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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Rat nimmt den Stellenplanentwurf zur Kenntnis und verweist die Vorlage zur weiteren Beratung zunächst in die Ausschüsse zu b) und c).
Zu b)/c) Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter d) dieser Vorlage aufgeführten Beschluss zu fassen.
Zu d) Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2012 wird der dem Originalprotokoll als Anlage beigefügte
Stellenplan
für das Haushaltsjahr 2012
beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Als Anlage zu dieser Vorlage überreiche ich Ihnen den Stellenplan-Entwurf für das Haushaltsjahr 2012. Er ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 113 Abs. 2 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz –NKomVG-). Entsprechend § 5 der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) gliedert sich der Stellenplan/-Entwurf in einen Teil A (Beamte) und einen Teil B (Beschäftigte) sowie in Stellenübersichten nach der Verwaltungsgliederung und Sonderübersichten.
Der Stellenplan-Entwurf 2012 sieht gegenüber dem Stellenplan 2011 folgende Änderungen vor:
Hinweis: Als Berechnungsgrundlage wurden die Werte der Entgelttabellen zugrunde gelegt. Bei unbesetzten Stellen grundsätzlich die Stufe 2 und bei besetzten Stellen grundsätzlich die Stufe 4 der jeweiligen Entgeltgruppe. Hinzugerechnet wurden die Jahressonderzahlung sowie die Arbeitgeberkosten (Sozialversicherung, VBL).
I: Zusätzlicher
Stellenbedarf
Stabstellen
1.
Projektsteuerung
In den letzten Jahren wurden von der
Verwaltung zunehmend Arbeitsfelder und konkrete Projekte bearbeitet, die eine
fachbereichsübergreifende Sachbearbeitung und Koordination erforderten (z.B.
Einrichtung eines Pflegestützpunktes; EU-Förderprogramm LEADER etc.)
Diesen Themenstellungen wird in Zukunft eine
noch stärkere Bedeutung zukommen (Stichworte: Y-Trasse, Klimaschutzaktionsprogramm,
Gestaltung des demografischen Wandels etc.).
Gleichzeitig erfordern einige dieser Projekte
auch eine noch stärkere interkommunale Bearbeitung als bislang. Dies bezieht
sich nicht nur auf die Bearbeitung einzelner Projekte, sondern auch beispielsweise
auf die Entwicklung gemeinsamer Strategien und Konzepte.
Da eine solche Strategieentwicklung und
Projektbearbeitung sich häufig - aufgrund der erforderlichen interdisziplinären
Arbeitsweise – nicht einem bestimmten Fachbereich zuordnen lässt und um einen
unmittelbaren Informationsfluss und eine schnelle Abstimmung zu gewährleisten,
soll hierfür eine dem Bürgermeister zugeordnete Stabstelle neu geschaffen
werden. Diese Stelle ist zunächst einmal als 0,5 Stelle konzipiert und für zwei
Jahre befristet. Die Bewertung ist noch nicht abgeschlossen, wird sich aber
voraussichtlich nach der Vergütungsgruppe III / II BAT (EG 12 TVöD) richten.
Aufgaben:
·
Bearbeitung
und Koordination fachbereichsübergreifender Themenstellungen mit kommunaler,
interkommunaler oder regionaler Bedeutung
·
Entwicklung
und Bearbeitung von Strategien, Konzepten und Projekten, die eine
fachbereichsübergreifende oder interkommunale Bedeutung haben
·
Das
Aufgabengebiet umfasst:
-
Sonderprojekte
zur Ausgestaltung des demografischen Wandels
-
Sonderprojekte
an der Schnittstelle zwischen
o
Städtebau
und Demografie (Senioren, Familie)
o
Städtebau
und strategischer Stadtentwicklung
o
Städtebau
und Wirtschaftsförderung
o
Städtebau
und Verkehr
-
Sonstige
Sonderprojekte auf Anordnung des Bürgermeisters
·
Der
Aufgabenbereich bezieht sich auf die
-
Strategieentwicklung
-
Projektsteuerung
und –koordination sowie die
-
Sachbearbeitung
Die jährlichen Personalkosten betragen rd.
32.000,-€ und sind bisher nicht in dem im Haushaltsentwurf 2012 ausgewiesenen
„Personalkosten-Pool“ berücksichtigt.
Fachbereich 1
2.
Hauptabteilung
Über den Stellenplan 2011 wurde für die
Hauptabteilung eine unbefristete Stelle für den „EDV-Bereich“ beantragt. Hierzu
verweise ich auf die Ausführungen vom letzten Jahr. Beschlossen wurde, diese
Stelle der Vergütungsgruppe V b /IV b BAT (EG 9 TVöD) für zwei Jahre befristet
einzurichten.
Bereits das durchgeführte Auswahlverfahren
hat gezeigt, dass es schwierig ist, eine/n geeignete/n Bewerber/in für eine
befristete Stelle in diesem Bereich zu finden. Auch der derzeitige
Arbeitsplatzinhaber trägt sich bereits wieder mit Abwanderungsgedanken, d.h.
damit, eine angebotene unbefristete Stelle anzunehmen
Die Vielzahl der Aufgaben und die enorm
gewachsene Zahl der Softwareprogramme machen es dringend erforderlich, diese
Stelle dauerhaft einzurichten und zu besetzen. Aus diesem Grund wird empfohlen,
den „kw-Vermerk“ zu streichen.
Die Personalkosten erhöhen sich im Jahr 2012
nicht, da die Stelle bereits befristet eingerichtet ist. Die jährlichen
Personalkosten betragen rd. 41.600,- €.
3.
Abteilung für Schule, Kultur und Sport /
Jugendverwaltung
Des Weiteren wurde seitens der Abteilung für Schule, Kultur und Sport sowie der Jugendverwaltung weiterer Bedarf angemeldet bzw. Arbeitsplätze neu beschrieben. Derzeit laufen hier Untersuchungen durch den Controller. Die Ergebnisse werde ich im Zuge der Beratungen vorlegen.
4.
Jugendverwaltung
Die
zur Verbesserung des Kinderschutzes erfolgten Gesetzesänderungen verpflichten
zu einer Fallzahlbeschränkung von 50 Fällen pro Vollzeitstelle im Bereich der
Vormundschaften. Des Weiteren wird geregelt, dass der persönliche Kontakt
zwischen Vormund und Mündel mindestens einmal monatlich stattzufinden hat.
Hierzu verweise ich auf die Ausführungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.09.2011.
Im
Jugendamt werden derzeit 25 Vormundschaften geführt. Dies würde bedeuten, dass
mindestens eine zusätzliche Halbtagsstelle notwendig ist, um die o.a. Aufgabe
adäquat wahrzunehmen.
Derzeit werden die Vormundschaften durch den Leiter des Jugendamtes als Beauftragten gem. § 55 Abs. 2 SGB VIII wahrgenommen bzw. Vermögenspflegschaften durch Abt. 51.1.
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, für diesen Bereich eine neue Stelle einzurichten. Da davon ausgegangen werden muss, dass die Fallzahlen weiter steigen werden, ist es erforderlich, eine 0,75 Stelle einzurichten. Zunächst soll diese Stelle jedoch nur mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit besetzt werden. Da hierfür ein Beamtendienstposten eingerichtet werden soll, ist eine ganze Stelle im Stellenplan auszuweisen. 0,75 Stellenanteile sind bei Abt. 51.1 und 0,25 Stellenanteile in der Personalreserve zu führen.
Von Seiten der Region wurde signalisiert, dass diese Aufgabe im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleichs erstattungsfähig ist.
Die Bewertung der Stelle richtet sich nach der Besoldungsgruppe A 10 BBesO.
Die Personalkosten würden sich im Jahr 2012 um rd. 22.800,- € erhöhen (für 9 Monate). Die jährlichen Personalkosten betragen rd. 30.300,- €.
5.
Jugendverwaltung
Das „Familienbüro“ wurde im Herbst 2007 im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Familien mit Zukunft“ eingerichtet. Hierbei handelt es sich um eine 0,5 Stelle der Vergütungsgruppe VI b BAT (EG 6 TVöD).
Das Arbeitsgebiet Tagespflege wird intensiver als zuvor bearbeitet, so dass das Angebot deutlich ausgeweitet werden konnte. Ein konkretes Ergebnis ist die Einrichtung einer Großtagespflegestelle zum 01.09.2011 mit acht Betreuungsplätzen.
Es liegen bereits weitere Anmeldungen für einen neuen Kurs für Tagespflegepersonen vor. Nach erfolgter Ausbildung würden dann max. 30 neue Tagespflegeplätze zur Verfügung stehen. Die Aktivierung der Tagespflege bedeutet eine deutliche Verbesserung des Angebotes in der Tagesbetreuung für unter Dreijährige.
Zum 01.08.2011 stehen gegenüber dem 01.01.2010 zusätzlich 18 Kindergartenplätze, 40 Hortplätze und 51 Krippenplätze zur Verfügung. Diese Ausweitung bedeutet Mehraufwand bei der Koordination und der Platzvergabe.
