Betreff
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf
Vorlage
2011 0046
Aktenzeichen
10 - 021 - 03/2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)   Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss b) der Vorlage zu fassen.

 

Zu b)   Der Rat bes

 

 

 

 

 

chließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Burgdorf.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Wie bereits in der Vorlage 2011 0979 dargestellt, wird die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) zum 01.11.2011 durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ersetzt.

Auswirkungen der Gesetzesänderung sollen in die Hauptsatzung der Stadt Burgdorf aufgenommen werden.

 

Anliegend wird der Entwurf einer Hauptsatzung beigefügt, wie er anlässlich eines Treffens einer Arbeitsgruppe aus allen in der 17. Wahlperiode im Rat vertretenen Fraktionen/Einzelmitgliedern am 26.09.2011 erarbeitet wurde.

 

Neben redaktionellen Änderungen – so wurden sämtliche Regelungen der NGO durch die entsprechenden Vorschriften des NKomVG ersetzt – und Formulierungen zur Klarstellung

( §§ 4 und 6) wurden wesentliche Änderungen in den §§ 3 und 12 vorgenommen:

 

§ 3 wurde entsprechend der Mustersatzung für Städte und Gemeinden neu strukturiert, in Abs. 3 wurde die in der bisherigen Hauptsatzung nicht geregelte Zuständigkeit für den Erlass öffentlich- und privatrechtlicher Forderungen aufgenommen.

 

„Sonstige Bekanntmachungen“ werden zukünftig nicht mehr im „Anzeiger für Burgdorf und Lehrte“, sondern auf der Internetseite der Stadt Burgdorf bekannt gemacht. Es erfolgt lediglich ein Hinweis im „Anzeiger“ auf die im Internet erfolgte Bekanntmachung (§ 12 Abs. 3).

 

Sämtliche Abweichungen von den Regelungen der Hauptsatzung der 16.Wahlperiode sind jeweils farbig gekennzeichnet.