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Beschlussvorschlag:
1) Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den unten formulierten Beschluss zu fassen.
3) Der Rat beschließt:
a) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 02.01.2008 bis 05.02.2008 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB),
-
der mit Schreiben vom 12.12.2007 durchgeführten
Beteiligung der Behörden gemäß
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB (in Verbindung mit
§ 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB),
- der in der Zeit vom 15.03.2011 bis 15.04.2011 durchgeführten erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB sowie
- der mit Schreiben vom 10.03.2011 durchgeführten erneuten Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr.2 BauGB
und beschließt die in der Begründung, Teil 2, beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 mit örtlichen Bauvorschriften „Fünfviertelfeld“ (Bebauungsplan-Nr. 0-03/7) in der Fassung vom 03.05.2011 als Satzung.
Der Rat beschließt dem Änderungs-Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom 03.05.2011 beizufügen.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-03 „Fünfviertelfeld“ (Bebauungsplan-Nr. 0-03/7) ist die Anpassung der bestehenden Festsetzungen im Änderungsbereich an die Ergebnisse des „Konsolidierungskonzepts Spielplätze“ (Änderung einer öffentlicher Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ in allgemeines Wohngebiet WA).
Anhand
der Bezugsvorlage 2007 0276 ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten
worden.
Nach
Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 11.12.2007 erfolgte
-
die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB in Verbindung mit
§ 13 (2) Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 02.01. –
05.02.2008
-
und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 (2) BauGB in Verbindung mit
§ 13 (2) Nr. 3 BauGB mit Schreiben vom 12.12.2007.
Zusätzlich
wurden den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Nachbarn in einer
Anwohnerversammlung am 17.01.2008 die Planungsziele und die geplanten
Festsetzungen des Bebauungsplans erläutert.
Aufgrund
einer Planänderung (Berücksichtigung einer über das Plangebiet verlaufenden
20.000-Volt-Hauptstromleitung) erfolgte nach Beschluss des Verwaltungsausschusses
vom 22.02.2011
-
die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3)
BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr.2 BauGB in der Zeit vom 15.03. – 15.04.2011
-
und die Beteiligung der Behörden § 4a (3) BauGB
i.V.m. § 13 (2) Nr.2 BauGB mit Schreiben vom 10.03.2011.
Die
Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in der Begründung des
Bebauungsplans im Teil II wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen
versehen worden.
Gegenüber der geänderten Entwurfsfassung haben sich keine Änderungen ergeben.
Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann die 7. Änderung
des Bebauungsplans Nr. 0-03 mit örtlichen Bauvorschriften
„Fünfviertelfeld“ somit als Satzung beschlossen werden.
Anlage:
7. Änderung des Bebauungsplan Nr.
0-03 mit örtlichen Bauvorschriften „Fünfviertelfeld“ mit Begründung
(Fassung vom 03.05.2011)
