Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Heeßel
Vorlage
2011 0905
Aktenzeichen
32-142-05
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

zu a und b):      Der Feuerwehrausschuss/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) der Vorlage zu fassen.

 

zu c):               Der Rat beschließt,

 

                       Herrn Karsten Lübbe mit Wirkung vom 01. August 2011 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 31. Juli 2017) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Heeßel

 

                       zu ernennen.

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters Karsten Lübbe endet am 31.07.2011 durch Zeitablauf.

 

Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder der Ortsfeuerwehr Heeßel haben in der Dienstversammlung am 14.03.2011 den

 

bisherigen Ortsbrandmeister Karsten Lübbe, geb. 20.02.1969, wohnhaft Marris-Mühlenweg 24, 31303 Burgdorf

 

zum Ortsbrandmeister wieder gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Lübbe ist bereit, das Amt wahrzunehmen. Er erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 des Nds. Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.