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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die als
Anlage beigefügte Neufassung der Satzung über die Entschädigung der
Ratsfrauen/Ratsherren und der Ortsratsmitglieder, der nicht dem Rat
angehörenden Ausschussmitglieder und der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
der Stadt Burgdorf.
Sachverhalt und Begründung:
Wie bereits in der Vorlage 2011 0979 dargestellt, wurde die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) zum 01.11.2011 durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ersetzt.
Auswirkungen der Gesetzesänderung sollen in die Entschädigungssatzung der Stadt Burgdorf aufgenommen werden.
Anliegend wird der Entwurf einer Entschädigungssatzung beigefügt, wie er anlässlich eines Treffens einer Arbeitsgruppe aus allen im Rat vertretenen Fraktionen und Einzelmitgliedern am 08.11.2011 erarbeitet wurde.
Neben redaktionellen Änderungen – so wurden sämtliche Regelungen der NGO durch die entsprechenden Vorschriften des NKomVG ersetzt – und Formulierungen zur Klarstellung wurden wesentliche Änderungen wie folgt vorgenommen:
· Erhöhung des Sitzungsgeldes von 15,00 € auf 18,00 € (§ 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 3 und 4)
· Zahlung eines doppelten Sitzungsgeldes für die Leitung von Sitzungen des Rates durch die Ratsvorsitzende/den Ratsvorsitzenden sowie für die Leitung von Sitzungen der Ausschüsse mit Ausnahme des Umlegungsausschusses (§ 3 Abs. 3) und für die Leitung von Sitzungen der Ortsräte durch die stellvertretende Ortsbürgermeisterin/den stellvertretenden Ortsbürgermeister (§ 5 Abs. 5)
· Einarbeitung des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 27.02.2007 zur Höhe der Entschädigung für die ausschließliche Nutzung des Ratsinformationssystems mit Ausnahme der Regelung für die Fraktionsvorsitzenden (§ 2 Abs. 6, § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 7)
· Einarbeitung des Ratsbeschlusses vom 11.10.2007 zur Angemessenheit von Aufwandsentschädigungen (§ 12)
· Veränderung des Zahlungstermins der Monatsbeträge von „Mitte des Quartals“ zu „nachträglich pro Quartal“ (§ 10 Abs. 1 a)
· Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher an die aktuellen Einwohnerzahlen (§ 6)
Sämtliche Abweichungen von den Regelungen der bisherigen Entschädigungssatzung sind farbig gekennzeichnet.
Anlage
Neufassung der Entschädigungssatzung