Um den anfallenden Arbeiten gerecht werden zu können, ist es erforderlich, diese 0,5 Stelle um 0,25 Stellenanteile zu erhöhen und als 0,75 Stelle im Stellenplan auszuweisen. Eine Neubewertung des Arbeitsplatzes steht noch aus.
Die zusätzlichen Personalkosten für 2012 betragen rd. 9.900,-€. Die jährlichen Personalkosten liegen bei rd. 39.500,-€.
6.
Jugendverwaltung – Kindertagesstätten
a) In den städtischen Kindertagesstätten haben in den letzten Jahren die Betreuungsangebote kontinuierlich zugenommen, so dass dadurch die Betreuungszeiten entsprechend ausgeweitet werden mussten. Ferner sind neue Gruppen hinzugekommen. Für die Personalaufstockungen wurden die vorhandenen Stellenkontingente komplett aufgezehrt. Daher ist es für den Bereich der Kindertagesstätten insgesamt erforderlich, weitere Stellen im Stellenplan auszuweisen, um diesen den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Hierfür sind für Erzieher/innen 5 Stellen (Entgeltgruppe S 6 TVöD) auszuweisen.
Die zusätzlichen Personalkosten für 2012 betragen rd. 190.000,- €, das entspricht den jährlichen Personalkosten.
b) In den städtischen Kindertagesstätten werden für Urlaubs-, Krankheits- und sonstige Abwesenheitsvertretungen Vertretungskräfte eingesetzt, um den Dienstbetrieb aufrecht halten zu können.
Hier besteht ein Bedarf an 3 zusätzlichen Stellen für Erzieher/innen (Entgeltgruppe S 6 TVöD) für Vertretungseinsätze.
Begründung: Häufig übernehmen Kräfte aus dem Nachmittagsdienst Vertretungen am Vormittag. Mittlerweile reichen die dienstplanmäßigen Zeiten der meisten „Vormittagsgruppen“ aber immer weiter in den Nachmittag hinein, so dass sich die Dienstpläne überschneiden. Diese Vertretungsregelung funktioniert somit nicht mehr. In der Mittagszeit entsteht zudem durch den Betreuungsbedarf und durch die zeitgleich zu berücksichtigende gesetzliche Pausenregelung selbst im normalen Dienstbetrieb ohne Personalausfälle steigender Kräftebedarf.
Es werden zudem regelmäßig Arbeitsverträge mit Vertretungskräften befristet nur für den jeweiligen Vertretungsfall einzelvertraglich abgeschlossen (sog. Tagesspringer). Diese Kräfte aus dem Springerpool wandern mittlerweile nach kürzester Zeit zu anderen Arbeitgebern ab, die ihnen langfristige Verträge anbieten. Hier wird mittlerweile ein hoher administrativer Aufwand für die Gewinnung der Kräfte betrieben, der in keinem Verhältnis zum Arbeitsergebnis steht (kaum sind Kräfte „eingestellt“, wechseln sie zu einem anderen Arbeitgeber).
Noch schlechter sieht es aus, Kräfte für Nachmittagsvertretungen gewinnen zu können. Die Rahmenbedingungen aus geringer Stundenzahl, befristetem Einsatz und Nachmittagsarbeit sind für die (wenigen) Bewerber unattraktiv, da der Arbeitsmarkt ihnen bessere Alternativen bietet.
Zwischenzeitlich wurden auch einzelne unbefristet bei der Stadt tätige Erzieherinnen auf ihren Wunsch hin mit 10 bis 25 Wochenstunden in den Springerpool aufgenommen und bei Bedarf den Einrichtungen zugewiesen. Sie führen dort täglich Arbeitszeitnachweise. Dieses Modell hat sich als erfolgreich erwiesen und wurde um Fachkräfte mit Jahresverträgen ausgeweitet (bietet beiden Parteien Planungssicherheit).
Derzeit
sind in diesem Springerpool auf vorhandenen Stellen für die 8
städtischen Kindertagesstätten 4 Stellen mit Erzieherinnen und 1,9 Stellen mit
Sozialassistentinnen eingesetzt (5,9 Stellen).
Die Springerkräfte führen bei der Betrachtung der Arbeit in den Kitas bislang eher ein Schattendasein. Aufgrund der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Anforderungen an die Betreuungsarbeit, der ausgeweiteten Betreuungszeiten und des gleichzeitigen Mangels an geeigneten Fachkräften im Bereich Erzieher/innen und Sozialassistenten/-innen ist dies jedoch im Tagesgeschäft ein drängendes Thema geworden. Der Einsatz bzw. das Nichtvorhandensein von Springerkräften beeinflusst die Arbeit in der Kita ganz erheblich und wirkt sich auf die Motivation der Stammkräfte aus.
Durch den gestiegenen Arbeitsdruck und das häufige Fehlen von Springerkräften kommt es mittlerweile verstärkt zu Spannungen, da die Häuser den an sie gestellten Anforderungen bei Personalausfall (und der damit verbundenen Arbeitsverdichtung) nicht gerecht werden können.
Nach den bisherigen Erfahrungen erscheint es sinnvoll, den Häusern entsprechend den dienstplanmäßigen Stunden ein Kontingent an Springerstunden zuzuordnen.
Um die komplexen Zusammenhänge in den einzelnen Kitas und die Besonderheiten der einzelnen Kinder weitestgehend zu kennen, empfiehlt es sich dabei, den Kitas feste Springerkräfte zuzuordnen, die in den jeweiligen Häusern die unterschiedlichsten Vertretungen übernehmen. Der Bekanntheitsgrad im Haus, bei Kindern und Eltern minimiert vertretungstypische Reibungsverluste um ein hohes Maß und schafft insgesamt nicht nur mehr (Arbeits-)Zufriedenheit, sondern auch ein höherwertigeres Arbeitsergebnis.
Um dem in diesem Bereich herrschenden Mangel an guten Kräften entgegenzuwirken, sollte den Springerkräften eine Perspektive angeboten werden und eine unbefristete Beschäftigung das mittelfristige Ziel sein. Gut bewährt hat sich auch der Einsatz langjähriger Stammkräfte, die, aus unterschiedlichsten Gründen, Stunden reduzieren möchten und ihre Erfahrung im Springerpool einbringen können.
Für langfristige Vertretungen (z.B. für befristete Renten, Dauererkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit u. ä.) wäre die befristete Beschäftigung von Vertretungskräften aber weiterhin vorzusehen.
Bei der Betrachtung des Sachverhalts ist zu bedenken, dass die städtischen Kindertagesstätten lediglich in den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr schließen. Somit sind Jahresurlaube der Stammkräfte häufig mit einer Vertretungskraft abzudecken. Bei anderen Trägern mit mehrwöchigen Schließzeiten im Sommer ist dieser Bedarf naturgemäß geringer.
Berechnung des Bedarfs an Springerkräften: In der Praxis erscheint ein durchschnittlicher Wert von 15% der dienstplanmäßigen Stunden für Vertretungen realistisch. Dies entspricht dem folgenden Stellenumfang:
Dienstplanstunden/Jahr: 120.354 (vorauss. in 2012, Stand Sept. 2011)
Dienstplanstunden/Woche: 2.315
davon 15%: 347,25
:39 Stunden 8,9 also 9 Stellen
Von den rechnerisch sich ergebenden 9 Stellen sind bereits 6 Stellen aus dem vorhandenen Kontingent besetzt. Somit verbleibt ein restlicher Bedarf von 3 zusätzlichen Stellen „Erzieher/innen“ für Vertretungen.
Die Kostensteigerung wird jedoch keine vollen 3 Stellen umfassen, da künftig der Einsatz von Tagesvertretungen reduziert werden kann. Stellenplanmäßig sind diese bisher nicht mit einem „Stellenverzehr“ in Erscheinung getreten, da sie kurzzeitig auf der Stelle der jeweils abwesenden Stammkraft geführt wurden. Eine Kostensteigerung von maximal 2 Stellen (je 38.000 Euro), also jährlich höchstens rd. 76.000 Euro, ist realistisch.
7.
Jugendamt
Für den Pflegekinderdienst stehen im
Jugendamt zwei 0,5 Stellen für zwei Mitarbeiterinnen zur Verfügung. Die
Bewertung richtete sich bisher nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD.
Im Bereich der Vollzeitpflege wurden
Standards innerhalb der Region Hannover entwickelt. Vorbehaltlich der
Erstattung im Rahmen des Jugendhilfekostenausgleiches sollen diese Standards
zum 01.01.2012 in Kraft treten. Anhand der Zahlen für Burgdorf ergibt sich die
Notwendigkeit, die Stellen im Pflegekinderdienst um je 2 Std. wöchentliche
Arbeitszeit zu erhöhen. Hierfür ist es erforderlich, den Stellenplan um eine
0,25 Stelle auszuweiten.
Des Weiteren werden für diese Stellen seit
dem Stellenplan 2007 ohne Ausweitung des Stellenplans 0,25 Stellenanteile aus
der Personalreserve in Anspruch genommen. Diese 0,25 Stelle ist, um den
tatsächlichen Gegebenheiten zu entsprechen, nunmehr bei Abt. 51.2 zu führen.
