Nachdem Herr Hinz und Herr Obst die Benennungen vorgenommen hatten, fasste der Rat die nachstehenden einstimmigen Beschlüsse:

 

1. Entsprechend den Benennungen durch die Fraktionen/Gruppen stellt der Rat die Mitglieder und die stellv. Mitglieder des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Burgdorf wie folgt fest:

 

Mitglieder

benannt durch Fraktion/Gruppe

1.      Bürgermeister Alfred Baxmann gem. § 12 Abs. 1

1.Halbsatz NSpG

 

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2. Adolf-W. Pilgrim

SPD/ G/WGS

3. Bernd Lange

SPD/ G/WGS

4. Diethard Mühge

SPD/ G/WGS

5. Wolfgang Obst

CDU

6. Joachim Zimmermann

CDU

 

 

2. Der Rat bestätigt gem. § 110 NPersVG i.V.m. § 36 WO-EwZ die nachfolgend aufgeführten Mitglieder des Verwaltungsrats als Vertreter der Beschäftigten, die durch Wahl nach dem Nds. Personalvertretungsgesetz (NPersVG) gewählt wurden:

 

Innerbetriebliche Vertreter:

 

1.  Pockrandt, Hans-Helmut

2.  Lehmberg, Uwe

 

Ersatzmitglieder*

 

1.  Dittmann, Ralf        

**2/3. Hoppe, Rolf     sowie

**2/3. Sievert, Jens

4 .  Gruchenberg, Florian

5 .   Frieling, Dirk


(**Die Ersatzmitglieder Hoppe und Sievert erreichten bei der Wahl der innerbetrieblichen Vertreter eine gleich hohe Stimmenanzahl der Beschäftigten!)

 

   Sonstige Vertreter

 

   Hartmann, Olaf 

 

Ersatzmitglied*

 

Schmidt, Peter 

 

* Beachtet werden muss hierbei, dass nach § 110 Abs. 3 NperVG für jeden der zu besetzenden Sitze mindestens die doppelte Anzahl der Personen zu wählen war. Im Übrigen gilt § 4 Abs. 1  (neu: § 7 Abs. 1 Nr. 3) der Satzung der Stadtsparkasse Burgdorf in Verbindung mit § 110 Abs. 2 Satz 2 NpersVG und § 11 Abs. 1 Nr. 3 NSpG v. 16.12.2004 sowie der §§ 36, 37 und 38 WO-EwZ).