Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Verwaltungsausschuss nimmt von der
Vorlage Kenntnis.
Zu b) Der
Rat beschließt, in die Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „pro
regio e. V.“ wird
Herr
/ Frau ................................................
entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Mit
Ratsbeschluss vom 12.10.2000 beschloss der Rat der Stadt Burgdorf den Beitritt
der Stadt Burgdorf zum Ausbildungsverbund „pro regio e. V.“, Uetze zum
01.01.2001.
Gemäß § 7 der
Vereinssatzung sind die Organe des Vereins
a.
die Mitgliederversammlung
b.
der Vorstand.
Mitgliederversammlung
Gemäß § 13 der
Vereinssatzung hat jedes Mitglied des Vereins eine Stimme. Es kann sich in der
Mitgliederversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen
Vertreter vertreten lassen.
Vorstand
Gemäß § 10 der
Vereinssatzung werden die Mitglieder des Vorstandes für die Dauer von drei
Jahren von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder gewählt.
Seit Gründung
des Vereins nimmt die Fachabteilung (Wirtschaftsförderungs- und
Liegenschaftabteilung) die Mitgliedschaftsrechte wahr. Mit Ratsbeschluss vom
02.11.2006 wurde Herr Dipl.-Oec. André Scholz entsandt.
Es empfiehlt
sich, auch für die Zukunft die Vertretung der Stadt Burgdorf in der
Mitgliederversammlung durch die Fachabteilung wahrnehmen zu lassen.