Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Ortsrat Schillerslage empfahl einstimmig dem Verwaltungsausschuss

 

a)        Kenntnis zu nehmen von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

            -      der in der Zeit vom 29.06.2010 bis 13.07.2010 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB,

            -      der mit Schreiben vom 18.06.2010 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und die in der Begründung, Teil 3, beschriebenen Abwägungsvorgänge zu beschließen,

 

b)        dem Entwurf in der Fassung vom 20.10.2010 sowie der Begründung zuzustimmen und

 

c)        den Bürgermeister zu beauftragen, mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB) durchführen zu lassen.


Herr Joos erläuterte die Vorlage und ging insbesondere auf die Veränderungen im Vergleich zum Vorentwurf ein, die sich unter anderem aus den eingereichten Stellungnahmen ergaben. Er wies darauf hin, dass in der Planzeichnung auf dem Flurstück 48/3 die nördliche und östliche Baugrenze falsch wiedergegeben worden seien. Anstelle eines Abstandes von 3 m von den Pflanzstreifen müsse die Baugrenze auf der Grenze der Pflanzstreifen platziert sein. So sei die Baugrenze auch im Vorentwurf eingetragen gewesen. Die Planzeichnung wird für die Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB entsprechend angepasst.

 

Auf Seite 12 der Begründung müsse der Satz: "Lediglich im Westen betragen die Baugrenzen 4 m Abstand zur Geltungsbereichgrenze." geändert werden, da die Himmelsrichtung vertauscht wurde. Der Satz müsse lauten: " Lediglich im Osten..."

Auch dies wird für die folgende Beteiligung geändert.

 

Herr Plaß zeigte sich erfreut, dass beide Altanlieger im Baugebiet „Flachsfeld 2“ durch planerische Veränderungen nicht zu Erschließungsbeiträgen für dieses Baugebiet herangezogen werden.