Betreff
Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten
Vorlage
2011 0011
Aktenzeichen
022-170
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)     Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

 

zu b)     Der Rat beschließt, für die Dauer der 17. Wahlperiode die Zahl der Beigeordneten um zwei auf acht Beigeordnete zu erhöhen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Nach § 74 Abs. 2 Satz 1 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit 32 Ratsmitgliedern sechs Beigeordnete.

 

Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG kann der Rat in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 16 bis 44 Abgeordnete haben, für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht. Eine spätere Erhöhung ist nicht möglich, weil sie für die Dauer der Wahlperiode vorzunehmen ist. Ebenso wenig ist eine Aufhebung des Beschlusses während der Wahlperiode möglich.

 

In der 16. Wahlperiode hatte der Rat die Zahl der Beigeordneten um 2 auf 8 erhöht.