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nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 2. formulierten Beschluss zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss beschließt den Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen des Stadtstraßenumbaus 2. BA wie in der Vorlage Nr. 2011 0952 dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
I. Allgemeines
Mit den Vorlagen 2007 0093, 2009 0493 und 2009 0549 wurde der Stadtstraßenumbau im Verlauf der alten B 188 nach Fertigstellung der Umgehungsstraße beschlossen.
Zunächst erfolgte im Jahr 2010 als 1. Bauabschnitt der Umbau des Knotenpunktes „Hochbrücke“/„Bahnhofstraße“/„Marktstraße“/„Vor dem Hannoverschen Tor“, der Ausbau der „Louisenstraße“ und der Rückbau der Fahrbahneinengung mit Fahrradständern im Einmündungsbereich der „Schloßstraße“.
Der weitere Ausbau des Straßenzuges „untere Marktstraße“, „Poststraße“, „Braunschweiger Straße“ soll im Jahr 2012 durchgeführt werden.
Das Ausbauprogramm des zuvor beschriebenen 1. Bauabschnittes wurde mit der Vorlage Nr. 2009 0493 beschlossen. Während der Beratungen wurden politische Anträge zur Vorlage eingereicht und in den Beschluss aufgenommen. Das geänderte Verkehrskonzept sollte nicht erst nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts umgesetzt werden, sondern als vorgezogene Maßnahme im Jahr 2010. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um die Ausweisung der „Poststraße“ als Einbahnstraße und die Umdrehung der Einbahnstraßenrichtung im Straßenzug „Schloßstraße“/„Spittaplatz“/„Louisenstraße“. Zusätzlich wurde die Straße „Spittaplatz“ zwischen „Louisenstraße“ und „Marktstraße“ als Fußgängerzone ausgewiesen. Zur Unterstützung der Gesamtmaßnahme wurden in den erst 2012 umzubauenden Bereichen flankierende Maßnahmen (Einengung der Fahrbahn durch Markierung, Aufstellung von Straßenmobiliar) vorgenommen. Des Weiteren wurde der Straßenzug „untere Marktstraße“/„Poststraße“/„Braunschweiger Straße“ als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich - Tempo 20 Zone“ und Halteverbotszone ausgewiesen. In der „Braunschweiger Straße“ wurden für den Übergangsbereich bis zum Umbau der Straße in 2012 durch provisorische Markierung auf der Fahrbahn Parkplätze ausgewiesen.
Der für das Jahr 2012 geplante Ausbau beinhaltet die Erneuerung der Verkehrsflächen der „unteren Marktstraße“, „Poststraße“, „Braunschweiger Straße“ einschließlich der „Schloßstraße“ zwischen „Post“- und „Mühlenstraße“ und die Umgestaltung der Uferbereiche der Aue. Der detaillierte Ausbau in den einzelnen Straßen ist nachfolgend beschrieben.
II. Verkehrliche Belange
Wie unter Punkt I. beschrieben, wurde das beschlossene Verkehrskonzept schon umgesetzt. Der auszubauende Straßenzug ist zwischen dem schon fertiggestellten 1. Bauabschnitt (Kreisverkehrsplatz an der Hochbrücke) bis zur Kreuzung „Schwarzer Herzog“ als Tempo-20- und Halteverbotszone ausgewiesen. Die Straßenbreiten in der „Markt“- und „Poststraße“ werden auf das Maß, wie es zur Zeit mit Markierung dargestellt ist, reduziert.
Die vorhandenen Lichtsignalanlagen vor Rathaus I, Sannemann und C & A sollen abgebaut werden. Innerhalb einer Tempo-20-Zone sind Lichtsignalanlagen gemäß StVO § 45 1c nicht zulässig.
Im Zuge des Abbaus sollte aus Kostengründen auch die LSA in Hülptingsen/Feuerwehrhaus mit abgebaut werden (Vorlage 2007 0185).
Zur Gewährleistung der Querung von langsameren und behinderten Verkehrsteilnehmern soll zukünftig vor Rathaus I ein Zebrastreifen mit taktilen Elementen zur Führung der sehbehinderten Verkehrsteilnehmer angelegt werden.
Eine Ausweisung von Parkplätzen in der „Markt“- und „Poststraße“ soll bis auf die Anlage von 3 Behindertenparkplätzen in der "Marktstraße", wie seitens der politischen Gremien vorgegeben, nicht erfolgen.
