Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Ohne Aussprache beschloss der Rat mit einer Enthaltung und 30 Ja-Stimmen, den Ratsbeschluss vom 19.05.2005 wie folgt zu ändern:

 

„D)      Über die Vornahme von Geschäften der laufenden Verwaltung i.S. von C) dieser Richtlinien ist wie folgt dem Rat zu berichten:

 

            Aufgrund der Tatsache, dass über den jährlichen Rechnungsprüfungsbericht bzw. im Rahmen der Jahresrechnung durch das RPA gegenüber dem Verwaltungsausschuss/dem Rat berichtet wird, ist über

 

            Maßnahmen im Sinne von Ziff. 11.10 ab einem Jahresbetrag von 20.000 €

 

            sowie über

 

            Maßnahmen im Sinne von Ziff. 11.12 ab einer Summe von 10.000 €, soweit es sich um Vergleiche/Nachgeben/Zugeständnisse handelt, die nicht den Bereich der VOB tangieren, im Rahmen eines jährlichen Geschäftsberichts zu berichten, wobei der Bericht zu enthalten hat:

            Fachbereich/Abteilung, Bezeichnung(des Objektes), Grund der Maßnahme, Kosten, Zeitpunkt der Entscheidung und ähnliches“.