Finanz. Auswirkungen in Euro |
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nein |
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Beschlussvorschlag:
Zu
a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt
dem Rat, den Beschluss b) der Vorlage zu fassen.
Zu
b) Der Rat bes
chließt
die als Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf.
Sachverhalt und Begründung:
Wie bereits
in der Vorlage 2011 0979 dargestellt, wird die Niedersächsische Gemeindeordnung
(NGO) zum 01.11.2011 durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) ersetzt.
Auswirkungen
der Gesetzesänderung sollen in die Hauptsatzung der Stadt Burgdorf aufgenommen
werden.
Anliegend
wird der Entwurf einer Hauptsatzung beigefügt, wie er anlässlich eines Treffens
einer Arbeitsgruppe aus allen in der 17. Wahlperiode im Rat vertretenen
Fraktionen/Einzelmitgliedern am 26.09.2011 erarbeitet wurde.
Neben
redaktionellen Änderungen – so wurden sämtliche Regelungen der NGO durch die
entsprechenden Vorschriften des NKomVG ersetzt – und Formulierungen zur
Klarstellung
( §§ 4 und 6)
wurden wesentliche Änderungen in den §§ 3 und 12 vorgenommen:
§ 3
wurde entsprechend der Mustersatzung für Städte und Gemeinden neu strukturiert,
in Abs. 3 wurde die in der bisherigen Hauptsatzung nicht geregelte
Zuständigkeit für den Erlass öffentlich- und privatrechtlicher Forderungen
aufgenommen.
„Sonstige
Bekanntmachungen“ werden zukünftig nicht mehr im „Anzeiger für Burgdorf und
Lehrte“, sondern auf der Internetseite der Stadt Burgdorf bekannt gemacht. Es
erfolgt lediglich ein Hinweis im „Anzeiger“ auf die im Internet erfolgte
Bekanntmachung (§ 12 Abs. 3).
Sämtliche Abweichungen von den Regelungen der Hauptsatzung der 16.Wahlperiode sind jeweils farbig gekennzeichnet.