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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Verwaltungsausschuss nimmt von der
Vorlage Kenntnis.
Zu b) Der
Rat beschließt, in die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche
Fachwerkstädte e. V.“ wird Herr Baurat z. A. Robert Lehmann oder eine/ein vom
ihm bestimmte/r Vertreterin / Vertreter für die Laufzeit der 17. Wahlperiode
entsandt.
Sachverhalt und Begründung:
Auf der
Grundlage des Ratsbeschlusses vom 26.08.1993 ist die Stadt Burgdorf Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“ zum 01. September 1993
geworden.
Entsprechend der Satzung der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Fachwerkstädte e. V.“ verbindet die Arbeitsgemeinschaft Städte der Bundesrepublik Deutschland mit bedeutendem alten Fachwerkbestand und historisch nennenswerter Bausubstanz. Diese wollen im gegenseitigen Erfahrungsaustausch und im gemeinsamen Handeln die Erhaltung ihrer historischen städtebaulichen Strukturen durch Einbeziehung in die Ortsplanung fördern. Dies geschieht entsprechend § 1 Abs. 6 der Vereinssatzung durch
a) Erfahrungsaustausch im Hinblick auf Stadtsanierungen, insbesondere auf Objektsanierungen unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten nach dem Baugesetzbuch und in Modernisierungsprogrammen, einschl. dem energetischen Bereich,
b) Erfahrungsaustausch zu stadtbildpflegerischen Maßnahmen und deren Absicherung, z. B. in Ortssatzungen,
c) Förderung aller Maßnahmen, die zu einer positiven Bewertung der historisch bedingten städtebaulichen Strukturen in der Stadtentwicklungsplanung beitragen. Dabei geht es um Aspekte der Nutzung, Funktionsmischungen, um eine angemessene Bewertung des Verkehrs und um die sozialen Probleme,
d) Förderung der touristischen Aktivitäten der Mitglieder, insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der Fachwerkstädte,
e) Initiativen zur finanziellen und steuerlichen Förderung von Baudenkmälern und zur Berücksichtigung ihrer besonderen Probleme aus Planungs-, Bau- und Gewerberecht,
f) Förderung der Interesses der Bürgerschaft, insbesondere von Handel und Gewerbe, an der historischen Tradition ihrer Städte durch Information, Wettbewerbe u. ä.,
g) Förderung und Fortbildung des eingesessenen Handwerks, Wiederbelebung und Neuentwicklung von Techniken zur fachgerechten Erhaltung der historischen Substanz.
Die Organe der
Arbeitsgemeinschaft sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
3. Geschäftsführung
Es wird daher
empfohlen, in die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche
Fachwerkstädte e.V.“ den Baurat z.A. Robert Lehmann zu entsenden, wobei die
Entscheidung ob dieser selbst die Mitgliederversammlung besucht, oder er einen
Vertreter/eine Vertreterin entsendet, von ihm aufgrund der übersandten
Tagesordnung entschieden wird.