Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage
2011 0002
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgend formulierten Beschluss zu fassen.

 

 

Der Rat beschließt, die 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 16.12.2004 in der sich aus der Anlage der Vorlage Nr. 2011 0002 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage           beigefügten) Fassung zu erlassen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat der Stadt Burgdorf am 16.12.2004 beschlossenen und am 01.01.2005 in Kraft getretenen Hundesteuersatzung wurden die Steuersätze letztmalig geändert.

 

Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Für den ersten Hund

72,00 €

pro Jahr ( 6,00 € monatlich)

Für den zweiten Hund

108,00 €

pro Jahr ( 9,00 € monatlich)

Für jeden weiteren Hund

144,00 €

pro Jahr (12,00 € monatlich)

 

Am 09.12.2010 hat der Rat der Stadt Burgdorf das Haushaltssicherungskonzept beschlossen, in dem unter anderem auch eine Anhebung der Hundesteuersätze ab 2012 um 5 % vorgesehen ist.

 

Diese Anhebung ergibt ab dem 01.01.2012 folgende Steuersätze:

 

Für den ersten Hund

75,60 €

pro Jahr ( 6,30 € monatlich)

Für den zweiten Hund

114,00 €

pro Jahr ( 9,50 € monatlich)

Für jeden weiteren Hund

150,00 €

pro Jahr (12,50 € monatlich)

 

Bei den vorgeschlagenen Beträgen wurde berücksichtigt, dass keine monatlichen „Cent“  Beträge veranlagt werden sollten und die Anhebung für jeden weiteren Hund schon jetzt über dem Regionsdurchschnitt liegt.

 

Die neuen Beträge liegen für den ersten und zweiten Hund noch immer unter dem Durchschnitt der Hundesteuersätze der Kommunen in der Region Hannover.

 

Folgende Hundesteuern werden in diesem Jahr von den genannten Kommunen erhoben:

 

 

1.     Hund

2.     Hund

Weitere Hunde

Barsinghausen

107,00

138,00

176,00

Burgwedel

45,00

60,00

84,00

Garbsen

96,00

144,00

192,00

Gehrden

70,00

155,00

155,00

Hemmingen

84,00

156,00

180,00

Isernhagen

84,00

156,00

156,00

Laatzen

84,00

96,00

102,00

Langenhagen

61,20

91,80

123,00

Lehrte

68,00

93,00

123,00

Neustadt

72,00

111,00

147,60

Pattensen

78,00

96,00

120,00

Ronnenberg

84,00

138,00

180,00

Seelze

114,00

162,00

228,00

Sehnde

63,00

75,00

87,00

Springe

96,00

120,00

144,00

Uetze

75,00

110,00

110,00

Wedemark

67,49

92,03

122,71

Wennigsen

63,00

99,00

99,00

Wunstorf

96,00

126,00

156,00

 

 

 

 

Durchschnitt

79,35

116,78

141,33

 

Zurzeit sind in Burgdorf ca. 1.630 Ersthunde sowie 15 Zweit- und 15 weitere Hunde gemeldet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Durch den als Anlage beigefügten Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 16.12.2004 ergeben sich, soweit keine größeren Veränderungen bei den An- bzw. Abmeldungen eintreten, Mehreinnahmen von rund 6.000,00 €.

 

Der Haushaltsansatz in 2012 kann somit auf insgesamt 127.000,00 € festgesetzt werden.

 

 

 

Anlage:

Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 16.12.2004.