Betreff
55. Änderung des Flächennutzungsplans (Otze - dörfliche Entwicklungsflächen)
Vorlage
2011 0921
Aktenzeichen
61 20 - 55
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Ortsrat spricht sich für den unter 3. formulierten Beschlussvorschlag aus.

2.  Der Bauausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.

3.  Der Verwaltungsausschuss

a)     beschließt, die 55. Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),

b)     stimmt dem Vorentwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 26.04.2011 zu und

c)     beauftragt den Bürgermeister, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.

 

 

 

(Baxmann)

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Aufgrund des anhaltenden Siedlungsdrucks und der Nachfrage nach zusätzlichem Wohnraum in Otze besteht in der Ortschaft der Wunsch und ein Bedarf nach Ausweisung neuer Baugebiete.

Vor diesem Hintergrund, dazu der Tatsache, dass Otze sowohl aus regionalplanerischer, kommunaler als auch aus städtebaulich-fachlicher Sicht über ein besonderes Entwicklungspotential verfügt und den entsprechenden Zielaussagen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2010 (ISEK), soll mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete in der Ortschaft Otze vorbereitet werden. Mit der beabsichtigten Ausweisung dreier kleinerer Wohnbaugebiete wird eine maßvolle Erweiterung des Ortsteiles ermöglicht.

Der Verwaltungsausschuss hat am 22.02.2011 einem entsprechenden Antrag der CDU-Ortsratsfraktion vom 17.01.2011 (Flächennutzungsplanänderung für neue Wohnbauflächen im Bereich der Gemarkung Otze) einstimmig zugestimmt.

 

Aufgrund der konkreten siedlungsstrukturellen Gegebenheiten vor Ort sowie dem Vorhandensein zahlreicher, einer Entwicklung von Wohnbauflächen bzw. -gebieten einschränkend entgegenstehender fachplanerischer/-rechtlicher Belange, besteht nur eine begrenzte Flächenverfügbarkeit für die Ausweisung weiterer Siedlungsflächen in Otze. Nach Abwägung der verschieden vorhandenen Belange und Interessen sollen die neuen Wohnbaugebiete auf den im ISEK herausgearbeiteten Potentialflächen (vgl. Anlage 1 der 55. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf bzw. ISEK S. 141 ff) ausgewiesen/realisiert werden.

 

Zur planungsrechtlichen Vorbereitung nachfolgender Bebauungsplanverfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Burgdorf notwendig (Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB). Hierzu ist der Einleitungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Mit dem vorliegenden Vorentwurf der 55. Flächennutzungsplanänderung können die Verfahrensschritte „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ (§ 3 Abs. 1 BauGB) und „Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.

 

Anlagen:

-          55. Änderung des Flächennutzungsplan, Vorentwurf (Stand 26.04.2011)

-          Begründung zur 55. Änderung des Flächennutzungsplan, Vorentwurf (Stand 26.04.2011)