Herr Frerichs teilte mit,

 

a)     dass die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ zzt. überarbeitet wird. Die überarbeitete Richtlinie wird voraussichtlich am 01.01.2011 in Kraft treten.

 

Aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge können bis zum 31.12.2010 keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen werden. Neue Anträge können zwischen dem 01.01.2011 und dem 31.03.2011 eingereicht werden. Hierfür gelten dann die Regelungen der neuen Richtlinien. Ob es bei dem zwischenzeitlich auf 60% reduzierten Fördersatz bleiben wird, steht noch nicht fest.

 

Mit der Klimaschutzagentur ist abgesprochen, für 2011 einen Förderantrag einzureichen. Die Mittel müssten dann – unter Berücksichtigung der neuen Förderbedingungen – im Haushaltsplan 2011 bereitgestellt werden. Bei geschätzten Gesamtkosten für die Erarbeitung eines Klimaschutz-Aktionsprogramms für Burgdorf in Höhe von rd. 70.000 € und einem angenommenen Fördersatz von 60 % würde der Eigenanteil der Stadt bei rd. 28.000 € liegen. Durch Beteiligung weiterer Kooperationspartner (Stadtwerke, E.ON Avacon) könnte sich der Eigenanteil der Stadt Burgdorf noch reduzieren.

 

b)     Die wasserrechtliche Bewilligung zur öffentlichen Trinkwasserversorgung für das Wasserwerk Burgdorfer Holz des Wasserverbandes Peine läuft zum 31.12.2010 aus. Im Zuge der Neubeantragung der Wasserrechte beabsichtigt der Wasserverband die Entnahme von derzeit 2,4 Mio. m3 Grundwasser pro Jahr um 600.000 m3 auf 3,0 Mio. m3/Jahr zu erhöhen. Neben den vorhandenen 5 Brunnen sollen bis zu 3 neue Förderbrunnen errichtet werden.

 

Eine gutachterliche Stellungnahme, die vom Wasserverband Peine vorgelegt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht erforderlich ist. Gem. Gutachten kommt es je nach Szenario (2 oder 3 zusätzliche Förderbrunnen) zu räumlich eng begrenzten zusätzlichen Grundwasserabsenkungen gegenüber dem Ist-Zustand zwischen max. 15 bzw. 25 cm. Auf Burgdorfer Gebiet beträgt die errechnete zusätzliche Grundwasserabsenkung bei 2 zusätzlich geplanten Brunnen bis zu 10 cm. Hier wären nur forstwirtschaftliche Flächen betroffen. Bei 3 zusätzlich geplanten Brunnen wäre auf Burgdorfer Gebiet keine zusätzliche Grundwasserabsenkung zu verzeichnen.

 

Durch die geplante Mehrentnahme von 600.000 m3/a kommt es rechnerisch zu einer Abflussreduzierung der Seebeeke, was überschlägig eine mittlere Wasserstandsreduzierung von weniger als 2 cm zur Folge hätte. Da die Seebeeke bei Trockenperioden regelmäßig trocken fällt, hat jede weitere noch so geringe Reduzierung des Wasserstandes erhebliche Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften des Gewässers.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich des Grundwasserkörpers „Wietze/ Fuhse Lockergestein“ in dem neben dem Wasserwerk Burgdorfer Holz auch das Wasserwerk Burgdorf liegt, vom nutzbaren Grundwasserdargebot in Höhe von 80,39 Mio. m³/a bereits 79,7 Mio. m³/a zur Entnahme genehmigt sind. Somit sind von der derzeitigen nutzbaren Reserve in Höhe von 690.000 m³ nur noch 90.000 m³/a übrig, wenn die Entnahmemenge für das Wasserwerk Burgdorfer Holz auf 3 Mio. m³/a erhöht wird.

 

Herr Degenhard machte deutlich, dass sich der Ausschuss für Umwelt und Verkehr an Stellungnahmen zu diesem Thema beteiligen möchte.

