Beschluss:

 

 


Frau Weilert-Penk gab zunächst eine kurze Einführung in das Thema und teilte den Anwesenden ihre Erfahrungen aus der Besichtung der Biogasanlagen in Ronnenberg und Gehrden mit. Anschließend begrüßte sie Herrn Franke vom Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hannover.

 

Herr Franke referierte kurz über die verschiedenen Anlagentypen. Er machte deutlich, dass die Frage, ob die für Burgdorf projektierte Anlage durch das GAA zu genehmigen sei von ihrer Anlagenkonzeption abhänge. Bei der von den Burgdorfer Landwirten geplanten Anlage sei lediglich die Aufarbeitung zu Biomethan vorgesehen, was eine immissionsrechtlichte Genehmigung vermutlich nicht erforderlich mache. In diesem Fall sei das Vorhaben voraussichtlich durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu prüfen.

 

Von solchen Anlagen, so Herr Franke weiter, in denen überwiegend nachwachsende Rohstoffe verwendet würden (sogenannte „NaWaRo-Anlagen“) gingen in der Regel nur geringe geruchsintensive Emissionen aus. Die „Irrelevanzschwelle“ werde in einer Entfernung von ca. 300 m erreicht.

 

Herr Franke wies zudem darauf hin, dass eine Anlage in der Größenordnung, wie sie in Burgdorf erörtert wird, die Aufstellung eines Bebauungsplans erfordere.

 

Herr Schulz fragte, ob es tatsächlich so harmlos sei, wie es klinge und keine Explosionsgefahr bestehe.

 

Herr Franke sagte, dass es in der Vergangenheit durchaus Fälle von geplatzten Fermentern gegeben habe. Daher sei es wichtig, die Anlage einzuwallen und mit einer überwachten Spezialfolie zu untermanteln. Nur so könne sichergestellt werden, dass sich bei einem eventuellen Störfall die austretenden Flüssigkeiten und Gefahrstoffe nicht unkontrolliert ausbreiten würden.

 

Frau Weilert-Penk schilderte, dass bei der Besichtigung der Anlagen in Ronnenberg und Gehrden in einigen hundert Metern Entfernung keine Gerüche mehr hätten wahrgenommen werden können. Auf den Anlagen selbst hingegen sei ein geringer Geruch feststellbar gewesen. Dies sei, so stellte Frau Weilert-Penk klar, lediglich eine subjektive Einschätzung. Sie halte diese subjektive Einschätzung im Rahmen des Entscheidungsfindungsprozesses jedoch für wichtig.

 

Herr Fleischmann kritisierte, dass bei einem angekündigten Besuch durch den Betreiber der jeweiligen Anlage im Vorfeld mit Sicherheit alles getan werde, um Gerüche oder sonstige Störungen zu vermeiden. Der Besuch sei lediglich eine Momentaufnahme und könne nicht als Referenz herhalten.

 

Frau Rickert ergänzte, dass die beiden Anlagen unterschiedlich gerochen hätten. Zudem fahre sie regelmäßig mit dem Fahrrad an einer Biogasanlage vorbei und ihr seien noch niemals übel riechende Emissionen in die Nase gestiegen.

 

Frau Weilert-Penk vermutete, dass ein Grund für die unterschiedlichen Gerüche darin liegen könne, dass bei einer Anlage (Gehrden) auch Gülle verwendet würde.

 

Herr Köneke beschrieb seine Eindrücke von der Besichtigung derart, dass er eine weit weniger große Geruchsbelästigung festgestellt habe, als es z.B. bei einer dörflichen Großtierhaltung der Fall sei. Er machte darauf aufmerksam, dass die Geruchsbelästigungen gering seien, wenn der Silageanschnitt sauber ausgeführt werde. Zudem wies er darauf hin, dass bei der traditionellen Ausbringung von Gülle auf die Felder eine erheblich größere Geruchsbelästigung entstehe.