Ferner hat - nachdem der Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TVöD in Kraft getreten ist - eine Bewertungsüberprüfung der Arbeitsplätze ergeben, dass sich die Bewertung nunmehr nach der Entgeltgruppe S 14 TVöD richtet. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.
Die zusätzlichen Personalkosten für 2012 betragen rd. 6.600,-€. Die jährlichen Personalkosten für diese 1,5 Stellen liegen bei rd. 74.200,-€.
8.
Jugendpflege – Haus der Jugend
Das JohnnyB. hat in Burgdorf in der Jugend-
und Jugendkulturarbeit viel bewegt und viele neue und ungewöhnliche Projekte
auf die Beine gestellt, ohne den ursprünglichen Auftrag zu vergessen. So hat
sich im Laufe der letzten Jahre eine Symbiose aus offener Jugendarbeit und der
Einbeziehung der Jugendlichen in verbindliche Aufgaben und festere,
zielgerichteten Kurse entwickelt.
Durch die Einrichtung der zwei
Ausbildungsplätze zur/zum Veranstaltungstechniker/in und zur/zum
Veranstaltungskauffrau/mann sind die Einsatzgebiete für Ton- und Lichttechnik
erheblich gestiegen und kaum eine Veranstaltung in Burgdorf geht ohne den
Einsatz des Technikteams vonstatten.
Die vielfältigen und weit gefächerten
Aufgaben führen immer wieder zu Engpässen und Überschneidungen. Die Engpässe
entstehen nicht zuletzt durch die stetig steigenden Anforderungen und Aufgaben
an das Team. Die Aufgaben und Betätigungsbereiche befinden sich stark im Wandel
und bekommen zusätzliche Schwerpunkte. War der Auftrag in der Vergangenheit
eher in der offenen Jugendarbeit, so zeigt sich heute der Bedarf darüber hinaus
in therapeutischer Einzelfallhilfe und Beratung. Die Jugendlichen sehen im Team
des JohnnyB. immer öfter einen Zufluchtsort, um Hilfe in vielen Bereichen zu
bekommen.
Das JohnnyB. übernimmt mehr und mehr über die
betreuende Funktion hinaus auch beratende Funktionen. Sowohl in der
Einzelfallhilfe als auch in Gruppen, insbesondere von Schulen, steigt der
Bedarf, stetig mehr zu investieren. Dies bedarf umfangreicher Kenntnisse sowohl
in therapeutischer Hinsicht als auch in rechtlicher und verwaltungstechnischer
Hinsicht.
Der Veranstaltungsbereich des JohnnyB.,
hierzu gehörten auch die Betreuung der beiden Ausbildungsstellen, erfährt eine
immer größere Nachfrage, sowohl auf dem musikalischen Sektor als auch im
Bereich Theater und Zirkus. Hier stellt es sich durchaus positiv dar, dass
durch die Theater- und Zirkusgruppen Training und Auftritt sinnvoll miteinander
verbunden werden können.
Die in den geschilderten vielfältigen
Bereichen anfallende Arbeit, gerade auch im Hinblick auf die erforderliche
Organisation und Logistik, kann nicht mehr allein von den derzeitigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des JohnnyB. geleistet werden. Um den
Veranstaltungsbereich in dem fachlich wünschenswerten Umfang betreiben und
weiter ausbauen zu können, sind folgende zusätzliche Stellen erforderlich:
a)
Eine
Stelle für eine/n Erzieher/in
Die Bewertung richtet sich nach der
Entgeltgruppe S 8 TVöD.
Die
zusätzlichen Personalkosten für 2012 betragen rd. 19.500,-€ (für 6 Monate). Die
jährlichen Personalkosten liegen bei rd. 38.900,-€.
b)
Eine
Stelle für eine/n Veranstaltungstechniker/in
Die Stelle ist vorbehaltlich einer
abschließenden Bewertung nach der Vergütungsgruppe VI b BAT (EG 6 TVöD)
auszuweisen.
Die
zusätzlichen Personalkosten für 2012 sind bereits beim Personalkostenansatz der
Berufsanfänger berücksichtigt (siehe I Nr. 13). Die jährlichen Personalkosten
liegen bei rd. 36.000,-€ (EG 6 TVöD).
Die Arbeit im JohnnyB. hat sich verändert und
es wird verstärkt mit Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit wesentlichen
Erziehungsschwierigkeiten, die alleinverantwortlich in Randzeiten betreut
werden, gearbeitet. Erzieher/innen im JohnnyB. haben bisher Kinder und
Jugendliche betreut und gefördert. Sie waren vor allem in der Erziehung tätig.
Diese Arbeit hat sich in den letzten Jahren verschoben. So werden immer mehr
Aufgaben und Tätigkeiten verstärkt von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
gefordert, die den Tätigkeitsmerkmalen eines/einer Sozialpädagogen/-pädagogin
entsprechen.
Um dem hier steigenden Bedarf entsprechend
begegnen und gerecht werden zu können, ist es erforderlich,
c)
die
Stelle einer/eines Erzieher/innen (EG S 8 TVöD) in eine Stelle für eine/n
Sozialpädagogen/-pädagogin umzuwandeln. Die Stelle ist vorbehaltlich einer
abschließenden Bewertung nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD auszuweisen.
Die
zusätzlichen Personalkosten für 2012 betragen rd. 5.000,-€. Die jährlichen
Personalkosten liegen bei rd. 52.000,-€.
Im Ergebnis führen die Stellen unter a) und c) zu einer zusätzlichen Stelle für eine/n Sozialpädagogen/-pädagogin.
Fachbereich 2
9.
Finanz-/Steuerabteilung
Ein Mitarbeiter der Finanz-/Steuerabteilung
ist nach einem mehr als einjährigen Ausfall erneut langfristig erkrankt. Der
Ausfall kann durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Finanzabteilung nicht noch länger kompensiert werden, zumal der Arbeitsaufwand
durch die Umstellung des Rechnungswesens erheblich gestiegen ist. Das gilt im
Hinblick auf die Erstellung der Eröffnungsbilanz, den nach einem völlig neuen
System aufzustellenden Jahresabschluss und auch bzw. insbesondere auf den enorm
gestiegenen Aufwand bei der Erfassung der Mittelanmeldungen bzw. der
Vorbereitung des Haushaltsentwurfs insgesamt.
Daneben müssen weitere vom Gesetzgeber
vorgegebene „Komponenten“ bzw. Steuerungselemente wie z.B. ein unterjähriges
Berichtswesen und die Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt, aufgebaut und
ausgeführt werden.
Um hier dauerhaft Kontinuität zu
gewährleisten, d.h. überhaupt die Chance zu haben, eine fachlich qualifizierte
Kraft gewinnen zu können, die nach entsprechender Einarbeitung zur Aufgabenerfüllung
beitragen kann, ist es notwendig, hier eine unbefristete Stelle einzurichten.
Die Bewertung der Stelle richtet sich nach der Vergütungsgruppe Vb BAT (EG 9
TVöD).
Im Gegenzug soll die Stelle des derzeitigen
langfristig erkrankten Arbeitsplatzinhabers mit einem „kw-Vermerk“ versehen und
in die Personalreserve verschoben werden.
Die Personalkosten für 2012 betragen rd. 41.600,-€.
Die jährlichen Personalkosten liegen ebenfalls bei rd. 41.600,-€. „Zusätzlich“
fallen diese Personalkosten nicht an, da die Entgeltfortzahlung für den
erkrankten Mitarbeiter ausgelaufen ist.
10. Gebäudewirtschaftsabteilung
Wie bereits in der Vorlage Nr. 2010 0810 zum Stellenplan-Entwurf 2011 aufgeführt, ist die Zahl der geleisteten Überstunden in der Gebäudewirtschaftsabteilung überdurchschnittlich hoch.
So konnten einige wichtige Aufgaben bisher nicht ausgeführt werden (z. B. CAD-Erfassung der Gebäudepläne, Flucht- und Rettungspläne, Bestandsdatenaufnahme und –implementierung mehrerer Gebäude in der FM-Software „Speedikon“). Auch für die Zukunft ist bei unverändertem Personalbestand davon auszugehen, dass zur Erledigung nur der dringendsten Arbeiten weitere Überstunden anfallen. Im Bereich der Bauunterhaltung sind die Tätigkeiten inzwischen lediglich auf die Störungsbeseitigung beschränkt. Die derzeitige Situation erlaubt es nicht mehr, vorausschauend Reparaturen durchzuführen.
Es wird weiterhin durch große Einsatzbereitschaft der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versucht, einen reibungslosen Ablauf der in diesem Jahr auszuführenden größeren Baumaßnahmen sowie der Bauunterhaltung zu ermöglichen. Es kann aber festgehalten werden, dass die Belastungsgrenze schon seit längerem überschritten ist.
Nur durch erhebliche Überstunden konnte bisher das Notwendigste abgedeckt werden. Es zeigt sich aber immer mehr, dass auch dringend notwendige Maßnahmen durch die laufenden Projekte und das Tagesgeschäft nicht mehr wie erforderlich bearbeitet werden können und der Umfang der nicht erledigten Vorgänge wächst.
