Betreff
Außerplanmäßige Auszahlung für die Erstellung einer Baustraße im Heideweg
Vorlage
2011 0994
Aktenzeichen
20-Ham
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

17.500 €

54100.787250

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den nachfolgend aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

Der Rat der Stadt Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der Leistung einer außerplanmäßigen Auszahlung bei dem neuen Produktkonto 54100.787250 (Baustraße Heideweg) in Höhe von 17.500,00 € zu.

Sachverhalt und Begründung:

 

Auf dem Grundstück "Weidendamm 1", das am "Heideweg" zurückgesetzt gelegen ist, beabsichtigt ein Investor die Vermarktung zweier Grundstücke für die Bebauung von Einfamilienhäusern. Das Vorhaben ist aus planungsrechtlicher Sicht grundsätzlich genehmigungsfähig. Allerdings ist bislang eine Erschließung dieses Grundstückes nicht vorhanden. Historisch bedingt stehen auf dem zuführenden städtischen Wegeflurstück, das als Straßenfläche dienen soll, ein Gebäudeteil sowie Bäume. Eine Baugenehmigung könnte erteilt werden, notwendig ist allerdings noch die Herstellung der bislang nicht gesicherten Erschließung. Darüber hinaus ist das vorhandene Gebäude ebenfalls ohne eine Erschließung errichtet worden. Eine Lösung dieses Zustandes soll nicht zu Lasten der Stadt erfolgen.

 

Von daher wurde mit den jetzigen Eigentümern des Grundstückes vereinbart, dass diese die Kosten für die Baustraße übernehmen. Vorab sind 80% der Baukosten an die Stadt zu überweisen. Die Restkosten werden nach Fertigstellung der Straße mit den Eigentümern abgerechnet. Da die genannte Maßnahme für den Haushalt 2011 nicht veranschlagt wurde, ist es nunmehr erforderlich, die genannten Kosten in Höhe von 17.500,00 außerplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Zuständigkeit für die Zustimmung zu außerplanmäßigen Auszahlungen über 10.000,00 € liegt beim Rat der Stadt Burgdorf.

 

Die Deckung ist über die genannte Vorauszahlung in Höhe von 14.000,00 und über Einsparungen unter dem Produktkonto 54100.787215 „Restkosten Straßenbau (Vorjahre)“ gegeben.

 

 

 

 

Es ist vorgesehen noch im Oktober j November d.J. die Bauarbeiten auszuschreiben bzw. durchzuführen.