In der „Braunschweiger Straße“ ist vorgesehen, dauerhaft auf der Fahrbahn markierte Parkplätze anzulegen. Die provisorischen Parkplätze wurden gut angenommen und haben zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten und Verkehrsmengen geführt. Die Bewirtschaftung soll zeitlich begrenzt (2 Stunden) mit Parkscheibe erfolgen. Durch die zukünftig reduzierte Fahrbahnbreite der „Braunschweiger Straße“ wird die Anzahl der Parkplätze geringer werden als die der zur Zeit markierten.
Die jetzt ausgewiesene Tempo-20- und Halteverbotszone wird zukünftig mit Ausnahme der „unteren Marktstraße“, hier werden lediglich Behindertenparkplätze angelegt, als Parkzone ausgewiesen. Die Bewirtschaftung der Parkplätze in der „Poststraße“ wird mit einem Parkscheinautomaten durchgeführt.
Des Weiteren sieht das Konzept die Einbeziehung der Parkplätze in den Nebenstraßen „Schloßstraße“ (beidseitig der „Poststraße“), „Mühlenstraße“, „Spittaplatz“, „Louisenstraße“ und „obere Marktstraße“ in die auszuweisende Parkzone vor. Analog zur derzeitigen Situation in der „Louisenstraßen“ erfolgt zukünftig die Bewirtschaftung aller im genannten Bereich liegenden Parkplätze mit Parkscheinautomaten.
Der Platz vor Rathaus I/Kirche in der „Marktstraße“, die Einmündung „Poststraße“/„Marktstraße“ (das sogenannte „Gelenk“) und der Kreuzungsbereich „Poststraße“/„Schloßstraße“ werden mit aufgehelltem Asphaltbeton und mit einem Rampenstein ca. 6 cm hoch hergestellt. Der Kreuzungsbereich „Braunschweiger Straße“/„Knickstraße“/„Mühlenstraße“ wird auf ganzer Breite zwischen der Bebauung nieveaugleich mit Betonsteinpflasterplatten hergestellt. Durch die unterschiedlichen Fahrbahnbefestigungen und der damit verbundenen differenzierten Fahrgeräusche wird eine erhöhte Aufmerksamkeit des motorisierten Verkehrsteilnehmers erreicht. Dieses und die zuvor genannte Anrampung dienen als verkehrsberuhigende Elemente und tragen maßgeblich zur Geschwindigkeitsreduzierung bei.
Entgegen den Vorschlägen der Radfahrer und der Planungsgemeinschaft Verkehr, die hierin ein Gefährdungspotenzial für die Radfahrer sehen, werden die Fahrbahneinengungen in der „Marktstraße“ sehbehindertengerecht mit Kleinpflasterstreifen als taktile Elemente analog zu der im 1. Bauabschnitt gebauten Einengung hergestellt. Es wird im Stadtstraßenumbau angestrebt, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Bei konkurrierenden Ansichten steht der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer an erster Stelle.
Durch die Umgestaltung der Einmündungsbereiche „Klaukengasse", „Rathausstraße", „Neue Torstraße", „Louisenstraße", „Schloßstraße", „Wächterstieg", „Knickstraße" gilt hier die Rechts-vor-Links Vorfahrtsregel.
Die Einmündungen werden bei Entfernung der hier vorhandenen Bordsteine wie die „Marktstraße" bituminös hergestellt (Ausnahme ist die Einmündung „Knick"-/ „Mühlenstraße", hier sind alle Straßenzüge gepflastert). Das Bordsteinregulativ hat hier dann keine Gültigkeit mehr und die Vorfahrtsregel Rechts-vor-Links sorgt für eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung und macht den Straßenzug für den Durchgangsverkehr unattraktiver.
Lediglich die schon jetzt aufgrund ihrer Gestaltung (schmal) und der geringen Verkehrsbelastung völlig untergeordneten Straßen „Kellengasse", „Kleine Bahnhofstraße", „Mühlenstraße" (an der Aue) und die Fußgängerzone „Spittaplatz“ werden wieder mit durchlaufenden Borden im Einmündungsbereich befestigt und haben somit weiter wie Zufahrten keine Bevorrechtigung.
III. Ausbaubereiche
Im gesamten Ausbaubereich bleibt der Unterbau der vorhandenen Fahrbahn der ehemaligen Bundesstraße erhalten. Aufgenommen wird die Fahrbahn nur in den Randbereichen, die für die Verbreiterung der Nebenanlagen benötigt werden. Auf der verbleibenden Fahrbahn wird eine neue Fahrbahndecke aus Splittmastixasphalt eingebaut. In Teilbereichen, die nachfolgend näher beschrieben werden, wird er mit Aufhellern versehen. Ausschließlich der Fahrbahnbereich der „Braunschweiger Straße“ Kreuzung „Knickstraße“/„Mühlenstraße“ wird gepflastert.
