Betreff
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
Vorlage
2011 0006
Aktenzeichen
022-23
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Sachverhalt und Begründung:

 

Gem. § 60 NKomVG sind die Ratsfrauen und Ratsherren zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl von dem Bürgermeister förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Da die Konstituierung des Rates im Kern in der Wahl des Ratsvorsitzenden besteht, sind die Ratsfrauen und Ratsherren vor der Wahl des Ratsvorsitzenden förmlich zu verpflichten.

 

Der Verpflichtung geht die Pflichtenbelehrung nach § 43 NKomVG voraus, die sich auf die Bestimmungen der §§ 40 - 42 NKomVG bezieht.

 

Die Texte der §§ 40 - 43 und 60 NKomVG sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Mit Beschluss vom 05.02.2009 hat der Rat eine Ratsvorschrift zur Annahme von unentgeltlichen Leistungen erlassen, die ebenfalls in der Anlage beigefügt ist. Diese Ratsvorschrift ist von den Ratsmitgliedern zu beachten.