Betreff
Städtebaulicher Vertrag zur Errichtung eines Einzelhandelsobjektes auf dem Grundstück Schillerslager Landstr. 1
Vorlage
2007 0091
Aktenzeichen
6.2/66.1
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Bauausschuss / Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die unter 2. formulierten Beschlüsse zu fassen.

 

2.       Der Rat stimmt dem Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zwischen der IGC Immobilien & Grundbesitz GmbH & Co.KG, Hildesheim, und der Stadt Burgdorf zu.

 

Der Rat beschließt auf der Grundlage des dieser Vorlage anliegenden Vertragsentwurfes (Stand 11.12.06) mit der IGC weiter zu arbeiten und die vertraglichen Vereinbarungen gemäß § 11 BauGB zum Abschluss zu bringen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die IGC Immobilien & Grundbesitz GmbH & Co.KG, Hildesheim, beabsichtigt die Errichtung eines Einzelhandelsobjektes (Plus-Markt) auf dem Grundstück „Schillerslager Landstr. 1“.

 

Zur Umsetzung der Maßnahme ist der Bau einer Linksabbiegespur auf der „Schillerslager Landstraße“ erforderlich. Um die sich hieraus ergebenden notwendigen Rechte und Pflichten zu regeln, ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich.

 

In der Anlage 1 zur Vorlage ist der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages beigefügt.

 

Der Investor verpflichtet sich u. a. darin,

 

  • zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 3.009,00 € für die Eigentumsverschiebung von städtischen Flächen zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (§ 3)

 

  • die notwendigen Erschließungsarbeiten in eigener Regie und auf eigene Kosten durchzuführen (z. B. Aufweitung der Fahrbahn, Verlegung des westl. Geh-/Radweg, Änderung der Entwässerungseinrichtungen, (Wieder-)Herstellung von Grünflächen entlang des Geh- und Radweges) (§ 4)

 

  • Zahlung der Ablösesumme an die Bundesrepublik Deutschland (§ 4 Abs. 5)

 

  • Rückbau der vorhandenen Zufahrten (§ 4 Abs. 5 – 7)

 

  • Beibringung einer Sicherheitsleistung (§ 12)

 

Der vorliegende Entwurf bietet die öffentlich-rechtliche Grundlage für die Übertragung der Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens durch die IGC auf ihre Kosten (§ 11 BauGB)

 

Die IGC erklärte sich damit einverstanden, auf der Basis dieses Vertragsentwurfes weiter zu arbeiten und den Vertrag zu unterzeichnen. Da der Investor die zeitnahe Eröffnung des Verbrauchermarktes plant, ist die Unterzeichnung kurzfristig vorgesehen.