Beschluss:
Ohne Aussprache beschloss der Rat mit einer Enthaltung und 30 Ja-Stimmen, den Ratsbeschluss vom 19.05.2005 wie folgt zu ändern:
„D) Über die Vornahme von
Geschäften der laufenden Verwaltung i.S. von C) dieser Richtlinien ist wie
folgt dem Rat zu berichten:
Aufgrund der
Tatsache, dass über den jährlichen Rechnungsprüfungsbericht bzw. im Rahmen der
Jahresrechnung durch das RPA gegenüber dem Verwaltungsausschuss/dem Rat
berichtet wird, ist über
Maßnahmen im Sinne
von Ziff. 11.10 ab einem Jahresbetrag von 20.000 €
sowie über
Maßnahmen im Sinne
von Ziff. 11.12 ab einer Summe von 10.000 €, soweit es sich um
Vergleiche/Nachgeben/Zugeständnisse handelt, die nicht den Bereich der VOB
tangieren, im Rahmen eines jährlichen Geschäftsberichts zu berichten, wobei der
Bericht zu enthalten hat:
Fachbereich/Abteilung,
Bezeichnung(des Objektes), Grund der Maßnahme, Kosten, Zeitpunkt der
Entscheidung und ähnliches“.