Betreff
Strategische Ziele der Stadt Burgdorf
Vorlage
2011 0989
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Jahre 2010 hat Herr Bürgermeister Baxmann vier strategische Ziele formuliert:

 

1.             Burgdorf als familienfreundliche Stadt positionieren

2.             Burgdorf als Lernstandort mit breitgefächertem Bildungsangebot qualifizieren

3.             Burgdorf als leistungsstarken und attraktiven Wirtschaftsstandort profilieren

4.             Burgdorf als lebendige „Bürgerstadt“ mit effizienter Verwaltung als bürgernahem Dienstleister bei gesicherter finanzieller Handlungsfähigkeit weiterentwickeln

 

Inhaltliche Aussagen zu diesen vier strategischen Zielen werden weiter unten in dieser Vorlage gegeben. An dieser Stelle soll zunächst auf das Vorgehen selbst eingegangen werden.

 

 

Die Bedeutung der Ziele im NKR

 

Die Bildung von strategischen Zielen ist ein Bestandteil des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR), das in Niedersachsen spätestens zum Haushalt 2012 umgesetzt sein muss. Einzelne Bausteine wurden seitens der Stadtverwaltung bereits in den vergangenen Jahren umgesetzt. Dazu zählt die Definition von Produkten, in denen die vielfältigen Leistungen der Stadtverwaltung gebündelt sind, bis hin zur Einführung der Doppik (Doppelte Buchführung in Konten), die mit dem Haushalt 2010 eingeführt wurde.

 

Mit der Einführung der Doppik geht die vollständige Erfassung und Bewertung des städtischen materiellen und immateriellen Vermögens einher, denn die Bilanz ist Bestandteil der Doppik.

 

Das NKR verfolgt einen Steuerungsansatz, der auf die zu erstellenden Leistungen und ihre Wirkung abstellt, auch als Output und Outcome bezeichnet. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 21. November 2003 die Zielsetzung der Umstellung auf ein doppisches Rechnungswesen wie folgt beschrieben:

 

"... durch die Reform des Gemeindehaushaltsrechts (soll)

 

·                das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen von der bislang zahlungsorientierten Darstellungsform auf eine ressourcenorientierte Darstellung umgestellt und

 

·                die Steuerung der Kommunalverwaltungen statt durch die herkömmliche Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen (Inputsteuerung) durch die Vorgabe von Zielen für die kommunalen Dienstleistungen (Outputsteuerung) ermöglicht werden.“

 

Diese Forderung ist in der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO) in verschiedenen Stellen umgesetzt. In § 21 der GemHKVO heißt es:

 

„(1) Zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung setzt die Gemeinde nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und nach den örtlichen Bedürfnissen ins-besondere die Kosten- und Leistungsrechnung und das Controlling mit einem unterjährigen Berichtswesen ein.

 

(2)    Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgs-kontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“

 

Mit Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle ist der gesamte jährlich sich wiederholende Controlling-Regelkreis angesprochen, wie er auch im Controlling-Bericht für die Stadt Burgdorf zu finden ist.

 

Abb. 1: Controlling-Regelkreis


 

 

 

 

Der § 21 GemHKVO fordert im Ergebnis die Umsetzung des Controlling-Regelkreises durch den Abschluss von Zielvereinbarungen, der Definition von Maßnahmen zur Zielerreichung, sowie ein darauf aufbauendes unterjähriges Berichtswesen mit integrierter Abweichungsanalyse. In Ansätzen ist dieses bereits vorhanden.

 

In § 4 der GemHKVO wird auf die „wesentlichen“ Produkte abgestellt:

 

„(7) In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen und die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen beschrieben sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt.“

 

Nach welchen Kriterien sich die im Absatz 7 genannte „Wesentlichkeit“ richtet ist unbestimmt. Kriterien, die die Wesentlichkeit bestimmen, können z.B. sein:

 

1.     die strategische Ausrichtung der Stadt (z.B. als „Familienfreundliche Stadt“),

2.     die Bedeutung des Produktes für die Politik / die Verwaltung,

3.     das Bürgerinteresse an einem Produkt / einer Leistung,

4.     die Bedeutung des Produktes aus finanzieller Sicht.

 

 

Die Bildung von Zielen ist demnach ein inhärenter Bestandteil des NKR.

 

Die KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) definiert Ziele wie folgt: Ziele sind "anzustrebende Zustände, Ergebnisse, Wirkungen u. ä., die durch kommunale Tätigkeiten realisiert werden sollen. Die Ziele werden in Zielfeldern sortiert, mittels Kennzahlen beschrieben und gemessen."

 

Es gibt unterschiedliche Zielebenen. Die nachfolgende Zielpyramide gibt einen Überblick häufig verwendeter Zielebenen. An der Spitze stehen die strategischen Ziele, die sich grundsätzlich durch folgende Merkmale auszeichnen:

 

·                Sie definieren verbindliche Absichten, Prioritäten, Schwerpunkte, die man seitens Politik und Verwaltung erreichen bzw. umsetzen will.

