Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Verwaltungsausschuss nimmt von der
Vorlage Kenntnis.
Zu b) Der
Rat beschließt, in die Mitgliederversammlung des Vereins „Stadtmarketing e. V.“
folgende Personen zu entsenden:
1.
Herr / Frau ................................................
2.
Herr / Frau ................................................
3.
Herrn Bürgermeister Alfred Baxmann
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 5 der
Vereinssatzung sind Organe des Vereins
a.
die Mitgliederversammlung
b.
der Vorstand
Mitgliederversammlung
Nach § 6 Abs. 1
der Vereinssatzung hat die Stadt Burgdorf in der Mitgliederversammlung drei
Stimmen durch drei stimmberechtigte Personen. Diese können ihre Stimmen nur
einheitlich abgeben.
Entsprechend
diesen Vorgaben sind in die Mitgliederversammlung drei stimmberechtigte
Personen – wovon eine Person als Stimmführer zu benennen ist – zu entsenden. Da
mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen sind, muss gemäß § 138 Abs. 2
NKomVG der Bürgermeister, sofern er nicht verzichtet, dazu zählen. Der
Bürgermeister kann an seine Stelle eine andere Beschäftigte oder einen anderen
Beschäftigten vorschlagen. Von den Fraktionen und Gruppen sind mithin noch zwei
Vertreterinnen / Vertreter zu benennen. Es gilt das Wahlverfahren nach § 71
Abs. 6 NKomVG (Verfahren Hare-Niemeyer i. S. des § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG).
Für die beispielhafte Berechnung bitte ich auf die Anlagen zur Vorlage 2011
0024 – Vertretung der Stadt Burgdorf in der Musikschule Ostkreis Hannover e. V.
– zurückzugreifen.
Vorstand
Gemäß § 8 Abs. 1
und 2 der Vereinssatzung ist der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Burgdorf
kraft Gesetzes Mitglied des Vorstandes.