Betreff
55. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze - dörfliche Entwicklungsflächen) - Entwurf -
Bezugsvorlage: 2011 0921
Vorlage
2011 0050
Aktenzeichen
6120-55
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.   Der Ortsrat spricht sich für den unter 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.

2.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten 3. formulierten Beschluss zu fassen.

3.   Der Verwaltungsausschuss

-stimmt dem Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze – dörf-liche Entwicklungsflächen) in der Fassung vom 10.10.2011 zu und

-beauftragt den Bürgermeister, mit dem Entwurf die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2011 0921 ist über den Vorentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 10.05.2011 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 31.05.2011 bis 16.06.2011 und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24.05.2011. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 55. Änderung des Flächennutzungsplans im Teil 4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Bei der weiteren Bearbeitung des Planentwurfs wurde eine Änderung gegen­über dem Vorentwurf vorgenommen. Und zwar wurde die Planzeichnung dahingehend verändert, dass nunmehr nicht mehr drei sondern nur noch zwei Flächen für die Darstellung von Wohnbauflächen vorgesehen werden. Dem entsprechend wurde die Begründung geändert und um neue Sachverhalte, die sich aus den Stellungnahmen ergeben, ergänzt. Diese Ergänzungen sind in der Begründung grau hinterlegt.

Mit dem Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans können nun die Verfah­rensschritte Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

 

 

 

Anlagen:

-            55. Änderung des Flächennutzungsplan, Entwurf (Stand 10.10.2011)

-            Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplan, Entwurf (Stand 10.10.2011)