Die Entwässerung der Oberflächen erfolgt über Entwässerungsrinnen (System Tricona wie im 1. BA) mit Straßenabläufen in die vorhandene Kanalisation. Das Niederschlagswasser der Nebenanlagen kann in Teilbereichen auf angrenzenden Grünflächen versickern. Ansonsten werden die Nebenanlagen ebenfalls über die genannten Entwässerungsrinnen entwässert.
III.1. „Untere Marktstraße“ - „Poststraße“ –
„Braunschweiger Straße“ bis einschließlich „Knickstraße“
Lageplan (Anlagen 1 - 5)
Im Rahmen der Maßnahme werden die Verkehrsflächen der „unteren Marktstraße“ zwischen „Kleine Bahnhofstraße“ bzw. „Kellengasse“ und „oberer Marktstraße“, der „Poststraße“ und der „Braunschweiger Straße“ bis einschließlich „Knickstraße“ bzw. „Mühlenstraße“ neu hergestellt. Der Ausbau beinhaltet auch die einmündenden Straßen „Schloßstraße“ zwischen „Mühlenstraße“ und „Poststraße“ und den „Wächterstieg“ entlang der Aue. Ebenfalls in diesem Bauabschnitt enthalten ist die Umgestaltung des Uferbereiches der Aue zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Wasser.
Fahrbahnaufbau – Querprofile (Anlagen 9 und 11 - 13)
Die Fahrbahn der „Marktstraße“ erhält überwiegend eine Breite von 6,00 m, das ist die erforderliche Breite für den Begegnungsverkehr Bus/Bus. Die „Poststraße“ wird in einer durchgängigen Fahrbahnbreite von 5,50 m hergestellt. Beidseitig der Fahrbahn werden hochbordgeführte Gehwege einschließlich eines Schutzstreifens zur Fahrbahn mit einer Oberflächenbefestigung aus Klinker in unterschiedlichen Verlegemustern und einer Bordansicht von ca. 3 cm hergestellt.
Fahrbahnaufbau
Bauklasse III nach RStO 01, Tafel 1, Zeile 3
4 cm Splittmastixasphalt
ca. 5 cm Asphaltbinderschicht
ca. 10 cm bituminöse Tragschicht
ca. 15 cm Schottertragschicht
ca. 31 cm Frostschutzschicht
ca. 65 cm frostsicherer Oberbau
Aufbau Gehwege (Anlage 22)
nach RStO 01, Tafel 7, Zeile 3
6 cm Klinker „Florenz bunt“
3 cm Bettung
21 cm Schottertragschicht
30 cm frostsicherer Oberbau
Der Gehweg wird beidseitig mit Pflasterstreifen aus Granit gerahmt.
Sollte tragfähiger und frostsicherer Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden.
Die Nebenanlagen werden mit einem frostsicheren Aufbau (30 cm in Gehwegflächen / 60 cm in Parkflächen und Zufahrten) hergestellt.
III.2 Plätze
In dem unter Punkt III.1 beschriebenen Ausbaubereich sind 3 Plätze enthalten. Aufgrund der besonderen Ausstattung werden diese nachfolgend detailliert beschrieben.
Zusätzlich wird der Kreuzungsbereich „Poststraße“/ „Schloßstraße“ (Anlage 4) mit aufgehelltem Splittmastixasphalt und durch den Einbau von Rampensteinen ca. 6 cm erhöht hergestellt. Als Querungshilfe werden in der „Poststraße“ beidseitig der „Schloßstraße“ mit Granitpflaster befestigte Fahrbahneinengungen hergestellt.
III.2.1 Platz vor Rathaus I
Lageplan (Anlage 2)
Der Bereich vor Rathaus I und der St. Pankratius Kirche zwischen „Neue Torstraße" und der Deutschen Bank wird mit hochwertigeren Materialien hergestellt (Anlage 21). Der Splittmastixasphalt in der Fahrbahn wird mit Aufhellern versehen, so dass er sich vom „normalen“ Asphalt farblich absetzt und den Platzcharakter betont.
