Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen /
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den nachfolgend formulierten Beschluss
zu fassen.
Der
Rat beschließt, die 12. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
vom 19.11.1987 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2011 0003
ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage beigefügten) Fassung zu erlassen.
Sachverhalt und Begründung:
Mit der vom Rat am 28.10.2010 beschlossenen und am 01.01.2011 in Kraft getretenen 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 19.11.1987 wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt: Reinigungsklasse I nur Winterdienst 0,71
€ Reinigungsklasse
Il Reinigung 14-täglich inkl.
Winterdienst 1,95
€ Reinigungsklasse
III Reinigung mind. 2 x wöchentl.
inkl. Winterdienst 2,63
€ Reinigungsklasse
IV Reinigung mind. 1 x wöchentl.
inkl. Winterdienst 2,44
€ Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im
Jahr 2010 zeigt eine Unterdeckung in Höhe von insgesamt 370.572,89 €
in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung
(einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2010 eine Überdeckung in
Höhe 85.669,40 € und im Winterdienst eine Unterdeckung in Höhe von 456.242,29 € entstanden. Die Überdeckungen
im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) sind
entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten
drei Jahre nach Abschluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Die
Unterdeckungen im Bereich Winterdienst sollen grundsätzlich in dem
selben Zeitraum ausgeglichen werden. Bezüglich der Ursachen der errechneten
Über- bzw. Unterdeckung verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in
der Betriebsabrechnung. Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2010, die mit der dazugehörigen Kalkulation der Gebühren ab 2012 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt. Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer Erhöhung der Gebührensätze für den Winterdienst sowie zu einer Ermäßigung für die Straßenreinigung. Bei einer Frontlänge von z. B. 20 Metern würde sich die Jahresgebühr um insgesamt 3,60 € (Reinigungsklasse IV) erhöhen. Für die Kalkulation der Gebühren für den Winterdienst wurde hinsichtlich der Kostenansätze ein Durchschnittssatz der letzten zehn Jahre gebildet, um so durch die Berücksichtigung verschieden starker Winter einen möglichst gleichbleibenden Gebührensatz zu erreichen. Gerade die strengen Winter 2009 und 2010 haben hier allerdings zu einer deutlichen Erhöhung der durchschnittlichen Kosten geführt. In den Jahren bis 2008 wurden ausschließlich Überschüsse aus Vorjahren abgewickelt. Das noch höhere, gegenüber 2009 ermittelte negative Ergebnis aus 2010 führt letztendlich zu einer erheblichen Erhöhung der durch Gebühren zu deckenden Winterdienstkosten. Um einen noch höheren Gebührensatz für den Winterdienst zu vermeiden, wurde ausnahmsweise daher der Vortrag der Kostenunterdeckung auf vier Jahre verteilt (Seite 17) und beim Stundendurchschnitt der letzten zehn Jahre wurde die Kalkulationspraxis dahingehend umgestellt, dass künftig jeweils das beste und das schlechteste Ergebnis herausgerechnet werden (Seite 23). Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten, ist eine Anpassung der Gebührensätze erforderlich, um den Gebührenhaushalt im Bereich Straßenreinigung/Winterdienst 2012 ausgeglichen gestalten zu können. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2012 ergeben: Reinigungsklasse
1 nur Winterdienst 1,28
€ Reinigungsklasse
2 Reinigung 14-täglich inkl.
Winterdienst 2,15 € Reinigungsklasse
3 Reinigung 2 x wöchentl. inkl.
Winterdienst 2,80 € Reinigungsklasse
4 Reinigung 1 x wöchentl. inkl.
Winterdienst 2,62 € II. Finanzielle Auswirkungen In dem als Anlage 2
beigefügten Entwurf einer 12. Satzung zur Änderung der
Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1987' sind die neu kalkulierten
Gebührensätze berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebührensätze führen
im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen
Veranlagungsmeter zu einer Erhöhung der Einnahmen in 2012 in Höhe von rd.
70.000,00 €. Der Haushaltsansatz in 2012 kann somit auf insgesamt 500.000,00
€ festgesetzt werden. |
Anlagen:
Anlage
1: Betriebsabrechnung Straßenreinigung
mit Gebührenkalkulation |
Anlage 2: Entwurf einer 12. Satzung zur Änderung der
Straßenreinigungsge-bührensatzung vom 19.11.1987' |
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