Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-22 "City-Markt", Entwurf
Bezugsvorlage: 01175/03/2006
Vorlage
2007 0101
Aktenzeichen
61, 0-22
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unter 2.

formulierten Beschlüsse zu fassen.

2.      Der Verwaltungsausschuss

-         stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-22 „City-Markt“ in der anliegenden Fassung vom 25.01.07 zu und

-         beauftragt den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplans die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen zu lassen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage Nr. 01175/03/06 hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 31.10.2006 beschlossen, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 14. November 2006 bis 28. November 2006. Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes abgegebene Stellungnahme hat zu keiner Änderung der Planzeichnung geführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 08.11.2006. Damit wurde für die Zeit bis zum 15. Dezember 2006 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht. Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich gemacht.

Die Stellungnahmen und -soweit erforderlich- die Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in den Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-22 "City-Markt" in den neuen Teil III aufgenommen worden.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für die Original-Planzeichnung ein größerer Maßstab (neu 1:500) gewählt. Eine Aktualisierung der Planzeichnung wurde durch geringfügige Änderungen bei den Verkehrsflächen, privaten Grünflächen und durch die Festsetzung von erhaltenswerten Bäumen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB vorgenommen. Weiter wurden ergänzende Festsetzungen zu First- und Traufhöhen sowie zu Gebäudehöhen der Flachdachsegmente im Bereich des geplanten Marktes aufgenommen.

 

Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes wurden teilweise angepasst und ergänzt. Die Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung wurden um die Nr. 5, ‚Einfriedung’ und Nr. 6 ‚Werbeanlagen’ erweitert. Die gegenüber der Vorentwurfsfassung vom September 2006 veränderten textlichen Festsetzungen bzw. geänderte und ergänzte Textteile in den Teilen I und II der Begründung sind grau hinterlegt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0-22 "City-Markt" wurde vorbereitet und liegt der Vorlage an. Er wird in der Sitzung des Bauausschusses am 12.02.2007 vom Büro Rücken & Partner, welches von der Investorenseite beauftragt wurde, vorgestellt.

Mit dem Entwurf können die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.

Die öffentliche Auslegung erfolgt mit der Planzeichnung im Maßstab 1:500.

 

 

Anlagen:

Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-22 „City-Markt“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht, Stand: 25.01.07.