Die Fahrbahn wird mit ca. 6 cm hohen Rampensteinen angerammt (Anlage 18). Die Gehwege werden, angepasst an das vorhandene Natursteinpflaster auf dem Spittaplatz, mit Platten aus Porphyr befestigt. Gerahmt wird dieser Bereich beidseitig durch Streifen aus Klinker „Juist blau-bunt“. Vor Rathaus I wird ein Zebrastreifen markiert.
Fahrbahnaufbau - Querprofil (Anlage 10)
Fahrbahnaufbau
Bauklasse III nach RStO 01, Tafel 1, Zeile 3
4 cm Splittmastixasphalt mit Aufhellern
ca. 5 cm Asphaltbinderschicht
ca. 10 cm bituminöse Tragschicht
ca. 15 cm Schottertragschicht
ca. 31 cm Frostschutzschicht
ca. 65 cm frostsicherer Oberbau
Aufbau Gehwege
nach RStO 01, Tafel 7, Zeile 3
6 cm Platten aus Porphyr bzw. 6 cm Klinker „Juist blau-bunt“
3 cm Bettung
21 cm Schottertragschicht
30 cm frostsicherer Oberbau
Zwischen Gehweg und Bebauung wird ein Streifen aus Granitkleinpflaster gesetzt.
Sollte tragfähiger und frostsicherer Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden.
Die Nebenanlagen werden mit einem frostsicheren Aufbau (30 cm in Gehwegflächen / 60 cm in Zufahrten) hergestellt.
III.2.2 Platz „Marktstraße“ / „Poststraße“ („Gelenk“)
Lageplan
(Anlage 3)
Genau wie der Platz vor Rathaus I wird die Fahrbahn mit aufgehelltem Splittmastixasphalt hergestellt. Die Fahrbahn wird in den 3 Ästen mit Rampensteinen ca. 6 cm angerammt. In den Gehwegbereichen wird das Klinkermaterial der Marktstraße beibehalten. Auf den verbreiterten Gehwegen ist vorgesehen an den vorhandenen und neuen Baumstandorten Bänke als Sitzgelegenheiten anzubieten und die Aufenthaltsqualität dadurch zu steigern (Anlage 2).
Fahrbahnaufbau - Querprofil (Anlage 12)
Fahrbahnaufbau
Bauklasse III nach RStO 01, Tafel 1, Zeile 3
4 cm Splittmastixasphalt mit Aufhellern
ca. 5 cm Asphaltbinderschicht
ca. 10 cm bituminöse Tragschicht
ca. 15 cm Schottertragschicht
ca. 31 cm Frostschutzschicht
ca. 65 cm frostsicherer Oberbau
Aufbau Gehwege
nach RStO 01, Tafel 7, Zeile 3
6 cm Klinker „Florenz bunt“
3 cm Bettung
21 cm Schottertragschicht
30 cm frostsicherer Oberbau
Der Gehweg wird beidseitig mit Pflasterstreifen aus Granit gerahmt.
Sollte tragfähiger und frostsicherer Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden.
Die Nebenanlagen werden mit einem frostsicheren Aufbau (30 cm in Gehwegflächen / 60 cm in Parkflächen und Zufahrten) hergestellt.
III.2.3 Platz „Braunschweiger Straße“/„Mühlenstraße“/„Knickstraße“
Lageplan
(Anlage 5)
Der gesamte Platz wird bis an die Grundstücksgrenzen nahezu niveaugleich über Fahrbahn und Gehwege gepflastert. Hierfür werden Betonplatten 20 x 20 cm, wie in der "unteren Marktstraße", z.B. vor der Gaststätte 1667 verbaut, verwendet.
Fahrbahnaufbau - Querprofil (Anlage 14)
Fahrbahnaufbau
Bauklasse III nach RStO 01, Tafel 3, Zeile 1
10 cm Pflaster „Modula kardinal“
3 cm Bettung
25 cm Schottertragschicht
27 cm Frostschutzschicht
65 cm frostsicherer Oberbau
Aufbau Gehwege
nach RStO 01, Tafel 7, Zeile 3
8 cm Pflaster „Modula kardinal“
3 cm Bettung
19 cm Schottertragschicht
30 cm frostsicherer Oberbau
Zwischen Gehweg und Bebauung wird ein Streifen aus Granitkleinpflaster gesetzt.
Sollte tragfähiger und frostsicherer Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden.
Die Nebenanlagen werden mit einem frostsicheren Aufbau (30 cm in Gehwegflächen / 60 cm in Zufahrten) hergestellt.