·                Sie haben einen längerfristigen Zeithorizont (länger als ein Jahr).

·                Der Grad der Zielerreichung ist i.d.R. nicht direkt messbar.

 


 

 

 

Aus den strategischen Zielen leiten sich die Produktziele bzw. die operativen Ziele ab. Diese Begriffe sind inhaltsgleich und bezeichnen Ziele, die so formuliert sind, das der Grad der Zielerreichung messbar ist.

 

Für die Bildung von Produktzielen wird untersucht, welche Produkte der Erreichung eines strategischen Ziels dienlich sind. Für diese Produkte werden dann entsprechende Produktziele formuliert und vereinbart.

 

Die unterste Ebene der Zielpyramide beschreibt den Weg, auf dem die Ziele erreicht werden sollen (Maßnahmen) und wie die Zielerreichung gemessen werden kann (Kennzahlen, Indikatoren).

 

 

Die Vorgehensweise in der Stadt Burgdorf

 

In der Stadtverwaltung Burgdorf wurde nach der Formulierung der strategischen Ziele eine Übersicht der Produkte erstellt, die einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten können. Im Anschluss daran wurden Produktziele formuliert. Letztere speisen sich zum großen Teil aus einer verwaltungsinternen Umfrage zu den familienfreundlichen Angeboten der Stadt Burgdorf, die von der Gleichstellungsbeauftragten und dem Controlling durchgeführt wurde. Diese Übersicht wurde verwaltungsintern besprochen.

 

Im Anschluss daran wurde den im Rat der Stadt Burgdorf vertretenen Parteien angeboten, diese Zielübersicht im Rahmen der Fraktions- bzw. Gruppensitzungen zu erläutern und zu diskutieren. Dabei wurde nach der Erläuterung die Gelegenheit gegeben, sich intensiv mit dieser Übersicht auseinander zu setzen und danach die eigenen Vorschläge, Ergänzungen und Streichungen vorzunehmen.

 

Aus allen Rückmeldungen wurde dann im Rahmen einer Sitzung der Lenkungsgruppe Verwaltungsreform eine konsolidierte Fassung erstellt und abermals den Produktverantwortlichen vorgelegt.

 

Das Ergebnis ist eine abgestimmte Zielübersicht, die eine Grundlage für die Mittelanmeldungen für den Haushalt 2012 darstellt. Des Weiteren wird ein unterjähriges Berichtswesen vorbereitet, dass nach den aktuellen Planungen im Laufe des Jahres 2012 beginnen soll. Hierfür werden z.Zt. Vorbereitungen getroffen.

 

 

Die strategischen Ziele der Stadt Burgdorf

 

Die strategischen Ziele der Stadt Burgdorf lauten:

 

1.             Burgdorf als familienfreundliche Stadt positionieren

2.             Burgdorf als Lernstandort mit breitgefächertem Bildungsangebot qualifizieren

3.             Burgdorf als leistungsstarken und attraktiven Wirtschaftsstandort profilieren

4.             Burgdorf als lebendige „Bürgerstadt“ mit effizienter Verwaltung als bürgernahem Dienstleister bei gesicherter finanzieller Handlungsfähigkeit weiterentwickeln

 

 

Zu 1.: Burgdorf als familienfreundliche Stadt positionieren

 

Der demographische Wandel zeigt sich für die gesamte Bunderepublik in zwei Entwicklungen:

 

1.             Die Einwohnerzahl geht zurück.

2.             Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt.

 

Diese Entwicklungen haben Auswirkungen auf alle Bereiche. Eine kurze Auswahl soll diese Auswirkungen aufzeigen:

 

·                Ein Teil der städtischen Einnahmen (z.B. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer) wird auf Basis der Einwohnerzahlen ermittelt.

 

·                Die städtische Infrastruktur (u.a. Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Abwasserbeseitigung) kann bei sinkenden Einwohnerzahlen nicht mehr ausgelastet werden. Sofern die Einrichtungen nicht geschlossen werden können, wird der Betrieb tendenziell für die Bürger/innen teurer.

 

·                Der hiesige Einzelhandel ist auf 30.000 Einwohner/innen ausgerichtet. Ein Rückgang der Einwohnerzahlen führt tendenziell zu einem Rückgang der Nachfrage und die Alterung der Bevölkerung zu einer Verlagerung der nachgefragten Güter und Dienstleistungen.

 

·                Die Wirtschaft ist nicht nur auf die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen angewiesen, sondern auch auf das Angebot an (qualifizierten) Arbeitskräften. Fehlen diese, können sich Einschränkungen der Leistungsfähigkeit ergeben. Aufträge müssen mangels Arbeitskräften abgelehnt werden (schon heute können die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht mehr vollständig besetzt werden).

