 beendet
werden, so dass der GPGS dann weitere Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden
könnten.
Einsatz von Bussen für die Fahrt zum Schwimmbad/Fahrtkosten
und Kosten für die HFB-Nutzung
Zur Gewährleistung des Schwimmunterrichts
müsste von der Stadt Burgdorf als Schulträgerin der Transport der Schülerinnen
und Schüler finanziert werden. Hierfür wären im Haushalt ca. 10.000 € jährlich
zu veranschlagen (40 Wochen jeweils 6 Klassenverbände, Kosten je Hin- und
Rückfahrt ca. 56 € – die Schule müsste hier durch organisatorische Maßnahmen
aufwandsminimierend tätig werden).
Zusätzlich müssten für die Nutzung des HFB
2.700 € veranschlagt werden (40 Wochen, jeweils 140 Schülerinnen und Schüler,
Nutzungsentgelt 0,48 € je Schülerin bzw. Schüler).
Diese errechneten
Beträge sind Maximalwerte.
c.) Einsparvolumen bei Schließung des
Lehrschwimmbeckens
Die jährlichen laufenden Kosten für das
Lehrschwimmbecken an der Gudrun-Pausewang-GS sind mit insgesamt 51.000 € zu
beziffern. Der derzeit erzielte Ertrag in Höhe von 5.000 € entfiele bei
Schließung des Lehrschwimmbeckens.
Insgesamt ergibt sich folgende Berechnung:
Betriebskosten des
Lehrschwimmbeckens: 51.000 €
Entfall des Ertrages: -5.000 €
Buskosten: -10.000
€
Kosten Nutzung HFB: -2.700 €
Jährliches Einsparvolumen 33.300 €
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise
dürfte das tatsächliche Einsparvolumen künftig höher ausfallen. Nach Schließung
des Lehrschwimmbeckens würden geringe Kosten für die Substanzerhaltung
anfallen.
Entscheidungsvorschlag:
Vor dem Hintergrund der beträchtlichen Finanzmittel, die zur Fortführung des Betriebs des Lehrschwimmbeckens (investive und laufende Finanzmittel) notwendig sind, wird der Beschlussvorschlag zu a) favorisiert. Dieses auch deshalb, weil der Schwimmunterricht insbesondere auch der Schülerinnen und Schüler der Gudrun-Pausewang-Grundschule im Hallenfreibad gewährleistet werden kann.