III.3. „Braunschweiger Straße“ von „Knickstraße“/„Mühlenstraße“ bis zum „Schwarzen Herzog“
Lageplan (Anlage 5 - 7)
Zwischen dem Platz an der "Knick"- und "Mühlenstraße" und dem "Schwarzen Herzog" wird die Fahrbahn partiell durch gepflasterte Einengungen verschmälert. Die Fahrbahn der „Braunschweiger Straße“ wird auf eine Fahrbahnbreite von 5,00 bzw. 5,50 m verringert, der bituminöse Oberbau bleibt erhalten. Lediglich die Fahrbahndecke wird erneuert. Die Gehwegbereiche werden mit Betonplatten bis an die Gebäudekanten befestigt, im Bereich der Zufahrten wird Betonrechteckpflaster verlegt. Die Borde und Rinnen werden auf gesamter Länge mit dem System „Trecona“ neu gesetzt. Die Gehwege und andere Nebenanlagen werden bis zu den Furten der Kreuzung "Schwarzer Herzog" hergestellt. Die Fahrbahnerneuerung endet schon vorher. Hier wird die Bordlinie beidseitig nicht mehr verändert, um sicherzustellen, dass bei einem Umbau des "Schwarzen Herzog" zum Kreisverkehrsplatz neu hergestellte Oberflächen nicht wieder aufgenommen werden müssen.
Fahrbahnaufbau – Querprofile (Anlage 15)
Fahrbahnaufbau
Bauklasse III RStO 01, Tafel 1, Zeile 3
4 cm Splittmastixasphalt
ca. 5 cm Asphaltbinderschicht
ca. 10 cm bituminöse Tragschicht
ca. 15 cm Schottertragschicht
ca. 31 cm Frostschutzschicht
ca. 65 cm frostsicherer Oberbau
Aufbau Gehweg
nach RStO 01, Tafel 7, Zeile 3
6 cm Betongehwegplatte (30/30 cm)
3 cm Bettung
21 cm Schottertragschicht
30 cm frostsicherer Oberbau
Im Bereich der Zufahrten wird 8 cm Betonrechteckpflaster (20/10 cm) verlegt.
Auf der Gehwegfläche wird fahrbahnseitig ein Schutzstreifen aus Klinker „Florenz bunt“ in variierender Breite hergestellt. Die optische Abgrenzung zur Gehwegfläche erfolgt mit einem Pflasterstreifen aus Granit.
Sollte tragfähiger und frostsicherer Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden.
Die Nebenanlagen werden mit einem frostsicheren Aufbau (30 cm in Gehwegflächen / 60 cm in Zufahrten) hergestellt.
III.4. „Schloßstraße“
Lageplan (Anlage 8)
Die Fahrbahndecke der „Schloßstraße“ wird in einer Breite von 4,25 m erneuert. Die beidseitigen Gehwege werden analog zur „Louisenstraße“ mit Klinker und einem Kleinpflasterstreifen parallel zum Bord befestigt.
Eine gesonderte Lieferzone für C & A wird nicht ausgewiesen. Die Aufstellung der Fahrzeuge während der Belieferung wird mittels Ausnahmegenehmigung auf dem Gehweg zugelassen. Der Gehweg wird in diesem Bereich mit verstärktem Unterbau hergestellt. Fahrradbügel werden wieder an dem jetzt auch schon dafür genutzten Platz vor dem C & A Gebäude aufgestellt (Anlage 19).
Fahrbahnaufbau – Querprofile (Anlage 16)
Fahrbahnaufbau
Bauklasse IV nach RStO 01, Tafel 1, Zeile 3
4 cm Asphaltbeton
10 cm bituminöse Tragschicht
15 cm Schottertragschicht
36 cm Frostschutzschicht
65 cm frostsicherer Oberbau
Aufbau Gehwege
nach RStO 01, Tafel 7, Zeile 3
6 cm Klinker „Florenz bunt“
3 cm Bettung
21 cm Schottertragschicht
30 cm frostsicherer Oberbau
Zwischen Bord und Klinker wird ein Pflasterstreifen aus Granit hergestellt.
Sollte tragfähiger und frostsicherer Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden.
Die Nebenanlagen werden mit einem frostsicheren Aufbau (30 cm in Gehwegflächen / 60 cm in Parkflächen und Zufahrten) hergestellt.