 

Schrumpfende Städte können sich nur noch mit großer Mühe oder ggf. auch gar nicht aus einer solchen Abwärtsspirale befreien, sofern sie nicht von der Nähe eines Ballungsraumes profitieren: Sinkende Einwohnerzahlen führen zu weniger Einnahmen, die Wirtschaft investiert weniger, vorwiegend ziehen gut ausgebildete Menschen fort, etc. Burgdorf kann hierbei von der räumlichen Nähe zur Stadt Hannover profitieren.

 

Daher ist die Familienfreundlichkeit ein wesentlicher Faktor, die Einwohnerzahlen zu stabilisieren. Dabei ist der Begriff der Familienfreundlichkeit weit zu fassen: Zur Familienfreundlichkeit gehören nicht nur die Kinderbetreuung, sondern auch attraktiver Wohnraum, kulturelle und andere Freizeitangebote, Verkehrsanbindung, ÖPNV, Beratung und Hilfen in Notlagen, attraktive Einkaufsmöglichkeiten, eine intakte Umwelt und anderes.

 

Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang, dass Bürger, Politik, Verwaltung und Wirtschaft hier eine Gemeinschaftsaufgabe erkennen. Die Akteure sind auf gegenseitige Unterstützung angewiesen, da die Familienfreundlichkeit eine umfassende Aufgabe darstellt, von der aber auch alle profitieren.

 

Die Stadt Burgdorf verfügt über zahlreiche attraktive Angebote für Familien. Dieses strategische Ziel soll dazu beitragen, diese Angebote bekannter zu machen und Burgdorf als familienfreundliche Stadt stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken.

 

Im Rahmen dieses Ziels stehen Familien mit Kindern im Fokus. Den Auswirkungen des demographischen Wandels hinsichtlich der zunehmenden Alterung der Bevölkerung wird ebenfalls begegnet. Hier ist beispielhaft das Burgdorfer Modell zu nennen.

 

 

Zu 2.: Burgdorf als Lernstandort mit breitgefächertem Bildungsangebot qualifizieren

 

Ein umfassendes Schulangebot vor Ort ist ein wichtiger Standortfaktor für eine Stadt. Ein solches Angebot ist für junge Familien – und solche, die es werden wollen - ein wichtiger Grund, sich für Burgdorf als Wohnstadt zu entscheiden. Daher steht dieses Ziel in einem engen Sachzusammenhang mit dem Ziel, Burgdorf als familienfreundliche Stadt zu positionieren.

 

Eine gute Ausbildung ist darüber hinaus ein wichtiger Standortfaktor für eine im (internationalen) Wettbewerb stehende Wirtschaft. Das strategische Ziel "Lernstandort Burgdorf“ berührt daher auch das Handlungsfeld „Wirtschaft und Arbeit“. Der demographische Wandel führt in der Zukunft zu einem Fachkräftemangel. Wie oben bereits erwähnt, lassen sich schon heute nicht mehr alle Ausbildungsplätze besetzen. Dieses kann negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes Burgdorf haben.

 

Daher ist das Ziel "Lernstandort Burgdorf“ u.a. auch ein wichtiger Erfolgsfaktor für die zukünftige (wirtschaftliche) Entwicklung Burgdorfs.

 

 

Zu 3.: Burgdorf als leistungsstarken und attraktiven Wirtschaftsstandort profilieren

 

Die Entwicklung der Einwohnerzahlen und die Entwicklung der örtlichen Wirtschaft sind inhaltlich nicht voneinander zu trennen. Sinkende Einwohnerzahlen haben negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung und eine stagnierende oder zurückgehende Wirtschaft hat negative Auswirkungen auf die Einwohnerzahl.

 

Daher gehört zu einer schlüssigen Gesamtstrategie zur zukünftigen Entwicklung der Stadt Burgdorf auch die Förderung des Wirtschaftsstandortes Burgdorf.

 

Die Umsetzung dieses strategischen Ziels wird durch einen umfassenden Ansatz verfolgt: Attraktive Gewerbeflächen und die kompetente und unbürokratische Beratung der ansässigen und der ansiedlungsinteressierten Unternehmen ergänzen sich zu einem attraktiven Angebot.

 

Von den umfassenden Betreuungsangeboten für Kinder (s. Ziel 1.: Burgdorf als familienfreundliche Stadt positionieren) und dem gut ausgebauten Lern- und Bildungsangebot (s. Ziel 2.: Burgdorf als Lernstandort mit breitgefächertem Bildungsangebot qualifizieren) in Burgdorf profitiert auch die hiesige Wirtschaft. Die Ziele 1. bis 3. stehen somit in einem engen Sachzusammenhang.