Dringend erforderliche Arbeiten wie E-Checks der städtischen Liegenschaften, Funktionserhaltung der Blitzschutzanlagen und andere Maßnahmen, die sich aus den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Bauordnung, Sicherheit und Hygiene (Sachverständigenprüfungen, Trinkwasserkontrolle, Lüftungsanlagenhygiene usw.) ergeben, können derzeit nicht bzw. nur unzureichend wahrgenommen werden. Gleiches gilt in Bezug auf die systematische Erfassung des Ist-Zustandes (der Gebäude) und die kontinuierliche Überprüfung der CO2- Emissionen sowie die Entwicklung der Energieverbräuche/-Kosten. Dies aber sind die Grundlagen für ein zeitgemäßes Klimaschutz-Management und insbesondere auch für energetisch/finanziell sinnvolle Sanierungs-/Investitionsentscheidungen.
Die
Gebäudewirtschaftsabteilung ist zurzeit in einigen Fällen lediglich in der
Lage, im Rahmen von kleineren Behelfsreparaturen größere Schäden zu verhindern.
Aus
diesem Grund ist es erforderlich, eine Stelle für eine/n Bautechniker/in
einzurichten. Die Bewertung richtet sich nach der Vergütungsgruppe Vc / Vb BAT
(EG 9 ku 8 TVöD).
Die zusätzlichen Personalkosten für 2012
betragen rd. 19.700,-€ (für 6 Monate). Die jährlichen Personalkosten liegen bei
rd. 39.300,-€.
11. Ordnungsabteilung
Zur Unterstützung des Gerätewartes der Feuerwehr ist es dringend erforderlich, eine 0,5 Stelle für eine Hilfskraft einzurichten. Insbesondere aus arbeitsschutzrechtlichen Aspekten ist es dem in Vollzeit beschäftigten Gerätewart nicht möglich, bestimmte Arbeiten allein auszuführen, z.B.:
- alle Arbeiten, die in der Grube auszuführen sind (Ölwechsel),
- Wartung und Pflege von Großfahrzeugen, wenn die Kabine angekippt werden muss,
- Reparaturarbeiten, bei denen schwere Geräte
aus Fahrzeugen zu entnehmen sind
(z.B. Stromerzeuger – 90 kg).
Vor
diesem Hintergrund ist eine Ausweitung des Stellenplanes erforderlich. Die 0,5
Stelle soll mit 15 Std. besetzt werden. Die Bewertung richtet sich nach der
Lohngruppe 2/3/3a BMT-G (EG 3 TVöD)
Die zusätzlichen Personalkosten für 2012
betragen rd. 12.400,-€. Dies entspricht den jährlichen Personalkosten.
Fachbereich 3.1
12. Bauordnungsabteilung
Ein Bauamtmann (A 11 BBesO) der Bauordnungsabteilung ist für seine Tätigkeit als Personalratsvorsitzender von seiner Tätigkeit in Abt. 63 freigestellt. Als Vertretung sind hierfür zwei Beschäftigte in dieser Abteilung in Teilzeit beschäftigt. Die Befristung richtet sich nach der Dauer der Wahlperiode für den Personalrat, aktuell bis zum 30.04.2012.
Damit nicht nur die Arbeitsqualität an sich, sondern auch die reibungslosen Bearbeitungsabläufe sowie ein aktueller Kenntnisstand der Entwicklungen im Baurecht in der Bauordnungsabteilung sichergestellt werden können, ist es erforderlich, bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle einzurichten, um die Vertretungskräfte unbefristet weiterbeschäftigen und damit auch halten zu können. Gleichzeitig kann der bisherige Beamtendienstposten mit einem „kw-Vermerk“ versehen werden.
Die Bewertung der Stelle richtet sich nach der Vergütungsgruppe IVb / IVa BAT (EG 10 TVöD).
Die jährlichen Personalkosten betragen rd. 54.200,- €.
Zu einer tatsächlichen Erhöhung der Personalkosten würde diese Regelung aber nur dann führen, wenn der derzeitige Personalratsvorsitzende nicht wieder gewählt werden würde. Da der Beamte im November 2013 das 65. Lebensjahr vollendet, würde es selbst in diesem Fall nur bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand zu einer Doppelbelastung kommen.
Fachbereich 3.2
13. Tiefbauabteilung
und Gärtnerbauhof
Über den Stellenplan 2011 wurde die Befristung für die Stelle einer Dipl.-Landespflegerin (Vergütungsgruppe IV a / III BAT / EG 11 TVöD) bis zum 31.12.2012 verlängert.
Bereits in diesem Zusammenhang habe ich darauf hingewiesen, dass der „Betriebsleiter Gartenbau“ im Jahr 2012 in Rente gehen wird und Überlegungen im Raum stehen, diese beiden Stellen zusammenzuführen.
So wird auf dem neuen Arbeitsplatz ein Teil der Aufgaben des „Betriebsleiters Gartenbau“ zukünftig wahrgenommen. Im Wesentlichen sind jedoch nach wie vor Arbeiten wie z.B. die Mitwirkung bei der Bauleitplanung und Stadtentwicklung, Planung, Entwurf, Ausführungsplanung, Ausschreibung, Bauleitung, Abrechnung von Grünzügen, Sanierung von Sportanlagen, Sanierung von Spielplätzen, Friedhöfen und Grabfeldern sowie Entwicklung von Landschaftspflegekonzepten hier zu leisten. Auch ist die Oberbauleitung der durch externe Planer betreuten Projekte, z.B. Freiflächen an Gebäuden, Grünanlagen, Spielplätzen weiterhin zu erbringen. Diese Arbeiten sind in der Form auf dem bisherigen Arbeitsplatz des „Betriebsleiters Gartenbau“ nicht geleistet worden.
Für diese Stelle wurde zwischenzeitlich eine entsprechende Arbeitsplatzbeschreibung vorgelegt und eine Bewertung durchgeführt. Die Bewertung richtet sich auf diesem Arbeitsplatz nach der Vergütungsgruppe IV b / IV a BAT (EG 10 TVöD).
Um die Aufgaben ununterbrochen weiterführen zu können, ist es erforderlich, diese Stelle bereits über den Stellenplan 2012 einzurichten. Die Besetzung wird aber erst zum 01.01.2013 erfolgen. Über den Stellenplan 2013 ist es dann möglich, die Stelle des Betriebsleiters Gartenbau sowie die befristete Stelle der Dipl.-Landespflegerin zu streichen.
Die Differenz der jährlichen Personalkosten zwischen den Entgeltgruppen EG 9 TVöD und EG 10 TVöD beträgt rd. 4.800,-€. Die jährlichen Personalkosten der EG 10 liegen bei rd. 54.200,-€.
Aus dieser Umorganisation ergibt sich als
weitere Folge, dass die Stelle des bisherigen Vorarbeiters auf dem
Gärtnerbauhof ebenfalls neu zu beschreiben ist, da auch hier Aufgaben des
bisherigen Betriebsleiters anzusiedeln sind.
Insbesondere werden hier dann Aufgaben
hinsichtlich der Beschaffung sämtlicher Betriebsstoffe sowie der Organisation
und Überwachung der Baumkontrolle und der Sanierungsarbeiten auf diesen
Arbeitsplatz übertragen. Auch soll der Stelleninhaber bei der Planung und dem
Entwurf von Grünanlagen sowie bei Kostenkalkulationen für den Einsatz der
Mitarbeiter/innen des Gärtnerbauhofs sowie bei der Ermittlung des
erforderlichen Materialbedarfs mitwirken.
Dies hat zur Folge, dass dieser Arbeitsplatz
ebenfalls neu zu beschreiben und zu bewerten ist. Die Bewertung ist noch nicht
abgeschlossen, wird sich aber voraussichtlich nach der EG 9 TVöD richten und
als „Gärtnermeister“ im Stellenplan auszuweisen sein. Im Gegenzug kann die
Vorarbeiterstelle der Lohngruppe 6/7/7a BMT-G (EG 7 TVöD) gestrichen werden.
Die Differenz der jährlichen Personalkosten zwischen den Entgeltgruppen EG 7 TVöD und EG 9 TVöD beträgt rd. 7.300,-€. Die jährlichen Personalkosten der EG 9 liegen bei rd. 49.400,-€.
Im Einzelnen bedeutet dies:
a)
Einrichtung
einer unbefristeten Stelle für eine „Technische Angestellte“ EG 10 TVöD –
Besetzung ab 01.01.2013
b)
Streichung
der Stelle „Betriebsleiter Gartenbau“ EG 9 TVöD nach Ausscheiden des
Mitarbeiters über den Stellenplan 2013
c)
Wegfall
der Stelle „Dipl.-Landespflegerin“ (kw 31.12.2012) über den Stellenplan 2013
d)
Einrichtung
einer unbefristeten Stelle für einen „Gärtnermeister“ EG 9 TVöD – Besetzung
nach Ausscheiden des bisherigen Betriebsleiters Gartenbau
e)
Streichung
einer Stelle „Vorarbeiter“ EG 7 TVöD über den Stellenplan 2013
14. Tiefbauabteilung
/ Bauhof
Auf dem Bauhof wird ebenfalls die
Aufgabenbeschreibung und –bewertung des Vorarbeiters zu überprüfen sein. Ich
weise in diesem Zusammenhang schon jetzt darauf hin, dass über den Stellenplan
2013 voraussichtlich die Stelle des Vorarbeiters anzuheben sein wird.
