Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Verwaltungsausschuss hat von der Vorlage
Kenntnis genommen.
Zu b) Der Rat beschließt:
1) Die
Mitgliedschaft im Klima-Bündnis wird nicht beibehalten.
oder
2) Unter Beibehaltung der Mitgliedschaft im Klima-Bündnis
wird
Herr/Frau................................................................
als Vertreter/in in die Mitgliederversammlung des
Klima-Bündnisses „Alianza del Clima e.V.“ entsandt.
oder
3) Unter Beibehaltung der Mitgliedschaft im
Klima-Bündnis „Alianza del Clima e.V.“ wird unter dem Gesichtspunkt der zu
erwartenden hohen Reisekosten bei Ausübung der Mitgliedschaftsrechte in
Mitgliederversammlungen auf eine Entsendung einer Vertreterin/eines Vertreters
in die Mitgliederversammlung des Klima-Bündnisses „Alianza del Clima e.V.“
verzichtet.
Sachverhalt und Begründung:
Mittels Ratsbeschluss vom 21.03.1986 ist die Stadt Burgdorf Mitglied im Klima-Bündnis „Alianza del Clima e. V.“ - Europäische Geschäftsstelle, Galvanistraße 28, 60486 Frankfurt am Main, geworden.
Aufgrund der Tatsache, dass die Mitgliederversammlungen entweder im Ausland oder aber in Frankfurt/a. Main stattfinden, sind die Mitgliedschaftsrechte - Beteiligung an den Mitgliederversammlungen - aus Gründen der erheblichen Reisekosten bisher nicht wahrgenommen worden.
Dieser Sachverhalt wurde auch in der Vorlage 0985/00/2004 geschildert, wobei darauf verwiesen wurde, dass Einflussnahmen der Mitgliedstädte im Rahmen der Mitgliederversammlungen als sehr gering eingeschätzt werden. Gleichzeitig wurde die Empfehlung ausgesprochen, stellvertretend für die im Klima-Bündnis vertretenen Städte und Gemeinden entweder dem Deutschen Städtetag oder dem Nds. Städtetag eine Mitgliedschaft anheim zu stellen. Bei Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte durch den Deutschen-/Nds. Städtetag tritt dann in den Mitgliederversammlungen eine verhältnismäßig größere Gewichtung für die Mitgliedstädte ein.
Der Rat empfahl in seiner
Sitzung am 09. Dezember 2004, mit dem Nds.-/Deutschen Städtetag in dieser
Angelegenheit Verbindung aufzunehmen und diesen anheim zu stellen,
stellvertretend für die im Klima-Bündnis beteiligten Städte die Mitgliedschaft
zu
übernehmen. Parallel dazu sollte mit Aufnahme der Mitgliedschaft durch den
Deutschen-/Nds. Städtetag die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis von Seiten der
Stadt Burgdorf aufgegeben werden.
Weiterhin beschloss der Rat in dieser Sitzung für den Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis beizubehalten und gleichzeitig Frau Leykum als Vertreterin in die Mitgliederversammlung des Klima-Bündnisses „Alianza del Clima e. V“ für die 15. Wahlperiode zu entsenden.
Der Nds. Städtetag hat auf entsprechende Anfrage unter dem Datum vom 23. November 2004 mitgeteilt, dass aus Sicht des Deutschen Städtetages eine Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten beim Klima-Bündnis „Alianza del Clima e.V.“ nicht angedacht wird.
Unter dem Datum vom 29. November 2005 hat sodann der Nds. Städtetag mitgeteilt, das Präsidium des Städtetages habe entschieden, dass eine Vertretung der Mitgliedsrechte durch die Geschäftsstelle des Nds. Städtetages nicht erfolgen wird.
Eine daraufhin gestartete Umfrage unter den aus der Region Hannover stammenden Mitgliedstädten beim Klima-Bündnis ergab, dass keine der im Klima-Bündnis organisierten Städte (Ronnenberg, Laatzen, Garbsen, Langenhagen, Lehrte, Sehnde) - zum größten Teil aus Kostengründen - an den Mitgliederversammlungen teilnimmt. Hier werden lediglich die durch das Klima-Bündnis herausgegebenen Informationen zur Kenntnis genommen. Ansonsten werden Mitgliedschaftsrechte nicht wahrgenommen.
Für die Stadt Burgdorf besteht nunmehr die Frage, inwieweit sie entsprechend der Satzung des Klimabündnisses Mitgliedschaftsrechte im „Klima-Bündnis“ wahrnehmen will. Entsprechend § 10 der Satzung hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechtes kann ein anderes Mitglied oder eine beliebige natürliche Person schriftlich bevollmächtigt werden.
Unter Zugrundelegung des geschilderten Sachverhaltes ist daher zunächst zu entscheiden, ob
a) die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis beibehalten oder gekündigt wird.
b) Sollte die Mitgliedschaft im Klima-Bündnis beibehalten werden, so ist zu entscheiden
ob
die bisherige Regelung beibehalten und auf eine Entsendung eines Vertreters/einer Vertreterin aus Kostengründen verzichtet
oder
wer ggf. als Vertreter/in in die Mitgliederversammlung des Klima-Bündnisses entsandt werden soll.