 

Die besondere Landschaft und ein vielfältiges Angebot an Einzelhandelsgeschäften in einer reizvollen Innenstadt mit Fachwerkhäusern sind gleichzeitig bedeutende Faktoren für die Förderung des Tagestourismus. Vielfältige Wohnmöglichkeiten und eine gute verkehrliche Anbindung an die Landeshauptstadt sind weitere positive Aspekte des Wirtschaftsstandortes Burgdorf.

 

 

Zu 4.: Burgdorf als lebendige „Bürgerstadt“ mit effizienter Verwaltung als bürgernahem Dienstleister bei gesicherter finanzieller Handlungsfähigkeit weiterentwickeln

 

Die strategische Ausrichtung der Stadt Burgdorf wird ergänzt durch das Bestreben, Burgdorf als eine lebendige „Bürgerstadt“ weiter zu entwickeln. Neben den o.g. umfassenden, aber im Wesentlichen klar abzugrenzenden Zielen (Familie, Bildung, Wirtschaft), sind hier die Inhalte zu nennen, die einer Stadt ihren individuellen Reiz verleihen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um sog. „weiche“ Faktoren, die in ihrer Wirkung aber keinesfalls unterschätzt werden dürfen:

 

§                vielfältige städtische Kunst-, Kultur- und Sportszene sichern und ausbauen.

 

§                Dorfgemeinschaften erhalten.

 

§                Angebot an (möglichst wohnortnahen) Sozialeinrichtungen erhalten und ergänzen; Arbeit der Sozial- und Wohlfahrtsverbände und -organisationen sowie des Seniorenrates fördernd begleiten.

 

§                Voraussetzungen für eine tolerante und bunte (vielfältige Lebensweisen, Migration, Integration) Stadtgesellschaft schaffen, kreative und innovative Potentiale und Ressourcen fördernd entwickeln und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle Bevölkerungsteile gewährleisten.

 

§                Bürgerschaftliche Teilhabe an der Stadtentwicklung und -gestaltung ermöglichen (Runde Tische, Bürgerforen u.a.m.) und aktive Bürgermitwirkung am Stadt- und Dorfleben befördern.

 

§                Stadtentwicklung

 

§                Bürgerservice u.a.m., Bürgerbüro

 

§                Transparenz (Internet, Online, Formularservice, bis hin zu „verständlichen“ Anschreiben und Bescheiden).

 

 

 

Ausblick

 

Der Formulierung der strategischen Ziele folgte die Formulierung der Produktziele (= operativen Ziele) unter Beteiligung von Politik und Verwaltung. Der vorliegende Entwurf ist als „1. Aufschlag“ zu verstehen und stellt nicht den angestrebten Endzustand dar. Vielmehr geht es darum, in das Verfahren einzusteigen.

 

Der nächste Schritt besteht in der Entwicklung und Umsetzung eines unterjährigen Berichtswesens. Hier sind noch umfassende Arbeiten zu erledigen. Ein wichtiger Punkt ist hierbei die Anschaffung einer geeigneten Software für das Controlling-Berichtswesen. Für diese Controlling-Berichte müssen Fachdaten aus allen Teilen der Verwaltung mit Finanzdaten verknüpft und in eine lesbare Form gebracht werden.

 

Es hat eine Vorführung eines aus Sicht der Controlling-Abteilung grundsätzlich geeigneten EDV-Programms gegeben, aber das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Nach dem Ankauf eines geeigneten EDV-Programms ist dieses einzurichten, die beteiligten Stellen sind zu schulen (u.a. für die dezentrale Eingabe der Fachdaten und zum Aufrufen der Berichte) bevor das Berichtswesen in den täglichen Betrieb gehen kann.

 

Der Zeitbedarf hängt sowohl vom Zeitpunkt des Ankaufs des EDV-Programms und außerdem von dem speziellen Einrichtungs- und Schulungsaufwand ab. Zusätzlich sind weitere Aufgaben geplant (die detaillierte Aufnahme der Arbeitsplätze und die Aufnahme der Geschäftsprozesse).

 

Ein konkreter Zeitpunkt der Einführung des Berichtswesens ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht genau bestimmbar, wobei natürlich ein Start im Laufe des Jahres 2012 erfolgen soll.

 

An dieser Stelle soll zudem darauf hingewiesen werden, dass das Leistungsspektrum einer Kommunalverwaltung so umfangreich ist, dass man i.d.R. nicht dazu übergeht, für alle Aufgaben entsprechende strategische Ziele zu formulieren. Daraus ist aber wiederum nicht zu folgern, dass die Aufgaben der Stadtverwaltung, die sich nicht unmittelbar in den strategischen Zielen wiederfinden, nun etwa überflüssig wären. Oftmals haben gerade diese Aufgaben eine wichtige und unverzichtbare Funktion zur Erreichung der strategischen Ziele.