15. Straßenverkehrsabteilung
Die Dienstzeiten der Vollzugsangestellten sollen bis in die Abendstunden (20:00 Uhr) ausgeweitet werden. Aufgrund dessen, dass ab 18:00 Uhr die Kontrollgänge aus Sicherheitsgründen jedoch nur mit zwei Mitarbeitern geleistet werden sollen, ist es erforderlich, in der Straßenverkehrsabteilung eine zusätzliche Stelle einzurichten. Die Bewertung richtet sich nach der Vergütungsgruppe VIII/VII BAT (EG 5 ku 3 TVöD).
Die zusätzlichen Personalkosten für 2012
betragen rd. 24.300,-€ (für 9 Monate). Die jährlichen Personalkosten liegen bei
rd. 32.300,-€.
16. Gärtnerbauhof
Für den Gärtnerbauhof ist es erforderlich,
zwei zusätzliche Gärtnerstellen im Stellenplan auszuweisen. Die Bewertung der
Stellen richtet sich nach der Lohngruppe 4/5/5a BMT-G (EG 5 TVöD).
Der
Aufgabenumfang des Gärtnerbauhofs hat sich weiter erhöht. Seit dem Jahr 2009 sind folgende
Kompensationsflächen hinzugekommen: ca. 14.300 m² in Drei Eichen, 17.800 m² im
Gewerbepark Nordwest, 18.510 m² im 3. BA Walkenmühlenfeld. Im Bereich der
Grünflächen hat sich der Bestand zum Beispiel um die Flächen im Bereich des
Gewerbeparks (ca. 43.700 m²) sowie um die Flächen im Baugebiet Nördlich
Worthstraße (ca. 20.000 m²) erhöht.
Grünflächenart |
Bestand 2009 |
Bestand 2011 |
Differenz zw. 2009 u. 2011 |
Differenz in % |
Bemerkungen |
Spiel- und Sportflächen |
8,37 ha |
8,51 ha |
+0,14 ha |
1,67 |
seit 2009 Spielplatz Heineckenfeld |
Grünflächen |
50,12 ha |
58,31 ha |
+8,19 ha |
16,34 |
|
Straßengrün |
32,82 |
33,32 ha |
+0,5 ha |
1,52 |
|
Kompensationsflächen |
19,82 |
27,21 ha |
+7,39 ha |
37,29 |
erst nach 2001 aufgrund von B-Plänen
angelegt |
|
|
|
|
|
|
Summe
|
111,13 ha |
127,35 ha |
+ 16,22 ha |
+ 14,53 |
|
Seit 2009 haben sich die Grünflächen erneut
um mehr als 14 % erhöht. Gerade im Bestand der Grünflächen (Park- und
Gartenanlagen), die im Verhältnis recht pflegeintensiv sind, sind mehr als 8 ha
hinzugekommen. Der Flächenzuwachs wird sich auch in der Zukunft fortsetzen, so
wird - soweit bekannt - mit folgenden Flächenzuwächsen gerechnet:
Kompensationsfläche Nördlich Stockwiesen ca.
0,21 ha
Baugebiet "Flachsfeld" ca. 0,3 ha
Baugebiet "Östlich Beerbuschweg"
(Straßenbegleitgrün, Grünflächen) ca. 1 ha
Gewerbegebiet Hülptingsen V (Grünflächen) ca.
0,02 ha
Summe ca. 1,53 ha
Die Flächenzuweisungen im Rahmen der
Flurbereinigung B 188 n sind noch nicht abzusehen. Der Flächenzuwachs wird aber
deutlich höher ausfallen als bisher angenommen.
Konsequenzen bei einem
Verzicht auf eine Aufstockung des Personalbestandes:
Die Pflege der zukünftigen
Grünflächen ist nur sehr bedingt über stärkeren Maschineneinsatz aufzufangen,
da es sich beispielsweise im Straßenbegleitgrün um kleinteilige Flächen
handelt, die nur per Hand gemäht werden können. Straßenbäume sind ebenfalls
nicht maschinell zu pflegen und erfordern einen hohen Personaleinsatz.
Falls der Personalbestand in
der Gärtnerkolonne nicht um zwei Stellen erhöht wird, können zukünftig
lediglich Aufgaben erfüllt werden, die der Verkehrssicherheit dienen oder
Schäden an Pflanzen abwenden. Arbeiten zur Verschönerung des Stadtbildes oder
Arbeiten in Parks und Grünflächen, die nicht unbedingt der Verkehrssicherheit
dienen, müssen zukünftig unterbleiben. Schon jetzt können Gehölzflächen, z.B.
in Neubaugebieten wie in Burgdorf Nordwest, nicht mehr von Unkraut befreit
werden, da das Personal nicht zur Verfügung steht. Pflegeintensive
Bepflanzungen wie Staudenbeete müssten deshalb zukünftig zurückgebaut werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Arbeiten und Flächen, die betroffen
sind:
-
Wechselbepflanzung
in der Kernstadt, z.B. Marktstraße:
= Rückbau zu Rasenflächen
-
Staudenbepflanzung
am Bahnhof und im Stadtpark:
= Rückbau zu Rasenflächen
-
Regelmäßige
Mahd der Liegewiesen im Stadtpark:
= Umwandlung in extensive Wiesenflächen
-
Keine
besonderen Pflegegänge im Rahmen von Stadtfesten, z.B. zum Schützenfest:
=ggfs.
ungepflegtes Stadtbild bei Stadtfesten
-
Keine
Nachpflanzung von Straßenbäumen
-
Keine
Sanierung von Wanderwegen:
= ggfs. Schließung von Wegebeziehungen, z.B.
in öffentlichen Grünanlagen wie dem Stadtpark
Darüber hinaus ist der Einsatz
im Rahmen des Winterdienstes nicht mehr gemäß den gesetzlichen Vorschriften
abzuwickeln. Schon jetzt ist es zeitweise problematisch, die zu räumenden
Flächen termingerecht von Schnee und Eis zu befreien.
Die zusätzlichen Personalkosten (für zwei Personen) für 2012 betragen rd. 51.800,-€ (9 Monate). Die jährlichen Personalkosten liegen bei rd. 69.000,-€.
Allgemein
17. Berufsanfänger
Im Haushaltsjahr 2012 werden voraussichtlich drei Auszubildende ihre Ausbildung beenden (ein Auszubildender für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten, eine Auszubildende für den Beruf der Veranstaltungskauffrau, ein Auszubildender für den Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik).
Allen Auszubildenden soll – wie in der Vergangenheit – die Möglichkeit geboten werden, Berufserfahrungen in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Berufsanfänger/in zu sammeln.
Gem. § 16a TVAöD werden Auszubildende bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mindestens mit der Abschlussnote „befriedigend“ im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen.
Um dieser Regelung nachkommen zu können, ist es erforderlich, den Stellenplan entsprechend anzupassen und Berufsanfängerstellen für ein Jahr (Vergütungsgruppe VII BAT / EG 5 TVöD) auszuweisen.
Je Berufsanfänger/in ist von jährlichen Personalkosten von rd. 31.200,- € auszugehen. Der Ansatz der Personalkosten erhöht sich nicht, da diese Stellen bereits in den Personalkosten berücksichtigt worden sind.
II. Änderungen und
Anpassungen aufgrund tarifrechtlicher und tatsächlicher Auswirkungen
Fachbereich 1
Der Rat der Stadt Burgdorf hat den neuen Stadtrat für eine Amtszeit von 8 Jahren, und zwar für die Zeit vom 01.11.2011 bis 31.10.2019, in das Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt. Aufgrund der Einwohnerzahl ist das Amt des Stadtrates gem. § 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe A 16 einzustufen. Der Stellenplan ist hier sowie bei der Aufwandsentschädigung (1.441,80 €) entsprechend anzupassen.
1.
Hauptabteilung
Im Stellenplan ist derzeit eine halbe Stelle Internetbetreuung (Vergütungsgruppe Vc / Vb BAT / EG 9 ku 8 TVöD) ausgewiesen. Da die Internetbetreuung zunächst überwiegend extern vergeben war, erfolgte keine Besetzung der 0,5 Stelle.
Dieses war zu Beginn des Umbaus der Seite von Weblication auf Nolis
auch sinnvoll. Bereits bei der Arbeit mit Weblication (altes System) wurde
festgestellt, dass eine externe Arbeit nur begrenzt sinnvoll ist, da das Wissen
über das System schon im Haus vorhanden sein sollte, um kurzfristig reagieren
zu können. Beispielsweise um Inhalte einzustellen oder herunterzunehmen. Ziel
des Umstiegs von Weblication auf Nolis war u. a. eine einfache und schnelle
Bedienung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen
und später auch Systeme wie ein Intranet zu aktivieren.