III.5 Ausbau „Wächterstieg“ - Gestaltung an der Aue
Lageplan (Anlage 4)
Die Brücke über die Aue und ihre Randbereiche sollen, besonders durch die Zugänglichkeit zum Wasser, aufgewertet werden. Hierfür ist es vorgesehen die vorhandene Treppe wieder instand zu setzen (Anlage 23) und die Grünflächen teilweise mit Natursteinpflaster zu befestigen. Des Weiteren soll an der Uferböschung ein Holzplateau als Aufenthaltsbereich befestigt werden. Ob die Ufermauer dieser Belastung standhält, wird noch statisch überprüft. Ggfs. ist die Sanierung der Ufermauer erforderlich.
Die Fahrbahnbefestigung des „Wächterstieges“ wird entlang der Aue mit ungefärbten Betonsteinpflastersteinen 10 x 20 cm neu hergestellt.
Da eine ausgewiesene Radwegroute in diesem Bereich die „Poststraße“ quert, werden in dieser beidseitig der Aue Fahrbahneinengungen zur Sicherung des querenden Rad- und Fußgängerverkehrs hergestellt.
Fahrbahnaufbau – Querprofile (Anlage 17)
Fahrbahnaufbau
Bauklasse IV nach RStO 01, Tafel 3, Zeile 1
8 cm Pflaster
3 cm Bettung
20 cm Schottertragschicht
34 cm Frostschutzschicht
65 cm frostsicherer Oberbau
Sollte tragfähiger und frostsicherer Boden anstehen, kann auf den Einbau der Frostschutzschicht verzichtet werden.
IV. Beleuchtung
Marktstraße
(ab „Kellengasse“) bis Kreuzung „Schwarzer Herzog“
Die Beleuchtung im o.g. Bereich wird komplett umgebaut. Die Masten mit einer derzeitigen Lichtpunkthöhe von 10 m sowie die Kofferleuchten mit einer Bestückung von 2 x 250 W werden abgebaut. Die neue Beleuchtungsanlage wird somit der aufgewerteten städtebaulichen Situation angepasst. Im Bereich „Marktstraße“ bis „Poststraße“ (Höhe Volksbank) werden auf beiden Gehwegseiten neue 4 m-Masten aufgestellt. Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, die 4 m-Masten bis zur Gümmekanalbrücke einseitig auf der westlichen Seite weiterzuführen. Im Bereich von der Gümmekanalbrücke bis zur Kreuzung „Schwarzer Herzog“ sind auf der östlichen Gehwegseite Leuchten mit 4 m-Masten vorgesehen. Auf der westlichen Seite ist vorgesehen, den ersten 10 m-Mast durch einen 4 m-Mast zu ersetzen. Als Leuchtenaufsatz auf den 4 m-Masten wird die dekorative Leuchte „Richard IV“ für die Innenstadt (siehe Vorlage Nr. 2010 0696) mit einer Bestückung von 2 x 18 W eingesetzt. Im weiteren Verlauf verbleiben die 10 m-Masten. Die alten Kofferleuchten mit einer Bestückung von 2 x 250 W wurden bereits in 2011 durch Philips-Koffer²-Leuchten mit 90 W CPO ersetzt.
Außerdem werden im gesamten Bereich die Beleuchtungskabel erneuert. Diese Maßnahme ist erforderlich, weil sich beim Umbau teilweise auch die Leuchtenstandorte verändern, bzw. neue Lichtpunkte hinzukommen. Um hier künftige Schäden an der Beleuchtungsanlage langfristig zu minimieren, ist aus technischer Sicht eine Neuverlegung der Kabel zu empfehlen.
Schloßstraße
(Mühlenstraße bis Poststraße)
In der „Schloßstraße“ (im Bereich „Mühlenstraße“ bis „Poststraße“) ist vorgesehen, die vorhandene Pilzleuchte einschließlich des Masts auszutauschen. Im Rahmen des Erneuerungsprogramms wurde 2008 der vorhandene Leuchtenaufsatz gegen die nunmehr vorhandene Siteco-Pilzleuchte ausgetauscht. Die Anlieger wurden zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen. Durch den geplanten hochwertigen Ausbau soll nunmehr auch die Schloßstraße den innenstadttypischen Leuchtenaufsatz „Richard IV“ mit einer Bestückung von 2 x 18 W erhalten. Für die Umstellung auf den neuen Leuchtenaufsatz werden von den Anliegern keine Beiträge erhoben. Außerdem soll der alte Mast erneuert werden. Der Mastenaustausch zieht eine Beitragspflicht nach sich.
