Betreff
Ergänzung der Ausschüsse des Rates
Vorlage
2011 0014
Aktenzeichen
022-160
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach § 71 Abs. 7 NKomVG kann der Rat beschließen, dass neben Ratsfrauen und Ratsherren andere Personen, z.B. Mitglieder von kommunalen Beiräten, jedoch nicht Gemeindebedienstete, Mitglieder der Ausschüsse werden.

 

Die Einbeziehung von nicht dem Rat angehörenden Personen in die Arbeit der Fachausschüsse empfiehlt sich häufig deshalb, um die besonderen Erfahrungen und Kenntnisse solcher Bürger für die Ratsarbeit nutzbar zu machen, die selbst dem Rat nicht angehören können oder wollen.

 

So ist es für die Berufung in einen Ausschuss auch nicht erforderlich, dass das ratsfremde Mitglied, obwohl es eine ehrenamtliche Tätigkeit (§ 38 NKomVG) ausübt, überhaupt zum Rat wählbar ist, also z.B. in der Gemeinde wohnt.

 

Bei der Berufung von Nichtratsmitgliedern sollte darauf geachtet werden, dass gem. § 71 Abs. 7 Satz 2 NKomVG mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder Ratsfrauen oder Ratsherren sein sollen. Sofern der Rat jedoch den Ausschuss in einem hiervon abweichenden Verhältnis zwischen Ratsfrauen/-herren und anderen Personen besetzen will, ist ein einstimmiger Beschluss nicht notwendig, da es sich hier um eine Soll-Vorschrift handelt, die nicht zwingend ist.

 

Die Anzahl der in die einzelnen Ausschüsse zu berufenden Nichtratsmitglieder ist vom Rat durch Beschluss festzulegen.

 

Die Gruppe der mit ratsfremden Personen zu besetzenden Sitze ist in einem separaten Verfahren nach den Regeln des § 71 Absätze 2, 3, 5 und 10 NKomVG zu verteilen.

 

Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen (§ 71 Abs. 10 NKomVG).

 

Auch die Besetzung des Ausschusses mit ratsfremden Personen muss durch einen Beschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt werden.

 

Zur ergänzenden Information sind nachstehend nochmals die Ratsausschüsse aufgeführt, die in der 16. Wahlperiode um ratsfremde Personen ergänzt worden waren:

 

1. Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen und Bauausschuss

 

Neun Ratsmitglieder; ergänzt um jeweils zwei Personen.

 

2. Ausschuss für Umwelt und Verkehr

 

Neun Ratsmitglieder; ergänzt um zwei Personen sowie den Naturschutzbeauftragten der Region Hannover.

 

Für die 17. Wahlperiode wurde vorgeschlagen, ein beratendes Mitglied auf Vorschlag der Burgdorfer Umweltverbände zu benennen. Hier habe ich den Naturschutzbund Ortsgruppe Burgdorf sowie den Naturschutzbeauftragten der Region Hannover für den Bereich Burgdorf angeschrieben mit der Bitte, einen abgestimmten Vorschlag für den Rat vorzulegen.

 

3. Ausschuss für Soziales und Integration (vorher die ausländischen Mitbürger)

 

Neun Ratsmitglieder; ergänzt um sechs Personen (abweichender Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG).

 

Die Berufung der sechs beratenden Mitglieder erfolgte auf Vorschlag

 

-    des Deutschen Roten Kreuzes Burgdorf

-    der Arbeiterwohlfahrt

-    der Caritas

-    des Diakonischen Werkes

-    des Sozialverbandes Deutschland OV Burgdorf

-    der St. Pankratius-Kirchengemeinde (es wurde die für die Kirchengemeinde tätige Vertreterin für die ausländischen Mitbürger vorgeschlagen).

 

 

4. Feuerwehrausschuss

 

Sieben Ratsmitglieder; ergänzt um den Stadtbrandmeister. Als sein Vertreter im Verhinderungsfall der stellv. Stadtbrandmeister. Der Stadtbrandmeister hat sein Interesse bekundet, wiederum dem Ausschuss als beratendes Mitglied anzugehören.

 

 

5. Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur

 

Neun Ratsmitglieder; ergänzt um zwei Personen (der gesetzliche Pflicht-Schulausschuss wird über eine gesonderte Vorlage betrachtet). Je ein beratendes Mitglied für den Bereich Kultur und für den Bereich Sport. Die Kulturverbände sowie die Sportvereine habe ich angeschrieben mit der Bitte, dem Rat je einen abgestimmten Vorschlag zu unterbreiten.