Im Haushalt 2011 standen Abt. 10 auch Mittel zur Verfügung, um die Aufgaben der Internetbetreuung extern zu vergeben. Bis heute wurde in 2011 kein Auftrag vergeben, es stehen auch keine Maßnahmen an, für die eine externe Vergabe sinnvoll ist. Ziel des Systems war auch, die extern wahrgenommenen Aufgaben nach und nach zu übernehmen und das entsprechende Wissen im Haus darzustellen. Dies ist zwischenzeitlich weitgehend der Fall.
Tatsächlich wird die laufende Arbeit durch einen Sachbearbeiter in der
Hauptabteilung wahrgenommen. Viele Aufgaben bestehen darin, Meldungen und neue
Seiten der Fachabteilungen freizuschalten und zu verwalten. Diese Aufgabe muss
täglich erfolgen und kann auch nicht extern wahrgenommen werden. Die Verwaltung
muss über die Freigaben und damit die Außendarstellung der Stadt durch das
Internet selbst entscheiden. Zudem sind sämtliche aktuellen Meldungen in
Facebook und Twitter einzustellen und ebenfalls zu verwalten. Auch die
jeweiligen Präsenzen in den o.g. Sozialen Netzwerken müssen zentral gepflegt
werden.
Beim Neuaufbau der Seiten wurde entschieden, dass die Fachabteilungen einen wesentlichen Part ihrer Darstellung selbst übernehmen. Zudem wurde eine Arbeitsgruppe Internet gegründet, die regelmäßig einmal im Monat tagt. Ziel ist die stetige Weiterentwicklung des Internetauftritts der Stadt.
Seit fast einem Jahr läuft nun das neue System. Folgende Erfahrungen liegen vor:
Die Fachabteilungen bitten regelmäßig um Hilfestellungen.
Für die Vorbereitung, Abwicklung und Nachbetreuung der Internetarbeitsgruppe sind monatlich rd. 2 Arbeitstage zu investieren.
Für das tägliche Freischalten und die Verwaltung (sowie Einstellen in Facebook und Twitter) ist ein Aufwand von rd. einer halben Stunde zu rechnen.
Im Monat werden ca. 10 – 15 Aktualisierungsmittteilungen in
unterschiedlichem Umfang zum Bürger- und Unternehmensservice Niedersachen
gesendet. Über die integrierte Schnittstelle wird die Aktualisierung von BUS
Dienstleistungen, Lebenslagen und Formularen automatisch mitgeteilt. Diese
müssen in das System übernommen (eingecheckt) und entsprechend den
Abteilungszuständigkeiten zugeordnet werden. Durch die Pflege im Nolis
Kommunalmanager wird synchron durch die Schnittstelle auch das Landesportal
gepflegt, so dass hier kein zusätzlicher Aufwand entsteht. Der Inhalt der
Dienstleistungen und die Zuordnung einzelner Mitarbeiter erfolgt dezentral durch
die jeweilige Abteilung.
Die Archivierung von Dateianhängen in sog. Katalogen, einer Art
Ordnerstruktur, in welcher z.B. Ausschreibungstexte hochgeladen werden, muss
laufend sortiert und gegliedert werden. Nur so ist neben der Leistungsfähigkeit
der Datenbank auch eine übersichtliche Dokumentenverwaltung möglich.
Personalveränderungen (Einstellungen, interne Veränderungen,
Ausscheiden aus dem Dienst etc.) müssen anhand der Personenstammdaten im System
erfasst/angepasst werden, um die Aktualität der BUS Dienstleistungen sicherzustellen.
Weiterhin sind die Berechtigungsstufen je nach Tätigkeitsbereich anzupassen.
Sämtliche POI’s (Point of Interest = Ort von Interesse) sind derzeit nur knapp ausgebaut, d.h. nur mit der Adresse erfasst. Hier ist ein weiterreichender Umfang mit Bildern oder gar geschichtlichen Daten und Hintergründen sinnvoll. Orte, bei denen konkrete Zuständigkeiten gegeben sind, z.B. Kindergärten, werden dezentral und Orte, für die keine derartige Zuständigkeit vorliegt, zentral gepflegt. Hier bedarf es noch der Schulungen für die Einrichtungsleitungen und der Hilfestellungen, um eigene Seiten aufzubauen und zu pflegen.
Erweiterungen der Internetseite führen neben der Beauftragung beim
Anbieter zu weiteren Abstimmungsaufgaben. Beispiel: Der Nolis Navigator
(interaktiver Stadtplan) greift auf Karten der LGN (Landesvermessung und
Geobasisinformation Niedersachsen) zurück; hierfür fallen jährliche
Lizenzgebühren an. Identische, bereits lizenzierte Karten sind bereits im Fachbereich
3.1 Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt vorhanden. Ggfs. können zu günstigeren
Gebühren diese Lizenzen „aufgestockt“ werden. Weiterhin sind im Anschluss die
POI’s zu georeferenzieren, damit sie interaktiv im Stadtplan dargestellt werden
können.
Die Bürgerbeteiligung über Internet soll grds. ausgebaut werden (z. B.
Gestaltung KVP Hochbrücke). Hier wird künftig ein hoher Zeitanteil zur
Verfügung gestellt werden müssen. Ebenfalls denkbar und wünschenswert ist eine
laufende Berichterstattung bei Projekten wie dem Stadtstraßenumbau, um hier
alle Interessierten und insbesondere die direkten Anlieger bestmöglich zu informieren
und zu betreuen (in Zusammenarbeit mit dem/der Mitarbeiter/in für
Öffentlichkeitsarbeit).
Insgesamt ist festzustellen, dass der Arbeitsaufwand bei Abt. 10 tatsächlich auch eine halbe Stelle umfasst.
Für eine externe Vergabe sind die Aufgaben nicht geeignet.
Derzeit werden diese Aufgaben von einem Sachbearbeiter der Vergütungsgruppe Vb BAT (EG 9 TVöD) erledigt.
Nach Rückkehr aus Elternzeit/Sonderurlaub im Jahre 2011 wurde eine Beamtin (A 10 BBesO) zunächst in der Hauptabteilung eingesetzt und weiterhin auf einer Leerstelle geführt. Von dieser Beamtin werden Aufgaben des originären Arbeitsplatzes des o.a. Sachbearbeiters wahrgenommen.
Insgesamt ist es erforderlich, auf der Stelle des Sachbearbeiters (Vergütungsgruppe Vb BAT / EG 9 TVöD) die Internetbetreuung mit einem Umfang von 50 % anzusiedeln. Die weiteren 50 % der Arbeitstätigkeit umfassen die Verwaltungsmodernisierung. Hier stehen für die nächsten Jahre hauptsächlich die Einführung des Dokumentenmanagementsystems sowie die Aufnahme von Geschäftsprozessen in Zusammenarbeit mit dem Controller (Abt. 15) an. Weitere Aufgabenfelder sind die Archivierung, die elektronische Signatur, E-Government sowie der Einsatz neuer Medien. Des Weiteren soll die Aufnahme von Geschäftsprozessen regelmäßig fortschreiten.
Durch diese Umorganisation kann die bisherige Stelle für die Internetbetreuung (Vergütungsgruppe Vc / Vb BAT / EG 9 ku 8 TVöD) im Stellenplan gestrichen werden.
In dem Zusammenhang ist es erforderlich, die bisherige Leerstelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesO zur Hälfte zu Abt. 10 zu verschieben und die andere Hälfte in der Personalreserve zu führen.
Da sich die tatsächliche Besetzung in der Hauptabteilung nicht ändert, entstehen keine zusätzlichen Personalkosten. Nachrichtlich teile ich mit, dass die jährlichen Personalkosten bei der EG 9 TVöD rd. 49.400,-€ und der 0,5 Stelle A 10 BBesO rd. 32.500,-€ betragen.
Die Mittel für die externe Vergabe (Ansatz 2011: 12.000,00 €; Ergebnis 2010: 25.656,40 €) entfallen.
2.
Hauptabteilung
In den Stellenübersichten des Stellenplans stehen bei Abt. 10/Verwaltungsstelle Ramlingen/Ehlershausen 0,25 Stellenanteile für Raumpflegerinnen (Lohngruppe 1/1a BMT-G / EG 2 ku 1 TVöD) zur Verfügung. Die Nebenstelle wurde zwischenzeitlich geschlossen. Da diese Stellenanteile jedoch bereits von den Raumpflegerinnen im Rathaus II beansprucht werden, sind die Stellenanteile in den Übersichten zu verschieben. Die Bezeichnungen „Verw. St. R./Ehlersh.“ und „Verw. St. Otze“ können gestrichen werden.
3.
Bürgerbüro
a) Zum Ende des Jahres 2010 wurde die Verwaltungsnebenstelle Ramlingen/Ehlershausen geschlossen. Die dafür im Bürgerbüro der Vergütungsgruppe VII / VIb BAT / EG 6 ku 5 TVöD geführte 0,75 Stelle kann somit gestrichen werden.
