Betreff
Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf
Vorlage
2011 0903
Aktenzeichen
32-142-04
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

648,00 €

12600 442100

x

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

x ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis und empfiehlt dem Rat, den unter b) formulierten Beschluss zu fassen.

 

zu b)

 

Der Rat beschließt, die

 

-          3. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf - (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) zu erlassen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Sitzung des Feuerwehrausschusses am 16.11.2010 regte der Stadtbrandmeister Anderson an, auch den Kinderfeuerwehrwarten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 27,00 € monatlich zu zahlen. Die Mitglieder des Feuerwehrausschusses waren sich einig, dass der Anregung entsprochen und die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf diesbezüglich geändert werden soll.

 

Derzeit gibt es zwei Kinderfeuerwehren, die Kinderfeuerwehr Burgdorf mit 25 Kindern und die Kinderfeuerwehr Heeßel mit 8 Kindern. Bei der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für 2 Kinderfeuerwehrwartinnen entstehen im Jahr 2011 Mehrkosten in Höhe von 378,00 € (27,00 € x 7 Monate x 2) und ab 2012 jährlich 648,00 €. Die Finanzierung erfolgt über das Feuerwehrbudget.

 

Als Anlage überreiche ich Ihnen den Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burgdorf.