 

Herr Braun teilte mit, dass sich die Burgdorfer Grünen bei den Parteifreunden in Ronnenberg bezüglich des Themas erkundigt hätten. Dort herrschten anfangs äußerst positive Einstellungen zur Errichtung einer Biogasanlage. Diese hätten sich jedoch schnell umgekehrt ob der Tatsache, dass nunmehr ca. 120 ha mit Mais bewirtschaftet würden und dies auch mehrere Jahre auf einer Fläche hintereinander – ohne die Fruchtfolge zu beachten. Dies sei daher kritisch zu betrachten, da Mais die Getreidesorte mit dem höchsten Düngeaufwand sei, was Auswirkungen auf die Umwelt habe. Einen weiteren Nachteil sah Herr Braun in der Tatsache, dass durch den Anbau von Lebensmittelpflanzen zur Energiegewinnung die Nahrungsmittelproduktion gegen die Energieproduktion ausgespielt werde. Dies stelle seiner Meinung nach ein ethisches Problem dar. Es müsse sich die Frage gestellt werden, ob es richtig sei, den Energiehunger mit Nahrungsmitteln zu stillen. Diese Frage könne auch die technisch beste Anlage nicht entscheiden.

 

Herr Fleischmann merkte an, dass der NABU grundsätzlich gegen die Einrichtung solcher Anlagen sei und führte aus, dass der Bürgerprotest gegen eine Biogasanlage in Fuhrberg Erfolg gehabt habe. Die Hülptingser Bürgerinnnen und Bürger sollten sich demnach nicht entmutigen lassen.

 

An Herrn Franke gerichtet fragte Herr Trappmann, welche Bereiche einer Biogasanlage als Quelle störender Gerüche definiert werden könnten und ob diese Geruchsquellen für einige Stunden abgestellt werden könnten, um z.B. Besuchergruppen eine geruchsfreie Anlage zu präsentieren.

 

Herr Franke führte aus, dass die größte Geruchsbelästigung beim Anschnitt der Silage entstehe. Werde dieser nicht sauber ausgeführt und die Silage nicht regelmäßig wieder abgedeckt, so könne Geruch entstehen. In der Regel sei es im ureigensten Interesse des Betreibers einer solchen Anlage, dass die Silage ordentlich abgedeckt sei. Auch bei der Anlieferung von Gülle könne es zudem zu Gerüchen kommen. Diese seien aber bei weitem nicht vergleichbar mit der Ausbringung von Gülle auf die Felder. Herr Franke erläuterte ferner, dass die Aufbereitung zu Biomethan niemals geruchsneutral durchgeführt werden könne, es entstünden in der Regel jedoch keine „unzulässigen Gerüche“. Die Möglichkeiten für einen Betreiber Gerüche gezielt abzustellen, z.B. bei angekündigten Besuchen, bestehe kaum. 

 

An Herrn Fleischmann gerichtet sagte Herr Brönnemann, dass es nicht funktioniere, dass eine Anlage 364 Tage im Jahr stinke und an einem Tag, wenn Besuch auf der Anlage erwartet werde, nicht. Es sei im Interesse der Betreiber, die Anlage sauber zu halten. Im Allgemeinen stimme er Herrn Braun zu, jedoch könne man es den Landwirten nicht verübeln, wenn sie sich neue Betätigungsfelder suchten, um ihren Betrieb weiterhin wirtschaftlich zu führen bzw. überhaupt erhalten zu können.

 

Herr Reuter fragte nach Erfahrungswerten bezüglich etwaig bekannter Gefahren und wie diese beseitigt werden könnten.

 

Herr Franke antwortete, dass es wie bei jeder technischen Anlage natürlich zu Störfällen kommen könne. Platze zum Beispiel der Schlauch bei der Güllebefüllung, dann stinke es zunächst. Die Auswirkungen seien allerdings stark lokal begrenzt.

