Beschluss:

 

Der Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen nahm von der Vorlage Kenntnis und empfahl eine Änderung der Ortschaftsgrenze entsprechend der Vorlage, Vorschlag 2.

 

 


Frau Meinig erläuterte kurz den Sachverhalt. So solle bezüglich des Geländes der ehemaligen Minigolfanlage über eine neue Nutzung nachgedacht werden, auch um das Ortseingangsbild attraktiver zu gestalten. Sie erkundigte sich, welchen Vorteil es habe, auch die Fläche gegenüber der bebauten Seite in die Änderung einzubeziehen.

 

Herr Strecker erklärte, er halte es für sinnvoll, auch diesen Bereich mit einzubeziehen, da auch er zum Ortseingang gehöre. Möglicherweise würde in einigen Jahren über eine Nutzung dieser Flächen nachgedacht, dann müsse man nicht eine erneute Änderung der Ortschaftsgrenzen veranlassen.

 

Frau Meinig merkte an, dass die natürliche Grenze eigentlich die B 3 sei.

 

Herr Alker stimmte Herrn Strecker zu, die gegenüberliegende Seite gehöre zum Ortseingangsbereich und sollte somit auch zur Ortschaft gehören.

 

Ortsbürgermeister Walter ließ über die Beschlussvorlage abstimmen.