Betreff
Bekanntgabe und Feststellung der bestehenden Fraktionen und Gruppen
Vorlage
2011 0043
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 91 Abs. 4 NKomVG gilt § 57 Abs. 1 NKomVG (Fraktionen und Gruppen) für die Ortsräte entsprechend mit der Maßgabe, dass sich mindestens zwei stimmberechtigte Ortsratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen können.

 

Wegen der Rechte, die einer Fraktion oder Gruppe zustehen, ist eine gemeinsame Erklärung der Ortsratsmitglieder, die sich zu einer Fraktion der Gruppe zusammenschließen wollen, unerlässlich.

 

Ich bitte deshalb, die Bildung einer Fraktion oder Gruppe, ihre Bezeichnung, die Namen der oder des Vorsitzenden, des / der stellv. Vorsitzenden und der einzelnen Mitglieder dem Bürgermeister (§ 19 Abs. 3 Geschäftsordnung – neu) bis spätestens

 

Ortsrat Otze                             10.11.2011

Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen   15.11.2011

Ortsrat Schillerslage                   17.11.2011

 

mitzuteilen.

 

Die Feststellung, welche Fraktionen und Gruppen gebildet wurden, ist in der konstituierenden Sitzung des Ortsrates nach der Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder zu treffen.