Im Verbindungsweg zwischen der „Louisen“- und der „Schloßstraße“ ist vorgesehen, die vorhandene Pilzleuchte durch den Aufsatz „Richard IV“ zu ersetzen. Auch dieser Aufsatz wurde 2008 im Rahmen des Erneuerungsprogramms ausgewechselt. Eine Beitragspflicht wird durch den Austausch nicht ausgelöst.
Strahler
RH I
Das Rathaus I wird in den Abendstunden bis 23.00 Uhr sowie morgens ab 6.00 Uhr bis zum Abschalten der Straßenbeleuchtung durch 2 Strahler mit jeweils 400 W angestrahlt, die an einem 10 m-Mast befestigt sind. Die Strahler haben ein Gewicht von jeweils ca. 9 bis 10 kg. Der Jahresverbrauch der Strahler liegt bei ca. 1.290 kWh (Brenndauer ca. 1.610 Std/p.a., Stromkosten z.Zt. ca. 230,00 €/p.a.).
Im Zuge des Stadtstraßenumbaus wird dieser Mast durch einen 4 m–Mast ersetzt.
Aus folgenden Gründen ist ein Anbringen der Strahler an 4 m-Masten nicht möglich:
1. Ein Aufbringen der alten Strahler oberhalb der neuen Leuchtenaufsätze ist aufgrund ihrer Größe (Windwiderstand) und des Gewichtes ausgeschlossen. Die Aufsätze und die Masten sind statisch nicht darauf ausgelegt, dauerhaft ein zusätzliches Gewicht von ca. 10 kg zu tragen.
2. Unterhalb der Leuchtenaufsätze würden die Strahler in einer Höhe von ca. 3 m regelmäßig durch Vandalismus beschädigt werden. Außerdem ist auch hier das dauerhafte zusätzliche Gewicht von ca. 10 kg als problematisch anzusehen.
Eine weitere Verwendung der vom ‚Aktionskreis Einkaufsstadt Burgdorf‘ angeschafften Strahler ist daher nicht sinnvoll.
Es wird vorgeschlagen, die Strahler ersatzlos abzubauen.
Für eine evtl. spätere Anstrahlung des Rathauses werden im Bereich des Vorplatzes sowie der Treppe Leerrohre verlegt.
V. Bepflanzung
Aufgrund der engen Straßensituation und dem bereits vorhandenen Baumbestand, der weitgehend erhalten werden soll, wird nur eine sehr zurückhaltende Neubepflanzung vorgenommen.
Zentrales Element sind die beiden Baumtore am Platz zwischen Pankratiuskirche und Rathaus I. Als Baumart soll hier eine schmalkronige, langsam wachsende Sorte des Spitzahorns gepflanzt werden (Acer platanoides „Columnare“), der sich durch seine Blüte vor dem Blattaustrieb und eine attraktive Herbstfärbung auszeichnet (Anlage 24).
Um die Wüchsigkeit und den dauerhaften Erhalt der Bäume zu gewährleisten, ist ein ausreichend großer Wurzelraum zu schaffen. Dafür ist eine Erweiterung des Wurzelraums unterhalb des Pflasters durch geeignete Maßnahmen (z.B. Einbau von überbaubarem Baumsubstrat, Tiefenbohrungen, Wurzelbrücken o.ä.) erforderlich.
Damit diese für die Gesamtgestaltung wichtigen Elemente gepflanzt werden können, wird stellenweise eine Verlegung von Leitungen erforderlich.
Vor „Marktstraße“ 11 werden zwei dichtstehende, in ihrem Wuchs bereits beeinträchtigte und voraussichtlich mittelfristig zu entfernende Gleditschien entnommen, um das Baumtor an dieser Stelle besser zur Geltung zu bringen.
An der „Poststraße“ befinden sich an der Stirnseite vor dem Gebäude „Marktstraße“ 16 a zwei Gleditschien (Anlage 25). Auf der gegenüberliegenden Seite sollen ebenfalls zwei Gleditschien gepflanzt werden und so die große befestigte Fläche an dieser Stelle grün einfassen. Die lichten Kronen der Gleditschien verhindern dabei, dass die Gebäude dahinter ganz dem Blick entzogen werden.
Auch die Gleditschien zeichnen sich durch eine attraktive Herbstfärbung aus. Die Standortvorbereitungen entsprechen den der Ahorne.
VI. Kanalisation und Versorgungsleitungen
Voraussichtlich von Oktober bis November 2011 sind punktuelle Kanalerneuerungsmaßnahmen an 10 Stellen in der „Poststraße“, „Marktstraße“ und „Braunschweiger Straße“ geplant. Bei den hierdurch zu beseitigenden Schäden handelt es sich überwiegend um Scherbenbildung.