 

 

Herr Herbst teilte mit:

 

c)     Derzeit wird die Ortsdurchfahrt von Hülptingsen umgestaltet. Dazu ist anzumerken, dass die Inselköpfe westl. der Einmündung Zur Papenkuhle um ca. 2,00 m verschoben und die Inseln um 50 cm auf 1,50 Breite verschmälert werden. Diese Änderung erfolgte aufgrund von Anliegern geäußerter Bedenken zur ungehinderten Befahrbarkeit ihrer Zufahrten.

 

d)     Die Straße Am Speicher in Otze wurde Mitte der 80er Jahre ausgebaut. Nun haben die Otzer Vereine den Wunsch geäußert, ein Teilstück zwischen den Fachwerkhäusern und dem Grundstück Am Speicher 5 umzugestalten. Das vorhandene Pflaster soll durch Sandsteine ersetzt werden. Für die Stadt Burgdorf entstehen hierfür keine Kosten. Herr Herbst wies darauf hin, dass es sich bei dieser Umgestaltung um eine Änderung des damals beschlossenen Ausbauprogramms handelt.

Es ist geplant, mit den Anliegern eine gemeinsame Ortsbesichtigung durchzuführen, um ein Meinungsbild zu erhalten.

 

Sofern die Anlieger mit der Umgestaltung einverstanden sind und für die Stadt Burgdorf keine Kosten entstehen, sieht der Ausschuss für Umwelt und Verkehr keine Probleme in der Umgestaltung.

 

e)     In Sorgensen an der Hauptstraße befindet sich eine geschädigte Solitäreiche. Diese droht auseinanderzufallen, was eine baumchirurgische Sanierung unumgänglich macht.

Die Arbeiten werden voraussichtlich in der 32. KW durch die städtischen Gärtner ausgeführt (Kosten ca. 1.500 bis 2.000 €).

 

f)       Ein Radverkehrskonzept soll erarbeitet werden. Für alle interessierten Bürger und Institutionen ist ein Workshop am 01.09.2010 um 17 Uhr im Ratssaal des Schlosses geplant. Eine entsprechende Einladung zu diesem Termin wird in Kürze versandt.

 

g)     Als Anlage 1 bis 4 zur Niederschrift sind die Ergebnisse von Verkehrszählungen in der Dorfstraße sowie Vor den Höfen, Ostlandring und Immenser Straße beigefügt.

 

Herr Degenhard erkundigte sich, warum in Sorgensen noch keine Verkehrszählung stattgefunden hat. Er bat darum, diese durchzuführen.

 

In der Dorfstraße in Heeßel ist es laut Herrn Fleischmann besonders in den Abend- und Nachtstunden sehr ruhig geworden. Er erkundigte sich, ob die Verkehrszählungen zeitabhängig gemacht wurden bzw. ob es möglich ist, diese zeitlich zu unterteilen.

Darauf antwortete Herr Herbst, dass die derzeitigen Verkehrszählungen vom Bauhofpersonal über 13 Stunden durchgeführt und dann entsprechend hochgerechnet wurden.

Mittels Zählplatten soll eine detaillierte Zählung erfolgen, allerdings nicht mehr in 2010.

 

Frau Heldt merkte in diesem Zusammenhang an, dass in Schillerslage der PKW- und landwirtschaftliche Verkehr stark zugenommen hat. Insbesondere sind ihr Fahrzeuge mit Celler Kennzeichen aufgefallen.

 

h)     In der Anlage 5 sind Auswertungen von Geschwindigkeitskontrollen beigefügt.

 

i)        In Bezug auf Markierungen in der Friederikenstraße wurde dem Ausschuss ein Schreiben von Frau Anna Kunze übersandt. Ein Antwortschreiben ist als Anlage 6 zur Niederschrift beigefügt.

 

j)       Zum Ausbau der Busspur in der Moorstraße führte Herr Herbst folgendes aus: Der Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig. Weiterhin stehen im Haushalt keine Mittel zur Verfügung; auch keine Fördermittel. Mit dem Bau kann frühestens im Frühjahr 2011 begonnen werden. Eingerichtet wird die Buslinie daher erst zum Fahrplanwechsel Herbst/Winter 2011/2012.