Betreff
Konzept zur Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich in der Stadt Burgdorf
Vorlage
2011 0055
Aktenzeichen
51.1 Ben/bl
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt und Begründung:

 

Das Land Niedersachsen hat vor einigen Jahren im Rahmen eines Förderprogramms Mittel für die Sprachförderung in Kindertagesstätten bereitgestellt. Zielsetzung war dabei, insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund in der Sprachentwicklung zu fördern. Aufgrund der begrenzten Jahressumme von rund 21.000,- € wurden die Mittel auf die Kindertagesstätten Südstern und Arbeiterwohlfahrt konzentriert. Hier lagen auch die in den Richtlinien geforderten Voraussetzungen vor.

 

Dieses Programm ist zum 31.07.2011 ausgelaufen.

 

Als neues Projekt für 4 Jahre wurde jetzt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Elementarbereich Niedersachsen erlassen. Neue Zielsetzung ist, in allen Kindertagesstätten die Sprachbildung und Sprachförderung im pädagogischen Alltag zu fördern sowie die Qualifizierung von Fach- und Leitungskräften. Weiterhin sollen Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf weiterhin gefördert werden.

 

Für die Gruppenförderung wurde ein Betrag von 250,- € pro Jahr festgelegt. Für die Pro-Kopf-Förderung steht für jedes Kind mit erhöhtem Sprachförderbedarf ein Jahresbetrag von 112,- € zur Verfügung. Insgesamt stehen nach wie vor rund 21.000,- € bereit. Die Gesamtsumme wurde zwischenzeitlich auf die einzelnen Kindertagesstätten verteilt. Bei der Förderung von Kindern mit erhöhtem Sprachförderbedarf wurde wieder ein Schwerpunkt für die Kindertagesstätten Südstern und AWO gebildet.

 

Voraussetzung für die Umsetzung der Richtlinie und die Gewährung der Mittel ist die Erstellung eines regionalen Konzeptes zur Sprachbildung und Sprachförderung für die Stadt Burgdorf. Dieses Konzept wurde zwischenzeitlich von der Fachberatung erarbeitet und mit allen Kindertagesstätten und Freien Trägern abgestimmt. Das Konzept ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Es wird gebeten, das Konzept wie vorgelegt zu beschließen. Danach wird dieses Konzept noch mit allen Freien Trägern schriftlich vereinbart. Konzept und Vereinbarung müssen spätestens zum Jahresende bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorliegen.

 

 

 

 

Anlage