 

Herr Köneke ergänzte, dass alle politischen Parteien in Deutschland grundsätzlich den Ausbau alternativer Energiequellen fördern möchten. Deshalb benötige man neue Technologien, die Kohle- und Atomkraftwerke ablösten. Nachteile bringe jede neue Technologie mit sich, darüber müsse auch geredet werden. Diese Nachteile und Risiken könnten jedoch durch intensive Beratungen und detaillierte Planungen auf ein akzeptables Level minimiert werden.

 

Herr Trappmann erkundigte sich nach dem Zusammenhang zwischen der Größe einer Anlage und den Geruchsemissionen, die sie absondere.

 

Herr Franke verdeutlichte, dass die Größe hierbei nur eine untergeordnete Rolle spiele. Vielmehr sei die Technik entscheidend. Insbesondere die Art des Inputs und der Umgang mit der Silageabdeckung entschieden über den Umfang der Geruchsbelästigungen.

 

Herr Trappmann fragte nach den häufigsten bekannten Störfällen solcher Anlagen.

 

Herr Franke erläuterte, dass die meisten der bekannten Unfälle auf geplatzte Betonbehälter zurückzuführen seien. Daher sei eine Einwallung des Betriebsgeländes unabdingbar. Nur so könne die unkontrollierte Ausbreitung im Falle eines Falles unterbunden werden.

 

Herr Fleischmann berichtete von einer Fachtagung „Alltägliche Schäden und Mängel an Biogasanlagen“ am 17.03.2010 in Hannover, bei der von bedeutenden Mängeln bei der Bauausführung diverser Biogasanlagen berichtet worden sei.

 

Frau Herbst erkundigte sich nach der Möglichkeit der Geruchsentwicklung im Regenrückhaltebecken.

 

Herr Franke antwortete, dass es durchaus möglich sei, dass Partikel aus der Biogasanlage in das Regenrückhaltebecken gelangten und dort aufgrund von Fäulnisvorgängen Gerüche entstehen könnten. Voraussetzung hierfür sei jedoch eine unsaubere Arbeit auf der Anlage selbst. Dieses Risiko könne also durch den Betreiber eliminiert werden.

 

Weiterhin fragte Frau Herbst nach der Geruchsentwicklung bei Wartungsarbeiten. Ihrer Kenntnis nach könne dabei ungehindert Biogas austreten.

 

Herr Franke sagte, dass bei dieser Art von Wartungsarbeiten in der Regel eine sogenannte „Notgasfackel“ betrieben werde, die eine geruchsfreie und vollständige Verflammung des austretenden Gases sicherstelle.

 

Herr Bürgermeister Baxmann begrüßte die Sachlichkeit der Diskussion. Er verdeutlichte, dass jede Technologie mit Risiken und Fehlern behaftet sei. Entscheidend sei, wie schwerwiegend die Folgen eines technischen Versagens seien. Aufgrund der frühzeitigen und intensiven Beteiligung von Politik und Verwaltung durch die potentiellen Betreiber seien präventive Maßnahmen zur Unfallverhütung und tiefgehende Prüfungen hinsichtlich des Immissionsschutzes, der Anlagensicherheit und nicht zuletzt des Baurechts möglich. Risiken könnten so minimiert werden. Er appellierte an die politischen Vertreter, dass auch der weitere Prüfungs- und Entscheidungsprozess sachlich, aber durchaus auch kritisch fortgeführt werde.

 

Frau Herbst stellte im Anschluss an die Diskussion noch drei verschiedene Suchräume für den Standort der Biomethananlage vor. Für sämtliche Standortvorschläge werden nunmehr Stellungnahmen von der Region Hannover als z.B. Naturschutzbehörde, unterer Wasserbehörde und als Regionalplanungsbehörde eingeholt. Die Politik werde selbstverständlich über die Ergebnisse auf dem Laufenden gehalten. Die Mitglieder des Ausschusses zeigten sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

Frau Weilert-Penk bedankte sich bei Herrn Franke, der um 17:50 Uhr den Sitzungssaal verließ, für dessen umfassende und fundierten Informationen und stellte fest, dass es weiterhin Diskussionsbedarf gebe.