Betreff
Wahl der / des stellv. Ratsvorsitzenden
Vorlage
2011 0009
Aktenzeichen
022-28.2
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Vertretung der/des Ratsvorsitzenden.
Die entsprechenden Formulierungen des Landesrechts geben einen Inhalt des Beschlusses nicht vor, weshalb sowohl eine bestimmte Person berufen werden kann als auch der jeweilige Inhaber einer Funktion, z. B. der/die stellv. Bürgermeister/in.
Außerdem bestimmt der Rat auch die Anzahl der Vertreter.
Es ist darauf hinzuweisen, dass dem Rat nicht angehörende Personen nicht zum/zur Vertreter/in des/der Ratsvorsitzenden bestellt werden können.