Die Personalkosten für diese 0,75 Stelle betragen rd. 29.700,-€ und werden entsprechend eingespart, da die Stelleninhaberin auf einer Stelle im Bürgerbüro eingesetzt ist.
b) Des Weiteren kann eine nicht besetzte 0,25 Stelle für Raumpflegerinnen (Lohngruppe 1/1a BMT-G /EG 2 ku 1 TVöD) der Verwaltungsnebenstelle Otze gestrichen werden.
Die Personalkosten für diese 0,25 Stelle betragen rd. 7.900,-€. Da die Stelle in der Vergangenheit nicht mehr besetzt war, führt die Streichung der Stelle nicht zu Einsparungen bei den Personalkosten.
4.
Standesamt
Die Stelle einer/eines Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin (Vergütungsgruppe VIb BAT / EG 6 TVöD) im Standesamt wurde neu bewertet. Die Neubewertung hat ergeben, dass die Stelle nunmehr nach der Vergütungsgruppe Vc BAT / EG 8 TVöD im Stellenplan auszuweisen ist.
Grundsätzlich erhöhen sich die Personalkosten dadurch um rd. 3.200,-€. Da die Stelle zzt. tatsächlich nur mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit besetzt ist, werden entsprechend Personalkosten (rd. 18.100,-€) eingespart.
5.
Abteilung für Schule, Kultur und Sport
a) Die 0,5 Stelle der Küchenkraft in der Realschule (Lohngruppe 1/1a BMT-G / EG 2 ku 1 TVöD) wurde neu beschrieben. Die Bewertung richtet sich nunmehr nach der Lohngruppe 3/3a BMT-G / EG 3 TVöD, so dass der Stellenplan entsprechend anzupassen ist.
Die
zusätzlichen Personalkosten für 2012 betragen rd. 1.500,-€. Die jährlichen
Personalkosten liegen bei rd. 17.300,-€.
b) Über den Stellenplan 2011 wurden insgesamt 3,5 Stellen (Lohngruppe 1/1a BMT-G /EG 2 ku 1 TVöD) für Küchenhilfen in den Offenen Ganztagsschulen eingerichtet. Zwischenzeitlich wurde diese Aufgabe an einen Caterer vergeben, so dass es möglich ist, diese Stellen wieder zu streichen.
Da die Stellen bisher nicht besetzt waren, tritt durch die Streichung keine Änderung bei den Personalkosten ein. Bei den Personalkosten 2012 sind diese Stellen nicht mehr berücksichtigt.
6.
Sozialabteilung
a) Über den Stellenplan 2011 wurde eine 0,75 Stelle (EG 9 TVöD) für eine/n Koordinator/in Pflegestützpunkt eingerichtet (kw 31.03.2013). Wie Ihnen bekannt ist, wird diese Stelle nunmehr unter der Regie der Region Hannover geführt, so dass der Stellenplan hier entsprechend zu berichtigen und die Stelle zu streichen ist.
Da es nicht zu einer Besetzung der Stelle gekommen ist, treten keine Änderungen bei den Personalkosten ein.
b) Eine Sachbearbeiterin der Sozialabteilung tritt mit Ablauf des Monats Oktober 2011 in den Ruhestand. Hierfür stand im Stellenplan bisher eine Stelle der Vergütungsgruppe VIb BAT (EG 6 TVöD) zur Verfügung.
Ein Beamter, der bisher der gemeinsamen Einrichtung (ehemals ARGE) zugewiesen war (Besoldungsgruppe A 9 BBesO), ist in die Sozialabteilung zurückgekehrt und wird diesen Arbeitsplatz ausfüllen. Die Aufgabeninhalte der Stelle haben sich verändert, so dass diese höherwertiger wird. Die endgültige Bewertung steht noch aus.
Hier ist der Stellenplan insoweit anzupassen, als dass der Beamtendienstposten (A 9 BBesO) in den Übersichten von der gemeinsamen Einrichtung in die Sozialabteilung verschoben wird. Gleichzeitig kann die Stelle für eine/n Sachbearbeiter/in der Vergütungsgruppe VI b BAT (EG 6 TVöD) gestrichen werden.
Durch die Streichung der Stelle werden Personalkosten in Höhe von rd. 39.500,-€ (1 Stelle EG 6 TVöD) eingespart. Da aber die Erstattung der Kosten durch die gemeinsame Einrichtung (JobCenter) für den Dienstposten der Besoldungsgruppe A 9 BBesO entfällt, fallen hierfür Personalkosten in Höhe von rd. 53.600,- € an.
7.
Jugendverwaltung / Jugendamt
Für die Stelle „Erziehungsbeistandschaften“ steht im Stellenplan eine Stelle der Entgeltgruppe S 11 TVöD zur Verfügung. Die Zuordnung in den Übersichten erfolgte zur Jugendverwaltungsabteilung.
Zwischenzeitlich wurde diese Stelle einer erneuten Bewertung unterzogen und nach der Entgeltgruppe S 12 TVöD bewertet. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.
Die Stelle ist tatsächlich mit zwei Mitarbeiterinnen besetzt. Da eine Mitarbeiterin gleichzeitig als Erzieherin in der Kita tätig ist, soll eine 0,25 Stelle weiterhin bei Abt. 51.1 (Jugendverwaltung) geführt werden. 0,75 Stellenanteile sollen in den Übersichten zu Abt. 51.2 (Jugendamt) verschoben werden.
Durch diese Neubewertung der Stelle erhöhen sich die Personalkosten um rd. 900,-€. Die jährlichen Personalkosten liegen bei rd. 52.000,-€.
8. Jugendverwaltung
– Kindertagesstätten
Im Stellenplan steht für eine Kochhilfe für die Kita Südstern eine 0,75 Stelle zur Verfügung. Die Bewertung richtet sich nach der Lohngruppe 2/3a BMT-G (EG 3 TVöD). Da auch in dieser Kindertagesstätte nicht mehr selbst gekocht wird, wird bei Neubesetzung der Stelle nur noch eine Küchenhilfe benötigt. Die Bewertung hierfür richtet sich nach der Lohngruppe 1/1a BMT-G (EG 2 ku 1 TVöD). Daher kann die Stelle mit einem „ku-Vermerk“ versehen werden.
Aufgrund von Besitzstandsregelungen treten derzeit keine Änderungen bei den Personalkosten ein.
9. Jugendamt
Für die „Soziale Gruppenarbeit“ war in der Vergangenheit eine 0,25 Stelle für eine Raumpflegerin (Lohngruppe 1/1a BMT-G / EG 2 ku 1 TVöD) eingerichtet worden. Da diese Aufgabe inzwischen vergeben wurde und die Stelle nicht mehr besetzt ist, kann diese 0,25 Stelle gestrichen werden.
Die jährlichen Personalkosten betragen rd. 7.900,-€. Da die Stelle tatsächlich nicht mehr besetzt ist, treten hier jedoch keine Änderungen ein.
Fachbereich 2
Der Rat der Stadt Burgdorf hat den Fachbereichsleiter 2 für eine Amtszeit von 8 Jahren, und zwar für die Zeit vom 04.09.2011 bis 03.09.2019, erneut in das Beamtenverhältnis auf Zeit gewählt. Aufgrund der Einwohnerzahl ist das Amt des Ersten Stadtrates gem. § 1 der Niedersächsischen Kommunalbesoldungsverordnung nach der Besoldungsgruppe B 2 einzustufen. Der Stellenplan ist hier sowie bei der Aufwandsentschädigung (1.926,60 €) entsprechend anzupassen.
10. Personalabteilung
a) Für die Leitung der Personalabteilung stand bisher im Stellenplan ein Dienstposten der Besoldungsgruppe A 12 BBesO zur Verfügung. Die Stelle ist seit dem Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers mit einem Beschäftigten besetzt. Die Stelle wurde nunmehr nach der Vergütungsgruppe III Fallgruppe 1a BAT (Entgeltgruppe 12 TVöD) bewertet. Die Stelle ist daher im Stellenplan entsprechend umzuwandeln. Der Vermerk „bis auf Weiteres“ in der Übersicht über die Angestellten, die aus den Planstellen der Beamten vergütet werden, kann somit gestrichen werden.
Da der Stelleninhaber bereits der Entgeltgruppe 12 TVöD zugeordnet ist, ergeben sich keine Auswirkungen bei den Personalkosten.
b)
Über den Stellenplan 2007 wurde ohne
Stellenausweitung aus der Personalreserve eine 0,25 Stelle bereitgestellt und
in Anspruch genommen. Diese 0,25 Stelle ist, um den tatsächlichen Gegebenheiten
zu entsprechen, nunmehr bei Abt. 11 zu führen. (Siehe auch I Nr. 5)
11. Personalreserve
- Leerstellen
a) Im Stellenplan werden zwei Leerstellen der Besoldungsgruppe A 10 BBesO geführt. Die beiden Stelleninhaberinnen haben nach der Elternzeit bzw. dem Sonderurlaub zwischenzeitlich ihren Dienst wieder aufgenommen. Eine Leerstelle soll hälftig als reguläre A 10 – Stelle bei Abt. 10 und in der Personalreserve geführt werden (siehe hierzu II Nr. 1). Die andere Stelleninhaberin wird derzeit auf freien Stellenanteilen in Abt. 51.1 eingesetzt. Der Stellenplan ist hier insoweit anzupassen, als dass die Leerstelle ebenfalls nunmehr als reguläre Stelle in der Personalreserve zu führen ist.
