Beschluss:

 

 


Herr Trappmann teilte mit,

 

a)   dass nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen ist, dass der ab dem Jahr 2010 EU-weit geltende Jahresgrenzwert von Stickstoffdioxid (NO2) von 40µg/m³ in den niedersächsischen Kommunen mit Verkehrsmessstation nicht eingehalten werden kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Fristverlängerung zur Einhaltung des Grenzwertes bis max. 01.01.2015 in Anspruch genommen werden. Hierzu fand am 27.05.2010 beim Nieders. Umweltministerium (MU) ein Arbeitsgespräch statt. Die Anträge zur Fristverlängerung sind von den Kommunen zu erarbeiten und über das Nds. MU und den Bund bei der EU bis Ende September 2011 einzureichen. Auslösegrund für die Beantragung von Fristverlängerungen sind die gemessenen Überschreitungen des NO2-Grenzwertes in 2010. Mit den vom Gewerbeaufsichtsamt (GAA) geplanten Modellberechnungen sollen Aussagen für 2015 getroffen bzw. der Nachweis der Effektivität der geplanten Maßnahmen erbracht werden. Grundsätzlich sind alle verhältnismäßigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Grenzwert bis spätestens 01.01.2015 möglichst zu erreichen.

 

      Die Modellrechnungen sollen bis Ende 2010 zunächst für Hannover, Osnabrück, Braunschweig und Göttingen, Anfang 2011 für Hameln und Hildesheim erfolgen. Für Burgdorf und Barbis erfolgen die Berechnungen zuletzt, da sich abzeichnet, dass hier der Jahresgrenzwert für NO2 möglicherweise doch eingehalten werden könnte. Nach 48 µg/m³ in 2009 lag der Jahresmittelwert zwischen Anfang Januar und Ende Mai 2010 in Burgdorf mit 41 µg/m³ nur noch knapp über dem Grenzwert.

 

      Die in den Fristverlängerungsanträgen zu benennenden Maßnahmevorschläge zur Einhaltung des Grenzwertes ab 2015 stellen die Grundlage für evtl. zu bearbeitende Fortschreibungen der Luftreinhalte-/ Aktionspläne dar. Wie beim Feinstaub bietet dass GAA auch beim NO2 für die Ausfüllung der Fristverlängerungsanträge seine Unterstützung an. Auch wenn sich in den nächsten Monaten abzeichnen sollte, dass der Grenzwert für NO2 in 2010 an der Messstation in Burgdorf möglicherweise knapp eingehalten wird, ist mit dem MU und GAA abzustimmen, ob trotzdem vorsorglich ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden sollte, da eine spätere Fristverlängerung nicht mehr möglich ist.

 

Frau Vierke teilte mit:

 

b)   Bezüglich des Antrags der Yeziden zur Einrichtung eines Bestattungsfeldes auf einem städtischen Friedhof fand ein Gespräch mit Herrn Langen statt. Herr Langen berichtete, dass ihm von den in Burgdorf lebenden yezidischen Familien zugetragen wurde, dass diese eine Bestattungsmöglichkeit in Burgdorf wünschen. Sie verweisen dabei auf die Garantie des ewigen Ruherechts, das ihnen auf dem Friedhof in Lahe nicht zur Verfügung steht. Hier liegt aber ein Informationsdefizit vor, da der Laher Friedhof es anbietet, die Gräber als Wahlgräber immer wieder neu zu erwerben und darüber das ewige Ruherecht gewahrt werden kann. Es wurde abgesprochen, dass Herr Langen der Stadt Ansprechpartner der Yeziden benennen wird. In einem gemeinsamen Gespräch soll ermittelt werden, ob ein Einvernehmen zwischen den Wünschen der Yeziden und dem regulären Friedhofsbetrieb erzielbar ist.

 

Herr Herbst teilte mit:

 

c)   Als Anlage 1 zur Niederschrift sind Auswertungen von Geschwindigkeitskontrollen beigefügt.

 

d)   Zur Umbenennung von Haltestellen zum Fahrplanwechsel 2010/2011 trugen die Ausschussmitglieder keine Bedenken vor.

 

e)   Bei der Lichtsignalanlage (LSA) Kreuzung Schwarzer Herzog wird künftig als Hauptfahrbeziehung die Nord-Süd-Richtung eingestellt. Die Signalisierung über die Braunschweiger Straße und den freien Rechtsabbieger soll gekoppelt werden, damit die Radfahrer und Fußgänger – besonders der Schülerverkehr – zügiger queren können.

 

f)   Der Umbau zur Fußgänger-LSA Immenser Straße / Depenauerweg soll nach Mitteilung des Nieders. Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) noch in diesem Jahr erfolgen.

 

g)   Bei der LSA Kreuzung Uetzer Straße / Ostlandring / Osttangente / Vor den Höfen liegt die Hauptfahrbeziehung jetzt in Nord-Süd-Richtung. Hier sind ebenfalls die LSA-Regelung und die Vorfahrtsregelung anzupassen.

 

h)   Das Rhododendronbeet vor dem Rathaus II weist enorme Winterschäden auf. Es ist deshalb vorgesehen, die Fläche mit Stauden und Tulpen – wie die an die Zufahrt angrenzenden Flächen – neu zu gestalten.

 

i)    Die Region Hannover wird im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Heeßel prüfen, ob die Schaltung der LSA Ecke Heisterkampsweg umprogrammiert oder evtl. ganz entfallen kann.

 

j)    Aufgrund des günstigen Ausschreibungsergebnisses wurde der Auftrag zur Fahrbahnbelagssanierung um die Friederikenstraße (Arndtstraße – Dachtmisser Weg) und die Grünewaldstraße erweitert.

 

k)   Als Anlage 2 und 3 sind die Ergebnisse der Verkehrszählungen in der Sprengelstraße sowie auf der Hochbrücke, Marktstraße, Post- und Gartenstraße beigefügt. Auf Nachfrage von Frau Leykum erkärte Herr Herbst, dass mit dem Umbau der Kreuzung Bahnhofstraße / Marktstraße / Vor dem Hann. Tor nach dem Schützenfest begonnen wird. Die Fertigstellung ist für den Oktobermarkt angestrebt.

 

l)    Für den Stadtstraßenumbau ist diese Woche der Zuwendungsbescheid für die Förderung gemäß Entflechtungsgesetz eingegangen. Für das Haushaltsjahr 2010 wurde eine Bezuschussung in Höhe von 35.000 € zugesichert. Beantragt wurde eine Förderung in Höhe von 214.624,93 €. Je nach Abruf und Rückgabe beantragter Fördermittel besteht die Möglichkeit weitere Zuwendungen in 2010 zu erhalten.

 

Zu i) fragte Herr Rohde nach, ob ein Abbau der LSA ohne politisches Votum möglich ist. Herr Herbst erklärte, dass zur Umgestaltung der Ortsdurchfahrt eine Vorlage erarbeitet wird. Soweit sich die Region bis dahin positioniert hat, werden die Vorschläge der Region zur LSA dargestellt.