Frau Gersemann und Herr Obst verlasen die Namen der Mitglieder und stellv. Mitglieder für die Verbandsversammlung und den Verbandsvorstand des Zweckverbandes Volkshochschule Ostkreis Hannover.
Dementsprechend fasste der Rat den nachfolgenden einstimmigen Beschluss:
1. Die
Stadt Burgdorf wird gem. § 111 Abs. 2 NGO sowie entsprechend den Benennungen
durch die Fraktionen/Gruppen in der Verbandsversammlung des ‚Zweckverbandes
Volkshochschule Ostkreis Hannover wie in der Anlage 11 zum Protokoll aufgeführt,
vertreten.
2. Die Stadt Burgdorf wird
im Verbandsvorstand des Zweckverbandes Volkshochschule Ostkreis Hannover durch
folgendes aus der Mitte der vorstehenden vier Verbandsversammlungsmitglieder
gewählte Mitglied und bei dessen Verhinderung durch folgendes (aus der Mitte
der vorstehenden Verbandsversammlungsmitglieder) gewählte stellv. Mitglied -
wie in der Anlage 11 zum Protokoll aufgeführt sowie dem Ersten Stadtrat, Herrn
Dagobert Strecker, gem. § 8 Abs. 1 b) i.V.m. § 11 Abs. 1 Satz 2 NkomZG vertreten.