Eine Änderung der Personalkosten tritt hier nicht ein.
b) Aufgrund der Inanspruchnahme von Altersteilzeit war eine 0,5 Stelle für eine Stenotypistin (Vergütungsgruppe VII BAT / EG 5 TVöD) in der Personalreserve mit einem „kw 30.04.2011“-Vermerk versehen. Da die Stelleninhaberin nunmehr in den Ruhestand getreten ist, kann diese 0,5 Stelle gestrichen werden.
Die Personalkosten reduzieren sich hier um 19.000,- €.
Fachbereich 3.1
12. Stadtplanungsabteilung
a) Über den Stellenplan wurde für die Stadtplanungsabteilung eine Stelle für eine/n Stadtplaner/in der Vergütungsgruppe IVa / III BAT (EG 11 TVöD) eingerichtet. Die Stelle war mit einem „kw 30.09.2011“-Vermerk versehen. Die Stelleninhaberin ist mit Ablauf des 30.09.2011 tatsächlich aus dem Dienst der Stadt Burgdorf ausgeschieden, so dass die Stelle nunmehr gestrichen werden kann.
Die jährlichen Personalkosten reduzieren sich durch diese Maßnahme um 57.800,- €.
b) Die 0,5 Stelle der Vermessungstechnikerin (Vergütungsgruppe VI b / V c BAT / EG 8 ku 6 TVöD) wurde neu bewertet und richtet sich nunmehr nach der Vergütungsgruppe V c BAT (EG 8 TVöD). Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.
Da die Stelleninhaberin bereits der Entgeltgruppe 8 TVöD zugeordnet ist, hat diese Neubewertung keine Auswirkung auf die Personalkosten.
c) Des Weiteren wurde die Stelle der Kartographin (Vergütungsgruppe V c BAT / EG 8 TVöD) neu bewertet. Die Bewertung richtet sich jetzt nach der Vergütungsgruppe V c / V b BAT (Entgeltgruppe 9 ku 8 TVöD). Auch hier ist der Stellenplan entsprechend anzupassen.
Diese Neubewertung führt ebenfalls nicht zu einer Änderung der Personalkosten.
Fachbereich 3.2
13. Tiefbauabteilung
Aufgrund einer geänderten Arbeitsplatzbeschreibung einer Technischen Angestellten (Vergütungsgruppe IVb / IV a BAT / EG 10 TVöD) wurde eine Neubewertung des Arbeitsplatzes vorgenommen. Die Bewertung richtet sich nunmehr nach der Vergütungsgruppe IV a / III BAT (EG 11 TVöD). Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.
Durch die Neubewertung der Stelle erhöhen sich die Personalkosten um rd. 3.600,-€. Die jährlichen Personalkosten liegen bei rd. 57.800,-€.
14. Tiefbauverwaltungsabteilung
Für eine/n Stadthauptsekretär/in (A 8 BBesO) stehen in der Tiefbauverwaltungsabteilung 0,75 Stellenanteile zur Verfügung. Die restlichen 0,25 Stellenanteile sind der Personalreserve zugeordnet und aufgrund von Teilzeitbeschäftigung bisher nicht besetzt.
Es wird empfohlen, die 0,75 Stelle für eine/n Stadthauptsekretär/in für die Tiefbauverwaltungsabteilung auf 1 Stelle anzuheben, indem 0,25 Stellenanteile aus der Personalreserve in die Tiefbauverwaltungsabteilung verschoben werden.
Bereits in den letzten Jahren war dem Arbeitsplatz die Führung des Straßenbestandsverzeichnisses zugewiesen (Widmung, Umstufung, Einziehung von Straßen und eigentliche Führung des Straßenbestandsverzeichnisses). Aufgrund der weiteren Aufgaben und der bisherigen Teilzeitstelle war es nicht möglich, die notwendige Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses in die digitale Form durchgängig voranzutreiben.
Dieser
Arbeitsplatz beinhaltet die Vorbereitung von Satzungsänderungen, da hier in den
vergangenen Jahren umfängliche Änderungen und Neufassungen vorgenommen werden
mussten. Dies betraf z.B. die Erschließungsbeitrags- und Straßenausbaubeitragssatzung
sowie insbesondere die Abwasserbeseitigungssatzung.
In regelmäßigen Abständen sind insbesondere verwaltungsrechtliche Ausarbeitungen und rechtliche Überprüfungen von speziellen Fallgestaltungen aus den Rechtsbereichen Straßen- und Wegerecht vorzunehmen.
Des Weiteren muss im Jahr 2012 die Stromlieferung im Bereich der Straßenbeleuchtung ausgeschrieben werden, da zum Ende des Jahres der entsprechende Stromlieferungsvertrag ausläuft. In der Vergangenheit war hier eine freihändige Vergabe zulässig, was nunmehr nicht mehr der Fall ist. Daher wird sich der Arbeitsumfang entsprechend ausdehnen. Auch bei einer externen Durchführung der Ausschreibung ist die Betreuung der Ausschreibung wahrzunehmen. Hier fallen zahlreiche Unterstützungsarbeiten an.
Darüber hinaus sind Aufgaben neu hinzugekommen, die in der Vergangenheit nicht zu erledigen waren:
a) Es ist bekannt geworden, dass ehemals landwirtschaftliche Wege, die im Eigentum der Stadt stehen, durch Landwirte umgepflügt und als Ackerfläche bewirtschaftet werden. Die Stadt war und ist gezwungen, hier tätig zu werden, um diese Eigentumsbeeinträchtigungen zu ahnden und den Ursprungszustand wieder herstellen zu lassen. Notwendig hierfür ist zeitintensiver Schriftverkehr mit den Verantwortlichen, Korrespondenz mit der Unteren Naturschutzbehörde sowie eine rechtliche Aufarbeitung der in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen. Hier sind aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes weitere Fälle in der gleichen Art gegenüber den Verantwortlichen zu verfolgen und die städtischen Interessen konsequent durchzusetzen.
b) Die bereits bestehende Aufgabe, das Straßenbestandsverzeichnis zu aktualisieren und in die digitale Form zu überführen, soll auf das Fachprogramm TIFOSY ausgedehnt, d.h. die im Stadtgebiet vorhandenen Straßen sollen in dem Fachprogramm erfasst werden. Dies ermöglicht eine effizientere Bearbeitung von weiteren Arbeitsschritten in den Fachabteilungen, die auf die Bestandsdaten in TIFOSY zugreifen. Digitale Datenbestände sollten in einem einheitlichen Programmformat vorliegen.
c) Schließlich wird angestrebt, die Öffentlichkeits- und Pressearbeit im Fachbereich 3.2. an einem Arbeitsplatz zu zentralisieren, um so u.a. mit dem Programm NOLIS eine abteilungsübergreifende Öffentlichkeitsarbeit für den gesamten Fachbereich zu ermöglichen. Der Fachbereichsleitung zugeordnet, soll es Aufgabe sein, zentral die Meldungen zu koordinieren, die für die Öffentlichkeit / die Presse von Relevanz sind.
Die zusätzlichen Personalkosten für 2012 betragen rd. 4.900,-€ (5 Monate). Die jährlichen Personalkosten für diese Vollzeitstelle liegen bei rd. 50.300,-€.
15. Bauhof
Über den Stellenplan 2011 wurde durch Zusammenlegen der 0,5 Stelle „für eine/n Straßenkontrolleur/in (Lohngruppe 1/1a BMT-G / EG 2 ku 1 TVöD) und der 0,5 Stelle für eine Saisonkraft (Lohngruppe 2/2a BMT-G / EG 2 Ü TVöD) eine Stelle für einen Bauhofarbeiter (Lohngruppe 4/5/5a BMT-G / EG 5 TVöD) geschaffen, um durch Besetzung mit einer ausgebildeten Fachkraft den in qualitativer und quantitativer Hinsicht gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.
Die abschließende Bewertung hat nunmehr ergeben, dass sich die Bewertung des Arbeitsplatzes nach der Lohngruppe 4/4a BMT-G (EG 4 TVöD) richtet. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.
Die Personalkosten verringern sich dadurch um 1.700,-€.
Die gesamte Zahl der Planstellen im Bereich der Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten (ehemals Angestellte und Arbeiter/innen) beträgt 358. Hinzu kommen die Ausbildungs- und Praktikantenstellen.
Der Inhalt des vorliegenden Stellenplan-Entwurfes wurde dem Personalrat mit der Bitte um Benehmensherstellung zugeleitet. Seine Entscheidung werde ich Ihnen bei der Beratung über diese Vorlage bekannt geben. Der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Stellenplan-Entwurf bekannt gegeben.