Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
17.500 € |
54100.787250 |
|
||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|
|
|
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
|||||
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den nachfolgend aufgeführten Beschluss zu fassen.
Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem neuen Produktkonto 54100.787250 (Baustraße Heideweg) in Höhe von 17.500,00 € zu.
Sachverhalt und Begründung:
Auf dem
Grundstück "Weidendamm 1", das am "Heideweg" zurückgesetzt
gelegen ist, beabsichtigt ein Investor die Vermarktung zweier Grundstücke für
die Bebauung von Einfamilienhäusern.
Das Vorhaben ist aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich genehmigungsfähig.
Allerdings ist bislang eine Erschließung dieses Grundstückes nicht vorhanden.
Historisch bedingt stehen auf dem zuführenden städtischen Wegeflurstück, das
als Straßenfläche dienen soll, ein Gebäudeteil sowie Bäume. Eine Baugenehmigung
könnte erteilt werden, notwendig ist allerdings noch die Herstellung der
bislang nicht gesicherten Erschließung. Darüber hinaus ist das vorhandene
Gebäude ebenfalls ohne eine Erschließung errichtet worden. Eine Lösung dieses
Zustandes soll nicht zu Lasten der Stadt erfolgen.
Von daher
wurde mit den jetzigen Eigentümern des Grundstückes vereinbart, dass diese die
Kosten für die Baustraße übernehmen. Vorab sind 80% der Baukosten an die Stadt
zu überweisen. Die Restkosten werden nach Fertigstellung der Straße mit den
Eigentümern abgerechnet. Da die genannte Maßnahme für den Haushalt 2011 nicht
veranschlagt wurde, ist es nunmehr erforderlich, die genannten Kosten in Höhe
von 17.500,00 €
außerplanmäßig
bereitzustellen.
Die
Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über
10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.
Die
Deckung ist über die genannte Vorauszahlung in Höhe von 14.000,00 € und über Einsparungen unter dem
Produktkonto 54100.787215 „Restkosten Straßenbau (Vorjahre)“ gegeben.
Es ist vorgesehen noch im Oktober j November d.J. die Bauarbeiten auszuschreiben bzw. durchzuführen.