Betreff
Einziehung Gärtnerweg
Vorlage
2007 0092
Aktenzeichen
151-13.2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu 1):               Der Verkehrsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung zu 2) der Vorlage 2007 0092 an.

 

Zu 2):               Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Der als Gehweg gewidmete ‚Gärtnerweg’ wird gemäß § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehung wird ab dem 01.04.2007 wirksam.

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Rahmen des Konsolidierungskonzeptes Kinderspielplätze (Vorlage Nr. 00642/00/03) wurde der Abbau des Spielplatzes Gärtnerweg beschlossen. Durch die Aufgabe des Spielplatzes entfällt auch der Zweck des Gehweges.

 

Die Südheide eG Wohnungsbaugenossenschaft hat unmittelbar am ‚Gärtnerweg’ anliegend mehrere Mehrfamilienhäuser errichtet. Der Rat der Stadt Burgdorf hat in seiner Sitzung am 10.03.2005 anhand der Vorlage Nr. 01038/00/05 den Verkauf der Flurstücke 3/114 und 3/115 mit einer Gesamtgröße von 945 qm an die Südheide eG beschlossen. Der Grundstückskaufvertrag wurde am 18.04.2005 geschlossen. Die Eigentumsübergabe erfolgt jedoch erst nach Änderung des Bebauungsplanes und der Entwidmung der Verkehrsfläche.

 

Der Gehweg wurde bis heute nicht ausgebaut und befindet sich in einer Grünanlage. Durch die Aufgabe des Spielplatzes Gärtnerweg ist der Gehweg entbehrlich geworden. Die anliegenden Grundstücke sind durch die Straßen ‚Niedersachsenring’ und ‚Im Kreitwinkel’ erschlossen. Die einzuziehende Fläche hat somit keine Verkehrsbedeutung mehr.

 

Mit der Vorlage 01291/00/2006 wurde daher die Einziehung des ‚Gärtnerweges’ vorgeschlagen. Durch die Einziehung soll die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung genommen werden, d. h. die Widmung wird insoweit wieder beseitigt.

 

Aufgrund des vom Verwaltungsausschuss gefassten Beschlusses wurde das nach § 8 Nieders. Straßengesetz (NStrG) vorgeschriebene Einziehungsverfahren eingeleitet.

 

Das Einziehungsverfahren beginnt mit der Ankündigung des Vorhabens, um jedermann, der sich von der beabsichtigten Einziehung betroffen fühlt, Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Die Absicht der Einziehung wurde gem. § 8 Abs. 2 NStrG durch ortsübliche Bekanntmachung im „Anzeiger für Burgdorf und Lehrte“, im „Marktspiegel“ sowie in der „Neuen Woche“ am 14.10.2006 veröffentlicht.

 

Gegen die beabsichtigte Einziehung wurden keine Einwendungen erhoben. Von daher ist keine weitere Erörterung erforderlich.

 

Es wird vorgeschlagen, die Einziehung nunmehr zu beschließen. Gemäß § 8 Abs. 3 NStrG ist die Einziehung mit Angabe des Tages, an dem die Eigenschaft als Straße endet, öffentlich bekannt zu machen. Von daher ist auch der Zeitpunkt festzulegen, an dem die Einziehung wirksam werden soll. Dieser Zeitpunkt ist auch vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.

 

Bezugsvorlage: 01291/00/2006

 

Anlage: Lageplan