Bezugsvorlage: 01175/03/2006
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die unter 2.
formulierten
Beschlüsse zu fassen.
2.
Der
Verwaltungsausschuss
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stimmt
dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-22 „City-Markt“ in der anliegenden Fassung
vom 25.01.07 zu und
-
beauftragt
den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplans die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchführen
zu lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage Nr. 01175/03/06 hatte der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 31.10.2006 beschlossen, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgte in der Zeit vom 14. November 2006 bis 28. November 2006. Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes abgegebene Stellungnahme hat zu keiner Änderung der Planzeichnung geführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgte mit Schreiben vom 08.11.2006. Damit wurde für die Zeit bis zum 15. Dezember 2006 die Gelegenheit zur Stellungnahme ermöglicht. Die im Rahmen dieses Verfahrensschrittes abgegebenen Stellungnahmen haben keine Änderung der Planzeichnung erforderlich gemacht.
Die Stellungnahmen und -soweit erforderlich- die Abwägungsvorschläge sind als Ausführungen der Stadt Burgdorf in den Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-22 "City-Markt" in den neuen Teil III aufgenommen worden.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde für die Original-Planzeichnung ein größerer Maßstab (neu 1:500) gewählt. Eine Aktualisierung der Planzeichnung wurde durch geringfügige Änderungen bei den Verkehrsflächen, privaten Grünflächen und durch die Festsetzung von erhaltenswerten Bäumen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB vorgenommen. Weiter wurden ergänzende Festsetzungen zu First- und Traufhöhen sowie zu Gebäudehöhen der Flachdachsegmente im Bereich des geplanten Marktes aufgenommen.
Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes wurden teilweise angepasst und ergänzt. Die Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung wurden um die Nr. 5, ‚Einfriedung’ und Nr. 6 ‚Werbeanlagen’ erweitert. Die gegenüber der Vorentwurfsfassung vom September 2006 veränderten textlichen Festsetzungen bzw. geänderte und ergänzte Textteile in den Teilen I und II der Begründung sind grau hinterlegt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 0-22 "City-Markt" wurde vorbereitet und liegt der Vorlage an. Er
wird in der Sitzung des Bauausschusses am 12.02.2007 vom Büro
Rücken & Partner, welches von der Investorenseite beauftragt
wurde, vorgestellt.
Mit dem Entwurf können die
Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit
(§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behördenbeteiligung
(§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu
entscheiden.
Die öffentliche Auslegung erfolgt
mit der Planzeichnung im Maßstab 1:500.
Anlagen:
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-22 „City-Markt“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht, Stand: 25.01.07.