Den größten Aufwand stellt dabei der Kanal in der „Braunschweiger Straße“, im Bereich Einmündung „Knickstraße“ dar. Hier sind Teile des Mischwasserkanals auf Grund von Scherbenbildung, Muffenversätzen und Rohleitungsausbiegungen (Unterbögen auf Grund eines nur geringen Gefälles) zu erneuern.
Die Ausführungskosten für die 2011 durchzuführenden Sanierungsarbeiten an der Kanalisation belaufen sich voraussichtlich auf rund 50.000,00 €.
Parallel zu den Arbeiten an der Kanalisation sind Erneuerungen der Versorgungsleitungen durch die eon-avacon geplant.
In der „Poststraße“ sollen von der „Marktstraße“ bis zur Aue die Wasser- und Gasleitung und im Bereich der Kreuzung „Schwarzer Herzog“ die Leitungen: „Wasser, Strom und Gas“ überwiegend in offener Bauweise erneuert werden.
Für die Erneuerung der Wasserleitung sind 2 Masten der außer Betrieb genommenen Lichtsignalanlage in der „Marktstraße“ / „Poststraße“ im Weg. Diese sollen deshalb vor Durchführung der Leitungsverlegearbeiten abgebaut werden. Die zugehörigen Fundamente, die im Rahmen des Straßenbaues in 2012 auszubauen wären, werden vorab von den Versorgern auf deren Kosten entfernt.
In der „Braunschweiger Straße“ von der „Mühlenstraße“ bis zum Gümmekanal soll zudem eine Stromleitung in geschlossener Bauweise erneuert werden.
In 2012 sind einige weitere Kanalbaumaßnahmen in der „Post“- und in der „Knickstraße“ sowie die Erneuerung von Straßenablaufleitungen im Rahmen des Straßenbaus erforderlich. In der „Poststraße“ ist der Schmutzwasserkanal auf Grund von starker Scherbenbildung in Verbindung mit Längsrissen auf der gesamten Länge zu erneuern. Ein mit Gegengefälle vorhandener Rohrleitungsabschnitt, der z. Zt. ein wöchentliches Spülen erfordert, soll hierdurch ebenfalls beseitigt werden.
Die Kosten hierfür belaufen sich voraussichtlich auf rund 40.000,00 €.
VII. Finanzierung
Der Ausbau der „untere Marktstraße“, „Poststraße“, „Braunschweiger Straße“, „Schloßstraße“ und „Wächterstieg“ wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. Das gleiche gilt für die Umgestaltung des Auebereiches. Die Bezuschussung der Maßnahme erfolgt mit 50 % der förderfähigen Kosten.
Der Bewilligungsbescheid zur Förderung der Maßnahme liegt vor.
Entsprechend den Vorgaben des Nieders. Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung sind Straßenausbaubeiträge von den Anliegern zu entrichten.
Die Fördermittel nach EFRE werden entsprechend den Vorgaben der Zuschussgeber zunächst auf den Anteil der Stadt gebucht. Nur soweit die Fördermittel den Anteil der Stadt übersteigen, mindert sich die Beitragspflicht der Anlieger entsprechend.
VIII. Schlussbemerkung
Mit den beschriebenen Baumaßnahmen wird der 2. Bauabschnitt des Stadtstraßenumbaues umgesetzt. Hiermit erfolgt der Anschluss an den 1. Umbau der Kreuzung „Hochbrücke“ / „Bahnhofstraße“ / „Marktstraße“ / „Vor dem Hannoverschen Tor“ zum Kreisverkehrsplatz mit Ausbau des Platzes am Westende der „Marktstraße“.
Durch den Umbau des Knotenpunktes „Schwarzer Herzog“ zum Kreisverkehrsplatz würde die Gesamtmaßnahme, ergänzend zum jetzigen neu gestalteten Stadteingangsbereich an der Hochbrücke, eine städtebaulich anspruchsvolle Gestaltung erhalten, die den attraktiven Geschäftsbereich rahmt.
Um einen zeitgerechten Umbau auch dieser Kreuzung zu ermöglichen, habe ich in 2012 Haushaltsmittel über eine VE für 2013 bereitstellen lassen.
Anlagen:
Lagepläne Anlagen 1 - 8
Querschnitte Anlagen 9 - 18
Details Anlagen 19 - 25