Betreff
Vertretung der Stadt Burgdorf im Ausbildungsverbund "pro regio e. V."
Vorlage
2011 0035
Aktenzeichen
031-08-7.12
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)     Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

Zu b)     Der Rat beschließt, in die Mitgliederversammlung des Ausbildungsverbundes „pro regio e. V.“ wird

 

              Herr / Frau ................................................

 

              entsandt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit Ratsbeschluss vom 12.10.2000 beschloss der Rat der Stadt Burgdorf den Beitritt der Stadt Burgdorf zum Ausbildungsverbund „pro regio e. V.“, Uetze zum 01.01.2001.

 

Gemäß § 7 der Vereinssatzung sind die Organe des Vereins

 

a.     die Mitgliederversammlung

b.     der Vorstand.

 

Mitgliederversammlung

 

Gemäß § 13 der Vereinssatzung hat jedes Mitglied des Vereins eine Stimme. Es kann sich in der Mitgliederversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter vertreten lassen.

 

Vorstand

 

Gemäß § 10 der Vereinssatzung werden die Mitglieder des Vorstandes für die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung aus dem Kreis der Mitglieder gewählt.

 

 

 

Seit Gründung des Vereins nimmt die Fachabteilung (Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftabteilung) die Mitgliedschaftsrechte wahr. Mit Ratsbeschluss vom 02.11.2006 wurde Herr Dipl.-Oec. André Scholz entsandt.

 

Es empfiehlt sich, auch für die Zukunft die Vertretung der Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung durch die Fachabteilung wahrnehmen zu lassen.