Bezugsvorlage 0061/06/16.WP
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
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VmH |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss
stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Nr.
8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ in der Fassung vom 18.01.2007 zu und
beauftragt den Bürgermeister mit dem Entwurf des Bebauungsplans die öffentliche
Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden
(§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen zu lassen.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel der Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ ist die Ausweisung
einer Verkehrsfläche um das Gewerbegebiet an die planfestgestellte B 188n
anzuschließen (Planteil A) und die Ausweisung neuer Gewerbegebietsflächen
(Planteil B).
Anhand der Bezugsvorlage 0061/06/16.WP
ist über den 2. Vorentwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der
Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 14.11.2006 dem Vorentwurf zugestimmt
und den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgte die
Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durch
Auslegung des Vorentwurfs in der Zeit vom 29.11. – 13.12.2006 und die
Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom
23.11.2006. Die Ergebnisse dieser frühzeitigen Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil 3
Kapitel 18 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Bei der weiteren Bearbeitung des
Bebauungsplanentwurfs erfolgten keine Änderungen der Planzeichnung. Geändert
wurde aufgrund einer von der Unteren Naturschutzbehörde angeregten
Überarbeitung der rechnerischen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung die textliche
Festsetzung Nr. 3.4.; die externe Ausgleichsfläche ist nun 30 m² größer.
Weiterhin wurden die Vorschlagsliste für Gehölzpflanzungen sowie einige
Abschnitte in der Begründung (randlich gekennzeichnet) überarbeitet.
Mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8-5/1 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ können nun die Verfahrensschritte Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Hierüber ist zu entscheiden.