Sitzung: 09.09.2010 Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2010 0773
Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport/der Verwaltungsausschuss empfehlen dem Rat der Stadt Burgdorf, den nachstehend formulierten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die Satzung zur Aufhebung der Gebührensatzung für die Überlassung von Räumen in Gebäuden und Sportanlagen an Dritte mit Wirkung vom 31.10.2010.
Der Bürgermeister wird beauftragt, anstelle der Satzungen entsprechende Dienstanweisungen zu erlassen.’
Herr Beneke erläuterte, dass die Beträge, die in der Satzung aufgeführt seien, in der Vergangenheit nur wenig zum tragen kamen. Mit einer Dienstanweisung könne flexibler gearbeitet werden.
Herr Obst wies darauf hin, dass er diese Auffassung nicht teile. Es müsse klar dargestellt werden, welche Beträge durch den Einzelnen zu zahlen seien. Anderenfalls entstehe der Eindruck einer Intransparenz. Herr Strecker erklärte, dass eine Dienstanweisung Privatrecht sei, hingegen bei der Anwendung einer Satzung EU-Recht gelte. Dem Ausschuss werde zukünftig der Inhalt der Dienstanweisung zur Kenntnis gegeben.