Daher
fasste der Rat mit 31 Ja-Stimmen und 1 Stimmenthaltung den nachfolgenden
Beschluss:
I. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt wird festgelegt, dass dem Jugendhilfeausschuss für die Dauer der Wahlperiode
10 stimmberechtigte Mitglieder angehören.
II. Gem.
§ 51 Abs. 4 NGO stellt der Rat die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses
wie folgt fest:
A. Stimmberechtigte Ratsmitglieder gemäß § 4
Abs. 3 a) der Satzung für das Jugendamt - siehe Anlage 10 zum Protokoll.
Zunächst verlas Stadtamtsrat Rode die Namen der von den Jugendverbänden benannten stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss und deren Vertreter wie folgt:
Michael Rheinhardt - Jugendfeuerwehr,
Torsten Kardolsky - als Vertreter des TVE
Irmtraud Hennig - Vertreterin für Herrn Rheinhardt
Matthias Paul - Vertreter für Herrn Kardolsky
Sodann verlas er die Namen der von den Wohlfahrtsverbänden benannten Personen:
Gisela Bittkau - DRK - Vertreter Herr Fritz Röttger (AWO)
Agnes Meine - Diakonie –Vertreter Herr Gregor Stanke (Caritas)
Stadtamtsrat Rode wies darauf hin, dass, wie im Verwaltungsausschuss berichtet, zunächst die Jugendamtssatzung geändert werden müsse, wenn dem Kinderschutzbund, vertreten durch Frau Goldbach, ein beratender Sitz im Jugendhilfeausschuss zuerkannt werden solle. Erst hiernach könne der Rat über die Entsendung eines Mitgliedes entscheiden.
Frau Gersemann berichtete, dass Frau Jutta Goldbach vom Kinderschutzbund zunächst beantragt habe, ebenfalls Sitz und Stimme im Jugendhilfeausschuss zu bekommen. Das Problem dabei sei, dass der Kinderschutzbund nicht zu den anerkannten Trägen der Freien Jugendhilfe gehöre. Frau Goldbach könne jedoch als beratendes Mitglied ohne Stimmrecht für den Jugendhilfeausschuss benannt werden. Um dies zu erreichen, werde die SPD einen Antrag auf Änderung der Jugendamtssatzung in die nächste Ratssitzung im Dezember einbringen.
Herr Pilgrim führte aus,
dass er heute erst die Information erhalten habe, dass der Kinderschutzbund
seit einiger Zeit sich dem Paritätischen Wohlfahrtsverband angeschlossen habe.
Über diese Dachorganisation könnte der Kinderschutzbund möglicherweise dann
auch mit Sitz- und Stimmrecht im Jugendhilfeausschuss vertreten sein, wenn sich
die Wohlfahrtsverbände untereinander entsprechend einigten. Diese Möglichkeit
könnte dann bis zur Dezemberratssitzung geklärt werden. Er empfahl deshalb
zunächst von der Entsendung der stimmberechtigten Mitglieder (Vertreter der
Jugend- und Wohlfahrtsverbände) und der beratenden Mitglieder abzusehen.
Herr Schrader berichtete,
dass der Verwaltungsausschuss in seiner letzten Sitzung die Empfehlung
ausgesprochen habe, die Frage über die zugewählten beratenden Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses zurückzustellen und lediglich den Leiter des Jugendamtes
und den Stadtjugendpfleger zu benennen. Entsprechendes sollte der Rat heute
beschließen.
Ratsvorsitzender Walter stellte zusammenfassend fest, dass der Rat zunächst nur über die Ratsmitglieder beschließen werde.