Betreff
Bebauungsplan Nr. 8-5/1 "Gewerbegebiet Hülptingsen 3", Entwurf
Bezugsvorlage 0061/06/16.WP
Vorlage
2007 0096
Aktenzeichen
8-5/1_3/2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.

2.   Der Verwaltungsausschuss

      stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ in der Fassung vom 18.01.2007 zu   und     
beauftragt den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplans die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ ist die Ausweisung einer Verkehrsfläche um das Gewerbegebiet an die planfestgestellte B 188n anzuschließen (Planteil A) und die Ausweisung neuer Gewerbegebietsflächen (Planteil B).

Anhand der Bezugsvorlage 0061/06/16.WP ist über den 2. Vorentwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 14.11.2006 dem Vorentwurf zugestimmt und den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 29.11. – 13.12.2006 und die Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 23.11.2006. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3 Kapitel 18 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanentwurfs erfolgten keine Änderungen der Planzeichnung. Geändert wurde aufgrund einer von der Unteren Naturschutzbehörde angeregten Überarbeitung der rechnerischen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung die textliche Festsetzung Nr. 3.4.; die externe Ausgleichsfläche ist nun 30 m² größer. Weiterhin wurden die Vorschlagsliste für Gehölzpflanzungen sowie einige Abschnitte in der Begründung (randlich gekennzeichnet) überarbeitet.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ können nun die Verfahrensschritte Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.