Betreff
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf Bezugsvorlage: 2010 0765 - ISEK - Beschluss
Vorlage
2011 0922
Aktenzeichen
61 20
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Der Ortsrat spricht sich für den unter Punkt 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.

2.   Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unten formulierten Beschluss zu fassen.

3.  Der Verwaltungsausschuss

-          beschließt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),

-          stimmt den in den „Ausführungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden“ benannten allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zu und

-          beauftragt den Bürgermeister, auf der Basis des in der Ratssitzung am 26.08.2010 beschlossenen „Integrierten Stadtentwicklungskonzepts und Innenstadtkonzepts Burgdorf“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf stammt aus dem Jahr 1980 und wurde seitdem über 50 Mal in einem förmlichen Änderungsverfahren in seinen Aussagen modifiziert.

Zur Vorbereitung einer beabsichtigten Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat die Stadt Burgdorf ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Grundlage für die künftige stadträumliche Entwicklung Burgdorfs und seiner Ortschaften in den nächsten 15 Jahren erarbeitet. Dieses wurde vom Rat der Stadt Burgdorf am 26.08.2010 beschlossen.

Das ISEK ist ein informelles Planungskonzept im Sinne des § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Es ist nun geplant, die vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossenen informellen Aussagen des ISEK in Bezug auf die zukünftig beabsichtigten Flächennutzungen auch in die formelle Bauleitplanung der Stadt Burgdorf auf der Ebene der Flächennutzungsplanung zu übertragen.

Im Rahmen des nun geplanten Flächennutzungsplan-Aufstellungsverfahrens sind gemäß der §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB Öffentlichkeit und Behörden „möglichst frühzeitig“ und über die „allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen ... und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung“ zu unterrichten.

Das beschlossene ISEK ist in besonderer Weise geeignet, die übergeordneten Ziele (die mit der Planung erreicht werden sollen), alternative Lösungsansätze zur Verwirklichung dieser Ziele und die sich ergebenden Konsequenzen zu veranschaulichen.

Daher soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nicht – wie sonst üblich - auf der Basis eines Vorentwurfs des Flächennutzungsplans, sondern auf der Basis des ISEK erfolgen. Die eingehenden Anregungen fließen dann in den zu erarbeitenden Flächennutzungsplan-Entwurf ein. Es ist zu erwarten, dass aufgrund der Komplexität des Themas und der Bandbreite der behandelten Einzelaussagen mehrere öffentliche Auslegungen erfolgen.

Wesentlicher Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Broschüre und Gesamtplan) in der vom Rat der Stadt Burgdorf beschlossenen Fassung. Hierdurch wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich (auch) zu den grundsätzlichen Zielaussagen des ISEK zu äußern und Anregungen zu einzelnen Themen zu geben. Daher sind auch kontrovers diskutierte Flächenaussagen (s.a. Fläche W4, Anlage 3) Gegen­stand des Beteiligungsverfahrens, so dass auch hierzu ein umfangreiches Meinungsbild der Öffentlichkeit eingeholt werden kann.

Ergänzend wurde ein kurzer Erläuterungsbericht verfasst („Ausführungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ – siehe Anhang dieser Vorlage), der das ISEK in den Grundzügen vorstellt und insbesondere Aussagen zur Abschätzung der Einwohnerentwicklung und damit über künftige Flächenbedarfe trifft. Im Rahmen einer kurzen tabellarischen Übersicht werden weiterhin die Flächenpotentiale in den einzelnen Stadtbereichen vorgestellt.

Im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens werden insbesondere die Belange von Natur und Landschaft detaillierter ausgeführt (Umweltbericht).

Anlagen:

-                      Neuaufstellung des Flächennutzungsplan der Stadt Burgdorf - Ausführungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Stand 20.04.2011)

-                      Gesamtstädtische zeichnerische Darstellung des ISEK (Anlage 2 zu o.g. Ausführungen)

-                      Tabellarische Übersicht über die einzelnen Entwicklungsflächen (Anlage 3 zu o.g. Ausführungen)

 

Hinweis:

-                      Die Anlage 1 (Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Innenstadtkonzept Burgdorf) der o.g. Ausführungen ist dieser Vorlage nicht beigefügt! Sie ist aber Gegen­stand des Beteiligungsverfahrens und daher hier der Vollständigkeit halber benannt. Die gedruckte Endfassung des ISEK wurde zu Beginn des Jahres an alle Ratsmitglieder versandt.